Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Anders als die frühere BITV 2.0, die nur öffentliche Stellen betraf, adressiert das BFSG erstmals auch private Wirtschaftsakteure. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking, Telekommunikation, E-Books, Ticketsysteme und Personenbeförderungsdienste.
Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der harmonisierten Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG verweist. Konkret heißt das: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, also auch per Tastatur und Screenreader nutzbar.
Welche Pflichten daraus für Ihr konkretes Angebot folgen, ordnen wir auf der BFSG-Anforderungsseite im Detail ein. In mehr als 50 Projekten (Projekterfahrung) hat sich gezeigt, dass die meisten Unternehmen den Umfang anfangs unterschätzen.