Zum Inhalt springen
BFSG-Compliance seit 2025
BFSG-ComplianceWCAG 2.2 AAAccessibility AuditsSeit 2014 im Web

Digitale Barrierefreiheit ist kein optionales Feature, sondern gesetzliche Pflicht

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen, beraten und setzen um: von der WCAG 2.2 AA Konformitätsprüfung über die technische Remediation bis zur dauerhaften Überwachung Ihrer Barrierefreiheit.

50+

barrierefreie Projekte

96%

WCAG-Konformitätsrate

24h

Audit-Erstreaktion

78

WCAG-Erfolgskriterien geprüft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Bankdienstleistungen und E-Books, die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 erfüllen. Diese Norm verweist ihrerseits auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA als technischen Mindeststandard. Wir gehen einen Schritt weiter und prüfen nach WCAG 2.2 AA, dem aktuellen Stand der Technik. Als spezialisierte Agentur für digitale Barrierefreiheit begleiten wir Unternehmen von der ersten Bestandsaufnahme über die technische Umsetzung bis zur langfristigen Konformitätssicherung.

Sechs Kernleistungen für Ihre digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Unsere Leistungen decken den gesamten Lebenszyklus ab: von der initialen Prüfung über die Behebung identifizierter Barrieren bis zur kontinuierlichen Überwachung und Weiterbildung Ihres Teams. In über 50+ Projekten haben wir Erfahrung gesammelt, die wir in sechs aufeinander abgestimmte Leistungsbereiche gebündelt haben.

WCAG 2.2 Accessibility Audits

Systematische Prüfung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops gegen alle 78 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Kombination aus automatisierten Tests mit axe-core und Lighthouse sowie manueller Expertenbewertung mit assistiven Technologien. Detaillierter Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen.

Technische Remediation

Behebung aller im Audit identifizierten Barrieren: fehlendes semantisches HTML, unzureichende Farbkontraste, fehlende ARIA-Labels, nicht-tastaturzugängliche Interaktionselemente und mehr. Wir arbeiten direkt im Quellcode Ihres CMS, Shopsystems oder Ihrer Individuallösung und dokumentieren jede Änderung nachvollziehbar.

Screenreader- und Assistive-Tests

Manuelle Prüfung mit NVDA, JAWS und VoiceOver auf Windows, macOS und mobilen Geräten. Wir testen reale Nutzungsszenarien: Navigation, Formulare, Warenkorb, Checkout und Informationssuche. Nur durch Tests mit echten assistiven Technologien lassen sich Barrieren erkennen, die automatisierte Tools übersehen.

Schulungen und Workshops

Praxisorientierte Schulungen für Entwickler, Designer und Content-Redakteure. Ihre Teams lernen, Barrierefreiheit von Anfang an in den Entwicklungsprozess zu integrieren, statt sie nachträglich aufwändig nachzurüsten. Von ARIA-Grundlagen bis zu fortgeschrittenen Testmethoden.

Monitoring und Compliance

Kontinuierliche automatisierte Überwachung Ihrer Website auf Barrierefreiheitsprobleme. Regelmäßige manuelle Nachprüfungen bei Content-Updates und Design-Änderungen. Dokumentation der Konformität für Ihre Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG und EN 301 549.

Strategische Barrierefreiheitsberatung

Analyse Ihrer rechtlichen Verpflichtungen nach BFSG, Erstellung einer priorisierten Roadmap und Definition messbarer Ziele. Wir helfen Ihnen, Barrierefreiheit als strategischen Vorteil zu positionieren: größere Zielgruppe, bessere SEO-Performance und Rechtskonformität in einem.

Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist: Das BFSG im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen. Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen, müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Gleiches gilt für Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation und elektronische Bücher. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro (Quelle: BFSG §37). Darüber hinaus können Verbände Unterlassungsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz erheben, was zu erheblichen Rechtskosten führen kann.

Die technischen Anforderungen des BFSG beziehen sich auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 AA als Mindeststandard für Webinhalte referenziert. Da die WCAG 2.2 seit Oktober 2023 als offizieller W3C-Standard veröffentlicht ist und den Stand der Technik repräsentiert, empfehlen wir die Konformität mit WCAG 2.2 AA. Die zusätzlichen Erfolgskriterien in WCAG 2.2, darunter Draggable Movements, Accessible Authentication und Consistent Help, adressieren reale Nutzungsbarrieren, die in der Praxis häufig auftreten.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Die Frage, ob das eigene Unternehmen unter das BFSG fällt, beschäftigt viele Geschäftsführer und E-Commerce-Verantwortliche. Die kurze Antwort: Nahezu jeder Online-Shop, der Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, ist betroffen. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro, wobei diese Ausnahme nur für bestimmte Produktkategorien gilt (Quelle: BFSG §3 Abs. 3). Selbst wenn Ihr Unternehmen formal unter die Ausnahme fallen sollte, empfehlen wir dringend, Barrierefreiheit umzusetzen: Laut der Aktion Mensch leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland (Quelle: Destatis 2023), und über 17 Millionen Menschen in Deutschland sind über 65 Jahre alt (Quelle: Destatis 2024). Diese Menschen sind potenzielle Kunden, die Sie mit einer barrierefreien Website erreichen.

