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BFSG-Compliance seit 2025

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG §14: rechtssicher, vollständig, aktuell

Die Barrierefreiheitserklärung ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir erstellen sie zum Festpreis von 390 € netto auf Basis eines echten WCAG 2.2 Audits — mit allen Pflichtangaben, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren.

Festpreis 390 € netto BFSG §14 rechtssicher Diese Seite erfüllt selbst WCAG 2.2 AA

Barrierefreiheitserklärung als Festpreis

390 € einmalig netto
  • Technischer Kurzcheck als Prüfgrundlage inklusive
  • Alle acht Pflichtangaben nach BFSG §14
  • Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren formuliert

Fehlt die Erklärung oder ist sie inhaltlich unvollständig, drohen Bußgelder bis zu 100.000 € (BFSG §37). Diese Seite erfüllt selbst WCAG 2.2 AA — unsere eigene Barrierefreiheit ist ein belastbarer Beleg unserer Arbeit.

WCAG 2.2

Konformitätsziel Stufe AA

§14

BFSG-Pflichtparagraph

8

Pflichtangaben je Erklärung

50+

erstellte Erklärungen (Projekterfahrung)

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über zwei Millionen Euro ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten (Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2021). Wer dieser Pflicht unterliegt, muss zusätzlich eine Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG §14 veröffentlichen. Diese Erklärung ist kein Freifahrtschein, sondern ein verbindliches Dokument, das ehrlich dokumentiert, wo Ihre Website konform ist — und wo bekannte Barrieren noch bestehen. Wir erstellen sie zum Festpreis auf Basis eines fundierten WCAG 2.2 Audits und übernehmen Formulierung, Struktur und rechtliche Vollständigkeit.

BFSG §14 · Pflichtdokument
Ihre Barrierefreiheitserklärung in wenigen Werktagen
Vom Kurzcheck bis zum barrierefreien Feedback-Mechanismus — belegt statt behauptet
Tag 1 · Kurzcheck
Konformitätsstatus ermittelt
WCAG-2.2-Kurzprüfung — Grundlage statt pauschaler Behauptung
Tag 2–3 · Erklärung
Alle 8 Pflichtangaben nach §14
Status mit Prüfdatum, Einschränkungen mit terminiertem Behebungsplan
Tag 3 · Feedback
Feedback-Mechanismus & Durchsetzung
Barrierefreier Kontaktweg und benanntes Durchsetzungsverfahren
laufend
Aktualisierung
Bei Änderungen an der Website fortgeschrieben und neu datiert
82
WCAG 2.2 AA64 von 78 Kriterien erfülltPrüfung 18.06.2026
Pflichtangaben nach §14
Konformitätsstatus mit Prüfdatum
Feedback-Mechanismus verlinkt
Durchsetzungsverfahren benannt
8 von 8 Angabenvollständig
Festpreis390 € netto
Aktualisiert18.06.2026 · gültig
Barrierefreiheitserklärung mit allen acht Pflichtangaben, belegtem Konformitätsstatus und terminiertem Behebungsplan. Beispielhafte Darstellung — Werte illustrativ.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und warum ist sie Pflicht?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das Betreiber digitaler Produkte veröffentlichen müssen, sobald sie in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fallen. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen von Unternehmen im Privatsektor gilt die Pflicht ab dem 28. Juni 2025 (Quelle: BFSG 2021, §1 Abs. 2). Öffentliche Stellen unterlagen dieser Pflicht bereits deutlich früher nach der EU-Richtlinie 2016/2102.

Die Erklärung muss gemäß BFSG §14 mindestens folgende Angaben enthalten: den aktuellen Konformitätsstatus (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), eine Auflistung der Inhalte oder Bereiche, die nicht barrierefrei zugänglich sind, die Gründe für diese Einschränkungen sowie den Zeitplan für ihre Behebung, und einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden können. Außerdem muss das Durchsetzungsverfahren beschrieben werden: Nutzer müssen erfahren, an welche Behörde sie sich wenden können, wenn der Betreiber auf eine Beschwerde nicht reagiert. Das Fehlen einer Erklärung oder eine inhaltlich unvollständige Erklärung kann als Verstoß gegen das BFSG gewertet werden und Bußgelder nach sich ziehen.

Achtung: Platzhalter-Erklärungen genügen nicht

Viele Websites veröffentlichen generierte Standardtexte ohne Bezug zum tatsächlichen Konformitätsstand. Eine solche Erklärung ist rechtlich wertlos und kann im Fall einer Beschwerde das Gegenteil bewirken. Nur eine Erklärung, die auf einem echten Audit basiert und den tatsächlichen Stand dokumentiert, erfüllt die Anforderungen des BFSG und schützt vor Durchsetzungsmaßnahmen.

