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BFSG-Compliance seit 2025

Barrierefreie Bildung: WCAG 2.2 und BFSG für Hochschulen und Lernplattformen

Lernmanagementsysteme, Videovorlesungen, Prüfungsportale und PDF-Skripte müssen für alle Studierenden zugänglich sein — das verlangen BFSG und WCAG 2.2 AA. Wir prüfen, priorisieren und setzen barrierefreie Lernumgebungen technisch um, mit einem WCAG-Audit ab 2.480 € Festpreis.

WCAG-2.2-Audit ab 2.480 € Festpreis Screenreader-getestetes LMS Diese Seite erfüllt selbst WCAG 2.2 AA

EN 301 549

Prüfgrundlage

5 Werktage

Bericht-Turnaround

50+

barrierefreie Projekte

28.06.2025

BFSG-Stichtag

Barrierefreiheit für Bildungseinrichtungen

ab 2.480 € Festpreis netto
  • WCAG-2.2-AA-Audit von LMS, Prüfungsportal, Videovorlesungen und PDF-Skripten
  • Priorisierter Maßnahmenplan nach Schweregrad und rechtlichem Risiko
  • Barrierefreiheitserklärung nach BITV und BFSG ab 390 € Festpreis

WCAG-2.2-Audit (KMU bis 30 Seiten). Einstieg mit dem BFSG-Quick-Check ab 490 €; barrierefreie Umsetzung (Remediation) für LMS, Videos und Portale ab 4.900 € netto. Konkretes Festangebot nach Sichtung Ihrer Systeme.

Barrierefreiheit im Bildungsbereich ist keine freiwillige Leistung, sondern eine rechtliche und ethische Verpflichtung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Richtlinien der WCAG 2.2 AA gelten für digitale Lernumgebungen, Online-Kurse und Hochschulwebseiten gleichermaßen. Studierende mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen dürfen durch schlecht zugängliche Lernplattformen, untertitellose Videovorlesungen oder nicht navigierbare Prüfungsportale keinen Nachteil erfahren. Wir begleiten Bildungseinrichtungen vom systematischen Audit bis zur barrierefreien Umsetzung.

WCAG 2.2 AA · BFSG · Bildung
Bausteine einer barrierefreien Lernplattform
Sechs Zugänglichkeits-Bausteine, die jede digitale Lernumgebung erfüllen muss
Barrierefreie Lernplattform · WCAG 2.2 AA
LMS-Kursnavigation · TastaturVideovorlesungen · UntertitelPDF-Skripte · PDF/UAPrüfungsportal · Timer mit PauseMathematik · MathML statt BildStudierendenportal · Formular-Labels
Befunde gesamt56priorisiert
Konformität74 → 97 %nach Umsetzung
Bericht in5 TagenTurnaround
WCAG-2.2-Auditab 2.480 € Festpreis
Bericht in 5 Werktagenpriorisiert und nachprüfbar
Barrierefreiheits-Audit einer Hochschule: Befunde nach Schweregrad, Konformität der vier WCAG-Prinzipien und Status vor und nach der Umsetzung. Beispielhafte Darstellung — Werte illustrativ.

Wir prüfen nach dem Standard, den wir selbst erfüllen

Diese Website erfüllt selbst WCAG 2.2 AA — nachprüfbar in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Für private Bildungsanbieter, die an Verbraucher verkaufen, gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € (BFSG §37). Ein systematisches Audit dokumentiert, dass Ihre Einrichtung ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt.

Besondere Herausforderungen im Bildungssektor

Bildungseinrichtungen betreiben eine Vielzahl digitaler Systeme gleichzeitig: Lernmanagementsysteme wie Moodle, ILIAS oder Canvas, Videokonferenz-Plattformen für Vorlesungen, Prüfungsportale, Bibliothekskataloge, Studierendenportale und die Haupt-Webseite. Diese Systeme sind häufig gewachsene IT-Landschaften, bei denen Barrierefreiheit historisch keine Priorität hatte. Gleichzeitig ist die Nutzergruppe besonders heterogen: Studierende mit Lernschwächen, motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen oder chronischen Erkrankungen sind ebenso zu berücksichtigen wie internationale Studierende, die von strukturierter Sprachqualität profitieren.