Online-Shops und E-Commerce

Alle Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen. Das betrifft den gesamten Kaufprozess: Produktsuche, Produktdetailseiten, Warenkorb, Checkout und Bezahlung.

Unternehmenswebsites

Websites, die Dienstleistungen anbieten oder Verträge online abschließen, fallen ebenfalls unter das BFSG. Das umfasst Kontaktformulare, Terminbuchungen, Online-Konfiguratoren und Self-Service-Portale.

Bankdienstleistungen

Online-Banking, Kontoeröffnung, Überweisungen und alle weiteren digitalen Bankdienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Die Anforderungen gelten für Web-Interfaces und mobile Anwendungen gleichermaßen.

Telekommunikation

Telekommunikationsdienste und deren digitale Zugänge, einschließlich Kundenportale, Vertragsabschlüsse und Self-Service-Funktionen, unterliegen den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG.

Personenbeförderung

Digitale Buchungssysteme, Fahrplaninformationen und Ticketportale für den Personentransport müssen barrierefrei gestaltet sein. Das umfasst Websites, Apps und digitale Informationsanzeigen.

E-Books und digitale Medien

Elektronische Bücher und die zugehörigen Vertriebsplattformen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören navigierbare Inhaltsstrukturen, anpassbare Textgrößen und kompatible Formate.

Unser Audit-Prozess: Systematisch, gründlich, praxisnah

Ein Barrierefreiheitsaudit ist nur so gut wie seine Methodik. Automatisierte Tools wie axe-core, Lighthouse und WAVE sind unverzichtbar, erkennen aber nachweislich nur rund 30 bis 50 Prozent aller Barrierefreiheitsprobleme (Quelle: WebAIM 2024). Komplexe Barrieren wie inkonsistente Navigationsreihenfolgen, unverständliche Fehlermeldungen oder mangelhafte Screenreader-Kompatibilität erfordern menschliche Expertise. Deshalb kombinieren wir automatisierte Scans mit manueller Expertenbewertung und Tests mit assistiven Technologien. Dieser Drei-Säulen-Ansatz stellt sicher, dass unser WCAG 2.2 Audit ein realistisches Bild der tatsächlichen Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote liefert.

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern ein Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die Barrierefreiheit ausschließlich als regulatorische Pflicht betrachten, verschenken erhebliches Geschäftspotenzial. Laut einer Studie der Aktion Mensch verfügen Menschen mit Behinderung in Deutschland über eine jährliche Kaufkraft von rund 8 Milliarden Euro (Quelle: Aktion Mensch 2023). Dazu kommen über 17 Millionen Menschen über 65, die zunehmend online einkaufen und von barrierefreien Interfaces profitieren (Quelle: Destatis 2024). Eine WebAIM-Analyse von einer Million Homepages ergab, dass 95,9 Prozent aller getesteten Seiten mindestens einen WCAG-Fehler aufwiesen (Quelle: WebAIM Million 2024). Das bedeutet: Unternehmen, die ihre Websites konsequent barrierefrei gestalten, heben sich in einem Markt ab, in dem die große Mehrheit der Mitbewerber noch nicht konform ist.

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen Hand in Hand. Viele WCAG-Kriterien überlappen direkt mit Best Practices für SEO: semantisches HTML, aussagekräftige Alt-Texte, klare Überschriftenstruktur, schnelle Ladezeiten und mobile Responsivität. Websites, die systematisch auf Barrierefreiheit optimiert werden, zeigen in der Praxis häufig auch verbesserte Suchmaschinen-Rankings und niedrigere Absprungraten. Diese Synergie macht Barrierefreiheit zu einer der wenigen Maßnahmen, die gleichzeitig Compliance-Anforderungen erfüllen, die Nutzererfahrung verbessern und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen steigern.

Typische Ergebnisse nach der Umsetzung

Unsere Kunden berichten regelmäßig von messbaren Verbesserungen nach der barrierefreien Optimierung: Die durchschnittliche Verweildauer steigt, die Absprungrate sinkt und die Conversion-Rate verbessert sich. Das liegt daran, dass barrierefreie Websites für alle Nutzer besser bedienbar sind, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Klare Navigation, verständliche Formulare, ausreichende Kontraste und eine logische Seitenstruktur kommen jedem Besucher zugute (Projekterfahrung).