Die drei Konformitätsstufen im Detail

Das BFSG unterscheidet drei mögliche Konformitätsstufen, die in der Barrierefreiheitserklärung anzugeben sind. Die Wahl der Stufe ist keine Frage der Optik, sondern muss den tatsächlichen Prüfergebnissen entsprechen. Eine falsche Einstufung gilt als irreführende Angabe.

Vollständig konform

Alle 78 WCAG 2.2 AA Erfolgskriterien sind erfüllt. Keine bekannten Barrieren. Diese Stufe erfordert einen vollständigen, dokumentierten Audit und regelmäßige Nachprüfungen, da neue Inhalte oder Funktionen die Konformität beeinflussen können. Nur wenige Websites erreichen diesen Status ohne vorherige barrierefreie Entwicklung.

Teilweise konform

Der überwiegende Teil der Anforderungen ist erfüllt, einzelne Barrieren bestehen noch. Diese Stufe ist für die meisten Websites nach einem initialen Remediation-Zyklus realistisch. Bekannte Einschränkungen müssen präzise benannt, begründet und mit einem konkreten Behebungszeitplan hinterlegt werden.

Nicht konform

Wesentliche Teile der Website sind nicht barrierefrei zugänglich. Diese Stufe bedeutet nicht automatisch rechtliche Konsequenzen, wenn gleichzeitig ein glaubwürdiger Maßnahmenplan mit realistischen Terminen vorgelegt wird. Sie setzt aber voraus, dass die Erklärung ehrlich und vollständig die bestehenden Mängel dokumentiert.

Platzhalter-Text oder rechtssichere Erklärung?

Der Unterschied entscheidet über die Rechtssicherheit

Eine mit einem Generator erzeugte Erklärung liest sich vollständig, ist aber ohne Prüfgrundlage angreifbar: Sie behauptet einen Konformitätsstatus, den niemand belegt hat, und verschweigt bestehende Barrieren. Genau das kann im Beschwerdefall gegen Sie verwendet werden. Unsere Erklärung basiert auf einem dokumentierten WCAG 2.2 Audit — jeder angegebene Status ist belegbar, jede bekannte Einschränkung ist mit Kriterium und Behebungstermin hinterlegt.

  • Konformitätsstatus auf Audit-Basis statt pauschaler Behauptung
  • Bekannte Einschränkungen offen benannt, mit Zeitplan
  • Feedback-Kanal auf Barrierefreiheit geprüft
Generator-Vorlageabmahnbar
Status pauschal „konform“
Keine Prüfgrundlage genannt
Einschränkungen: keine Angabe
Feedback-Kanal fehlt
VS
Geprüfte Erklärungrechtssicher
Status auf Audit-Basis belegt
Externes WCAG 2.2 Audit als Grundlage
Einschränkungen mit Behebungsplan
Feedback-Mechanismus barrierefrei

Unser Prozess zur Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung

Was eine vollständige Erklärung enthalten muss

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Barrierefreiheitserklärung sind klar definiert. In der Praxis sehen wir jedoch häufig Erklärungen, die wichtige Pflichtbestandteile auslassen oder inhaltlich nicht mit dem tatsächlichen Konformitätsstand übereinstimmen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Inhalte eine vollständige Erklärung nach BFSG §14 enthalten muss.

  • Konformitätsstatus: vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform — mit Datum der letzten Prüfung
  • Bekannte Einschränkungen: präzise Benennung aller Bereiche oder Inhalte, die nicht barrierefrei zugänglich sind
  • Begründung der Einschränkungen: Warum besteht die Barriere? Technische, rechtliche oder finanzielle Gründe sind zulässig
  • Behebungsplan: Konkrete Termine oder Zeiträume, bis wann die jeweilige Einschränkung behoben wird
  • Feedback-Mechanismus: Funktionierender Kontaktkanal mit Hinweis auf die Reaktionsfrist (20 Werktage)
  • Durchsetzungsverfahren: Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde mit vollständigen Kontaktdaten
  • Aktualisierungsdatum: Datum der letzten Überarbeitung der Erklärung
  • Erstellungsmethode: Hinweis, ob die Erklärung auf einer Selbstbewertung oder einem externen Audit basiert

Selbst erstellen oder erstellen lassen?

AspektSelbst mit GeneratorErklärung durch uns
PrüfgrundlageKein Audit, nur TextbausteinVollständiges WCAG 2.2 Audit
RechtssicherheitBei Beschwerde angreifbarBelegter Konformitätsstatus
Bekannte EinschränkungenMeist ausgelassenPräzise benannt, mit Zeitplan
Feedback-MechanismusSelten barrierefrei geprüftGetestet und barrierefrei
AktualisierungGerät schnell in VergessenheitPflegeplan, Intervall max. 12 Monate
Kosten0 € — bis zur Abmahnung390 € Festpreis netto

Klare Preise für Ihre Barrierefreiheitserklärung

Alle Preise netto. Die Erklärung entsteht immer auf Basis eines technischen Kurzchecks — den vollständigen Umfang bespricht die kostenlose Erstberatung.