Hinzu kommt die besondere Bedeutung von Prüfungssituationen: Ein nicht barrierefreies Prüfungsportal kann dazu führen, dass ein Studierender mit Einschränkungen eine Prüfung nicht regulär ablegen kann. Das ist nicht nur ein WCAG-Verstoß, sondern kann rechtliche Konsequenzen für die Einrichtung haben. Nach § 3 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes sind Hochschulen verpflichtet, Barrierefreiheit aktiv umzusetzen. Die BFSG-Anforderungen für private Bildungsanbieter ergänzen diese Pflicht ab dem 28. Juni 2025.

Lernmanagementsysteme

Moodle, ILIAS, Canvas und vergleichbare LMS müssen für Tastatur, Screenreader und assistive Technologien zugänglich sein. Kursnavigation, Aufgabenabgabe, Foren und Noten-Ansicht sind typische Problemzonen, die wir gezielt prüfen und optimieren.

Videovorlesungen und Webcasts

Aufgezeichnete Vorlesungen und Livestreams müssen mit korrekten Untertiteln und Transkripten versehen sein. Wir prüfen Untertitelqualität, Medienplayer-Zugänglichkeit und die Integration in Lernplattformen nach WCAG 1.2 (zeitbasierte Medien).

Lernmaterialien und Skripte

Lecture-PDFs, Präsentationen und Skripte müssen nach PDF/UA strukturiert sein: korrekte Tag-Struktur für Überschriften und Tabellen, Alternativtexte für Grafiken und Formeln, logische Lesereihenfolge. Besonders mathematische Formeln stellen spezifische Anforderungen.

Prüfungsportale und E-Assessments

Online-Prüfungen müssen für alle Prüflinge gleichermaßen zugänglich sein. Zeitkritische Elemente benötigen Pausen-Funktionen (WCAG 2.2.1), Multiple-Choice-Fragen müssen als korrekte Radio-Gruppen implementiert sein, und Ergebnis-Rückmeldungen müssen programmatisch verknüpft sein.

Studierendenportale und Verwaltung

Immatrikulations-, Rückmelde- und Prüfungsanmeldungsportale müssen für alle Studierenden zugänglich sein. Formularfelder mit Labels, verständliche Fehlermeldungen und klare Prozessführung sind bei administrativen Portalen unverzichtbar.

Hochschulwebseiten und Außenauftritt

Die institutionelle Webseite mit Studiengangs-Informationen, Bewerbungsportalen und Veranstaltungskalendern ist der erste Berührungspunkt. Schlechte Zugänglichkeit hier schreckt potenzielle Studierende bereits vor der Immatrikulation ab.

Videovorlesungen und zeitbasierte Medien zugänglich machen

Zeitbasierte Medien – Vorlesungsaufzeichnungen, Erklärvideos, Webinare und Livestreams – sind im Bildungsbereich besonders kritisch, weil sie den Kerninhalt des Lernens transportieren. WCAG 1.2 widmet sich vollständig dieser Kategorie und legt klare Anforderungen fest: Untertitel für alle voraufgezeichneten Videos (1.2.2), Audiodeskription für visuelle Inhalte, die für das Verständnis wesentlich sind (1.2.3 und 1.2.5), und Transkripte für reine Audioinhalte (1.2.1). Auf Stufe AA kommen synchronisierte Audiodeskriptionen hinzu.

In der Praxis sehen wir häufig automatisch generierte Untertitel, die Fachjargon, Eigennamen und mathematische Ausdrücke fehlerhaft transkribieren. Diese Untertitel sind für gehörlose oder höreingeschränkte Studierende wertlos und müssen manuell nachbearbeitet werden. Wir prüfen die Untertitelqualität bestehender Materialien, beraten bei der Auswahl geeigneter Untertitel-Workflows und schulen Ihr Lehrpersonal in der Erstellung zugänglicher Video-Inhalte. Für den Medienplayer selbst prüfen wir Tastaturzugänglichkeit, Screen-Reader-Ankündigungen und die Volumenregelung per Tastatur.

Zugängliche Videovorlesungen: was konkret geprüft wird

Untertitel, Transkript und Audiodeskription

Eine barrierefreie Videovorlesung geht über automatisch generierte Untertitel hinaus. Wir prüfen Qualität, Genauigkeit und Synchronität der Untertitel sowie die Zugänglichkeit des Mediaplayers selbst und schulen das Lehrpersonal in der Erstellung WCAG-konformer Video-Materialien.

  • Untertitelqualität und Fachbegriff-Korrektheit manuell geprüft
  • Transkripte für alle Aufzeichnungen in zugänglichem Format
  • Mediaplayer per Tastatur vollständig bedienbar (Play, Pause, Lautstärke)
  • Audiodeskription für visuelle Lehrinhalte (Formeln, Grafiken, Demonstrationen)
WCAG 1.2 · Zeitbasierte MedienCC aktiv
1.2.1 Audioinhalte und Transkript
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
1.2.3 Audiodeskription offen
1.2.4 Live-Untertitel
1.2.5 Audiodeskription AA offen
Fachbegriff-Genauigkeit78 %
Player per Tastatur vollständig bedienbargeprüft

Lernmanagementsysteme: Zugänglichkeit im LMS-Kern

Das LMS ist das Herzstück der digitalen Lehre. Moodle, ILIAS und Canvas haben unterschiedliche Ausgangspositionen bezüglich Barrierefreiheit. Moodle hat in den letzten Versionen viele WCAG-Probleme behoben, leidet aber bei komplexen Aktivitäten wie Glossaren, Datenbanken und H5P-Aktivitäten noch unter strukturellen Zugänglichkeitslücken. ILIAS hat einen langen Weg vor sich, insbesondere bei der Tastaturnavigation in Lernmodulen. Canvas ist im Vergleich zugänglicher, hat aber bei eingebetteten externen Tools häufig Probleme.

Wir führen LMS-Audits durch, die nicht nur die Oberfläche betrachten, sondern den kompletten Lernpfad: Kurs-Einschreibung, Navigation zwischen Lektionen, Aufgabenabgabe mit Datei-Upload, Foreninteraktion, Quiz-Durchführung und Notenansicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dynamischen Inhalten: Wenn eine Aufgabe eingereicht wird und eine Bestätigungsmeldung erscheint, muss diese programmatisch angekündigt werden (ARIA-Live-Region). Wenn ein Quiz einen Timer hat, muss es eine Pause-Möglichkeit geben (WCAG 2.2.1). Diese Anforderungen werden in Standard-LMS-Konfigurationen häufig übersehen.

Kurs-Navigation und Struktur

Kursmenüs, Lektionspfade und Seitenhierarchien müssen per Tastatur navigierbar und für Screenreader strukturell verständlich sein. Breadcrumbs, Skip-Links und eine konsistente Überschriftenhierarchie sind unverzichtbar.

Quizze und Tests

Multiple-Choice-Fragen als Radio-Gruppen, Zeitlimits mit Verlängerungsmöglichkeit (WCAG 2.2.1), Fehler-Feedback programmatisch verknüpft. Ergebnis-Ansichten müssen für Screenreader lesbar und ausreichend kontrastreich sein.

Aufgaben-Abgabe und Feedback

Datei-Upload-Felder mit korrekten Labels und ARIA-Beschreibungen. Bestätigungsmeldungen als ARIA-Live-Ankündigungen. Feedback von Lehrenden in zugänglichem Format, das auch mit assistiven Technologien vollständig lesbar ist.

Foren und Diskussionen

Diskussionsforen als häufig genutzte Lernkomponente müssen Antwort-Threads korrekt hierarchisch strukturiert und Benachrichtigungen zugänglich sein. Neue Beiträge müssen ohne Maus erkennbar und lesbar sein.