Meistgewählt

Erklärung Festpreis

Die rechtssichere Erklärung als Einzelleistung, inklusive Prüfgrundlage.

390 € einmalig
  • Technischer Kurzcheck als Prüfgrundlage
  • Alle acht Pflichtangaben nach BFSG §14
  • Konformitätsstatus mit belegter Begründung
  • Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren
  • Deutsche Fassung, englische Version auf Wunsch
Erklärung beauftragen

Erklärung + Jahrespflege

Erstellung zum Festpreis plus jährliche Aktualisierung, damit die Angaben aktuell bleiben.

+ 149 € je Jahr
  • Alle Leistungen der Festpreis-Erklärung
  • Jährliche Überprüfung und Aktualisierung
  • Anpassung nach Website-Änderungen
  • Nachführen behobener Einschränkungen
  • Belastbare Datenbasis für Behördenprüfungen
Pflege anfragen

Im WCAG-Audit inklusive

Bei Beauftragung eines vollständigen WCAG 2.2 Audits ist die Erklärung enthalten.

ab 2.480 € Audit netto
  • Vollständiger WCAG 2.2 AA Audit (bis 30 Seiten)
  • Barrierefreiheitserklärung ohne Aufpreis
  • Priorisierte Befundliste für die Umsetzung
  • Grundlage für die Remediation
  • Ein Ansprechpartner für Prüfung und Erklärung
Audit anfragen

Die Barrierefreiheitserklärung ist in unseren Audit- und Remediation-Paketen bereits enthalten. Für die BFSG-konforme Neuentwicklung ganzer Websites siehe barrierefreie Webentwicklung ab 4.900 € netto.

Abgrenzung: Was die Erklärung nicht ersetzt

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Transparenzdokument — sie ist kein Ersatz für die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit. Viele Betreiber hoffen, mit einer Erklärung die eigentlichen Anforderungen umgehen zu können: eine Website, die ausschließlich unter 'nicht konform' gemeldet wird, ohne einen glaubwürdigen Maßnahmenplan vorzulegen, wird von Marktüberwachungsbehörden nicht als compliant eingestuft. Die Erklärung dokumentiert den Weg zur Barrierefreiheit — sie ist kein Ziel für sich.

Ebenso wichtig: Die Erklärung gilt nur für die digitalen Angebote, auf die sie sich ausdrücklich bezieht. Wer mehrere Websites, Online-Shops, mobile Apps oder Software-Produkte betreibt, benötigt je nach Ausgestaltung entweder eine gemeinsame oder separate Erklärungen für jedes Produkt. Wir beraten Sie, wie Sie den Überblick behalten und rechtliche Lücken schließen können — auch wenn Ihr Portfolio mehrere Online-Shops oder Unternehmenswebsites umfasst.

Selbstbewertung versus externer Audit

Das BFSG lässt sowohl eine Selbstbewertung als auch einen externen Audit als Grundlage der Erklärung zu. Die Erklärung muss in beiden Fällen angeben, auf welcher Grundlage der Konformitätsstatus ermittelt wurde. Eine externe Prüfung durch einen unabhängigen Experten ist belastbarer und verringert das Risiko, unbewusst bekannte Mängel zu verschweigen. Gerade für Unternehmen, die ernsthaft BFSG-konform sein wollen, ist ein professioneller Audit die sicherere Grundlage.

Erklärung auf belastbarer Grundlage — zum Festpreis

Wir erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung für 390 € netto auf Basis eines echten WCAG 2.2 Audits, mit allen Pflichtangaben und barrierefrei geprüftem Feedback-Kanal.

Besondere Inhaltstypen in der Erklärung berücksichtigen

Das BFSG und die WCAG kennen legitime Ausnahmen: Inhalte, die ausschließlich für interne Zwecke bereitgestellt werden, bestimmte zeitkritische Archivinhalte vor einem Stichtag, Karteninhalte von Drittanbietern und Live-Übertragungen ohne Möglichkeit zur Untertitelung können unter Umständen als gerechtfertigte Ausnahme in der Erklärung benannt werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch explizit begründet und zeitlich begrenzt sein, soweit dies technisch möglich ist.

Ein häufig übersehener Bereich sind PDF-Dokumente und andere Dateiformate: Downloadbare PDFs, Formulare, technische Dokumentationen oder Preislisten müssen ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie über die Website bereitgestellt werden. Ausnahmen gelten nur für Dokumente, die ausschließlich vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und seitdem unverändert geblieben sind. Wer regelmäßig neue Dokumente veröffentlicht, muss auch deren Barrierefreiheit sicherstellen und in der Erklärung dokumentieren.