Noten und Lernfortschritt

Notenbücher und Fortschrittsanzeigen in LMS müssen als Tabellen mit korrektem Header-Markup oder als beschriftete Listen umgesetzt sein. Balkendiagramme und Prozentzahlen brauchen Textalternativen.

Materialienbibliothek

Download-Bereiche für Skripte, Folien und Materialien müssen zugänglich sein. Dateinamen müssen aussagekräftig sein, Dateitypen programmatisch benannt werden und Downloads ohne Maus auslösbar sein.

Prüfungsgleichstellung und Recht

Nicht barrierefreie Prüfungsportale können als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet werden. Hochschulen sind nach § 3 BGG verpflichtet, Barrierefreiheit aktiv zu gewährleisten. Studierende können Nachteilsausgleich einfordern und bei dauerhafter Benachteiligung rechtliche Schritte einleiten. Eine systematische Prüfung und Dokumentation zeigt, dass die Einrichtung ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt.

Mathematische Formeln und STEM-Inhalte barrierefrei machen

Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte stellen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit. Formeln, die als Bild eingebettet sind, sind für Screenreader vollständig unzugänglich. MathML ist der W3C-Standard für zugängliche Mathematik im Web und wird von modernen Screenreadern wie NVDA mit MathPlayer unterstützt. LaTeX-basierte Systeme können über MathJax auf barrierefreie MathML-Ausgabe umgestellt werden, was in Moodle und ILIAS konfigurierbar ist.

Wir unterstützen Fachbereiche mit STEM-Schwerpunkt bei der Umstellung ihrer digitalen Materialien: Migration von Formel-Bildern zu MathML, Konfiguration von MathJax in LMS-Umgebungen, Schulung von Lehrenden im Umgang mit barrierefreiem Formelsatz und Prüfung interaktiver Simulationen und Grafiken auf Zugänglichkeit. Chemische Strukturformeln und physikalische Diagramme benötigen qualitative Textbeschreibungen, die den Inhalt für blinde Studierende verständlich machen. Diese Textbeschreibungen erfordern Fachwissen, das wir im Rahmen von Schulungen an das Lehrpersonal weitergeben.

Wo steht Ihre digitale Lernumgebung heute?

Wir prüfen LMS, Videovorlesungen, Prüfungsportal und Skripte auf WCAG 2.2 AA und liefern einen priorisierten Maßnahmenplan — Bericht in fünf Werktagen, WCAG-Audit ab 2.480 € Festpreis.

Rechtlicher Rahmen für Bildungseinrichtungen

Für Bildungseinrichtungen gilt ein gestaffeltes System aus Rechtsgrundlagen. Öffentliche Hochschulen fallen zusätzlich zum BFSG unter die BITV 2.0 und das jeweilige Landesrecht. Private Bildungsträger, Online-Kurs-Anbieter und Weiterbildungsplattformen, die an Endverbraucher verkaufen, müssen seit dem 28. Juni 2025 das BFSG einhalten. Die Anforderungen betreffen nicht nur die Webseite, sondern alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Apps, E-Learning-Module und Online-Prüfungen.

  • BFSG gilt für alle Online-Kursanbieter, die an Endverbraucher verkaufen (ab 28. Juni 2025)
  • BITV 2.0 gilt für staatliche Hochschulen und öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen
  • BGG §3 verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven Herstellung von Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Einrichtungen nach BITV 2.0 Pflicht
  • WCAG 2.2 AA ist der technische Referenzstandard für alle digitalen Lernumgebungen
  • Nachteilsausgleich für Studierende entbindet die Einrichtung nicht von Barrierefreiheitspflichten