Feedback-Mechanismus gesetzeskonform einrichten

Der Feedback-Mechanismus ist einer der am häufigsten vernachlässigten Bestandteile der Barrierefreiheitserklärung. Das BFSG verlangt einen niedrigschwelligen Kanal, über den Nutzerinnen und Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden können. Dieser Kanal muss selbst barrierefrei zugänglich sein — ein Feedback-Formular, das von Screenreader-Nutzern nicht bedient werden kann, erfüllt seinen Zweck nicht. Wir prüfen bei der Erstellung Ihrer Erklärung die Zugänglichkeit des Feedback-Kanals und beheben etwaige Barrieren.

Dedizierte E-Mail-Adresse

Eine eigene E-Mail-Adresse für Barrierefreiheits-Rückmeldungen (z. B. barrierefreiheit@ihre-domain.de) signalisiert Ernsthaftigkeit und erleichtert die interne Bearbeitung. Die Adresse muss in der Erklärung korrekt verlinkt und als mailto-Link ausgezeichnet sein, damit Screenreader sie als E-Mail-Link erkennen.

Barrierefreies Kontaktformular

Ein dediziertes Barrierefreiheits-Kontaktformular kann strukturiertere Rückmeldungen ermöglichen. Das Formular muss selbst vollständig WCAG 2.2 AA konform sein: korrekte Labels, verständliche Fehlermeldungen, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität. Wir prüfen und optimieren Ihren bestehenden Feedback-Kanal.

Reaktionsfrist beachten

Auf Rückmeldungen über den Feedback-Mechanismus muss der Betreiber innerhalb von 20 Werktagen reagieren. Diese Frist gilt sowohl für die Bestätigung des Eingangs als auch für eine inhaltliche Stellungnahme. Wir empfehlen, intern einen klaren Prozess für die Bearbeitung eingehender Barrierefreiheitsanfragen zu etablieren.

Erklärung dauerhaft aktuell halten

Eine Barrierefreiheitserklärung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss den aktuellen Stand Ihrer Website widerspiegeln. Wenn neue Funktionen eingeführt, bestehende Barrieren behoben oder neue Inhalte veröffentlicht werden, verändert sich der Konformitätsstatus. Wir empfehlen, die Erklärung in folgende Ereignisse einzubinden: vollständige Aktualisierung bei jedem WCAG-Audit und nach größeren Website-Überarbeitungen, Aktualisierung der Behebungstermine, sobald bekannte Barrieren behoben werden, Hinzufügen neuer bekannter Einschränkungen, wenn neue Bereiche der Website auf Barrierefreiheitsprobleme hinweisen. Das maximale Intervall zwischen Überarbeitungen beträgt zwölf Monate.

Unser BFSG-Monitoring kann dabei unterstützen, Ihren Konformitätsstatus kontinuierlich zu überwachen. Automatisierte Scans erkennen neue technische Barrieren in geänderten oder neuen Inhalten, regelmäßige manuelle Stichproben decken kontextabhängige Probleme auf. Dieses Monitoring bildet die Grundlage, um die Erklärung mit minimalem Aufwand aktuell zu halten und bei einer Behördenprüfung jederzeit belastbare Daten vorweisen zu können. Sprechen Sie uns auch auf unsere ergänzenden Leistungen an: Screenreader-Tests und Leichte Sprache können Teil eines vollständigen Barrierefreiheitskonzepts sein.

Was in der Erklärung offen bleiben darf

Nicht konforme Inhalte müssen benannt werden — wie eine belastbare Begründung aussieht, zeigt der Beitrag zur unverhältnismäßigen Belastung nach § 17 BFSG. Fremde Bausteine sind der häufigste Grund für Einschränkungen; dazu der Beitrag zu Drittanbieter-Widgets und BFSG-Verantwortung. Welche Konsequenzen eine falsche oder fehlende Erklärung haben kann, ordnet der Beitrag zu BFSG-Durchsetzung und rechtlichen Risiken ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Barrierefreiheitserklärung ist seit dem 28. Juni 2025 Pflicht nach BFSG §14 — wir erstellen sie zum Festpreis von 390 € netto
  • Grundlage ist immer ein echtes WCAG 2.2 Audit, nicht ein generierter Platzhaltertext
  • Alle acht Pflichtangaben: Konformitätsstatus, Einschränkungen, Begründung, Behebungsplan, Feedback, Durchsetzung, Datum, Methode
  • Fehlt die Erklärung, drohen Bußgelder bis zu 100.000 € (BFSG §37)
  • Jährliche Pflege ab 149 € pro Jahr; im WCAG-Audit ab 2.480 € ist die Erklärung inklusive

Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

Worum geht es?

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