Unser Audit-Vorgehen für Bildungseinrichtungen

KriteriumOhne systematisches AuditMit BFSG-Experte
RechtssicherheitBarrieren unentdeckt, AbmahnrisikoDokumentierter WCAG-2.2-AA-Nachweis
PrüfungsportaleNachteilsausgleich rein reaktivVor der Prüfungsphase auf Zugänglichkeit getestet
VideovorlesungenAutomatische Untertitel, fehlerhaftUntertitel und Transkript manuell geprüft
LMS (Moodle, ILIAS, Canvas)Standardkonfiguration mit LückenTheme- und Konfigurations-Fixes im Kern
BarrierefreiheitserklärungTextgerüst ohne PrüfgrundlageAuf Basis echter Prüfung, ab 390 €
KostenrahmenUnklar, projektabhängigWCAG-Audit ab 2.480 € Festpreis

Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal in der Lehre

Barrierefreie Lernumgebungen kommen nicht nur Studierenden mit Behinderungen zugute. Klare Videostruktur mit Kapitelmarken hilft allen, die eine Vorlesung nicht vollständig anschauen können. Transkripte ermöglichen effizienteres Lernen und erleichtern die Prüfungsvorbereitung. Korrekte Überschriftenhierarchien in Skripten verbessern die Navigation für alle. Zugängliche Prüfungsportale reduzieren technischen Stress in Prüfungssituationen. Diese Nebeneffekte sprechen dafür, Barrierefreiheit nicht als Sonderfall zu behandeln, sondern als Standard in der didaktischen Qualitätssicherung zu verankern.

Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die frühzeitig in Barrierefreiheit investieren, profitieren zudem von der demographischen Entwicklung: Der Anteil von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen steigt (Deutsches Studentenwerk, 2023). Einrichtungen, die eine zugängliche Lernumgebung anbieten, erhöhen ihre Attraktivität für diese wachsende Gruppe und erfüllen gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen. Unsere Projekterfahrung zeigt, dass der Aufwand für die Umsetzung überschaubar ist, wenn Barrierefreiheit früh im Entwicklungsprozess integriert wird.

Für Bildungseinrichtungen, die eine umfassende Barrierefreiheitsstrategie entwickeln möchten, bieten wir ergänzend zur technischen Umsetzung strategische Beratung an: Definition von Qualitätsstandards für neue Materialien, Einrichtung von Prüfprozessen in der Kursentwicklung, Aufbau interner Kompetenzen für nachhaltiges Barrierefreiheitsmanagement und kontinuierliches Monitoring aller digitalen Zugangspunkte. Das Ziel ist eine Bildungseinrichtung, die Barrierefreiheit nicht als externe Auflage sieht, sondern als Teil ihrer pädagogischen Haltung.

Lehrmaterial, Videos und E-Books

Aufgezeichnete Vorlesungen brauchen mehr als eine automatische Untertitelung — was dazugehört, beschreibt der Beitrag zu Untertiteln und Transkripten. Für Skripte und Handouts ist der Beitrag zu barrierefreien PDFs der passende Einstieg, ergänzt um die Leistungsseite PDF-Barrierefreiheit. Wo Verlage und Hochschulen digitale Lehrbücher ausliefern, greifen zusätzlich die Regeln aus dem Beitrag zu E-Books und EPUB-Pflichten nach BFSG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Barrierefreie Bildung nach WCAG 2.2 AA betrifft LMS, Videovorlesungen, Prüfungsportale, PDF-Skripte und die Hochschul-Website gleichermaßen
  • Das BFSG gilt für private Bildungsanbieter, die an Verbraucher verkaufen, seit dem 28. Juni 2025; Bußgelder bis 100.000 € (BFSG §37)
  • WCAG-2.2-Audit ab 2.480 € Festpreis (KMU bis 30 Seiten), Einstieg per BFSG-Quick-Check ab 490 €
  • Barrierefreie Umsetzung für Lernumgebungen ab 4.900 €, Barrierefreiheitserklärung ab 390 € Festpreis
  • Zeitbasierte Medien (Untertitel, Transkript, Audiodeskription) und Prüfungsportale mit Pause-Funktion sind die häufigsten kritischen Befunde

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit in der Bildung

Worum geht es?

Ein Klick genügt — alles Weitere ist freiwillig.

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