Technologien und Tools, die wir einsetzen

Unsere Arbeit basiert auf dem aktuellen Stand der Technik in der Barrierefreiheitsprüfung und -entwicklung. Wir nutzen eine Kombination aus führenden Open-Source-Tools, kommerziellen Prüfwerkzeugen und assistiven Technologien, um eine lückenlose Analyse sicherzustellen. Die Auswahl der Werkzeuge orientiert sich an den Empfehlungen des W3C und der europäischen Normung. Ergänzt wird unser Toolkit durch eigene Prüfchecklisten, die wir kontinuierlich weiterentwickeln und an aktuelle normative Änderungen anpassen.

axe-core und axe DevTools

Branchenführendes Open-Source-Tool von Deque Systems für automatisierte WCAG-Prüfungen. Erkennt über 80 Kategorien von Barrierefreiheitsproblemen direkt im Browser. Eingebunden in unsere CI/CD-Pipelines für kontinuierliche Qualitätssicherung.

Google Lighthouse

Automatisierte Prüfung von Accessibility, Performance und Best Practices. Lighthouse testet unter anderem Kontrastverhältnisse, Formular-Labels, Tab-Reihenfolge und ARIA-Validität. Die Ergebnisse fließen in unseren Gesamtbericht ein.

NVDA, JAWS und VoiceOver

Manuelle Tests mit den drei meistverwendeten Screenreadern. NVDA und JAWS decken den Windows-Markt ab, VoiceOver testet die Apple-Plattformen. So stellen wir sicher, dass Ihre Website mit allen gängigen assistiven Technologien nutzbar ist.

Pa11y und Playwright

Automatisierte End-to-End-Barrierefreiheitstests, die komplette Nutzerszenarien durchspielen. Pa11y prüft statische Seiten, Playwright simuliert interaktive Flows wie Login, Suche und Checkout. Beide Tools integrieren sich in bestehende Testinfrastrukturen.

Colour Contrast Analyser

Pixelgenaue Prüfung von Farbkontrastverhältnissen nach WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.3. Wir testen nicht nur statische Farben, sondern auch Hover-States, Fokus-Indikatoren und Zustandsänderungen bei interaktiven Elementen.

Keyboard und Touch Testing

Systematische Prüfung der vollständigen Tastaturbedienbarkeit: Können alle Funktionen ohne Maus erreicht werden? Sind Fokus-Reihenfolge und -Anzeige logisch? Funktioniert die Touch-Bedienung auf mobilen Geräten mit aktivierten Bedienungshilfen?

WCAG 2.2 AA
EN 301 549
BFSG / EAA
axe-core
Lighthouse
NVDA / JAWS
Semantisches HTML
WAI-ARIA 1.2
BITV 2.0
Pa11y

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Warum wir nach WCAG 2.2 statt WCAG 2.1 prüfen

Die WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 als offizielle W3C-Empfehlung veröffentlicht und ergänzt WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien, von denen sechs für die Konformitätsstufe AA relevant sind (Quelle: W3C WCAG 2.2). Obwohl die EN 301 549 formal auf WCAG 2.1 AA verweist, repräsentiert WCAG 2.2 den aktuellen Stand der Technik. Gerichte und Aufsichtsbehörden orientieren sich erfahrungsgemäß am Stand der Technik, nicht am Mindeststandard. Die zusätzlichen Kriterien in WCAG 2.2 adressieren reale Nutzungsbarrieren, die wir in der Praxis häufig antreffen: verdeckte Fokus-Indikatoren durch Sticky-Header und Cookie-Banner, zu kleine Touch-Zielgebiete auf mobilen Geräten, Drag-and-Drop-Funktionen ohne Tastaturalternative und CAPTCHA-basierte Authentifizierung, die kognitive Funktionstests erfordert.

Die Entscheidung für WCAG 2.2 statt WCAG 2.1 bringt für unsere Kunden zwei Vorteile: Erstens sind Sie zukunftssicher aufgestellt, da die EN 301 549 voraussichtlich in den kommenden Jahren auf WCAG 2.2 aktualisiert wird. Zweitens adressieren die neuen Kriterien Barrieren, die reale Nutzer tatsächlich betreffen, insbesondere Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Ein Audit nach WCAG 2.2 kostet nicht wesentlich mehr als ein Audit nach WCAG 2.1, bietet aber einen deutlich umfassenderen Schutz vor Beanstandungen und eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher Ihrer Website.

Der wirtschaftliche Mehrwert barrierefreier Websites

Barrierefreiheit und wirtschaftlicher Erfolg schließen sich nicht gegenseitig aus, im Gegenteil. Unternehmen, die ihre Websites systematisch barrierefrei optimieren, berichten regelmäßig von verbesserten Geschäftskennzahlen. Die Gründe sind vielfältig: Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser bewertet, da semantisches HTML, strukturierte Überschriften und aussagekräftige Alt-Texte zentrale SEO-Faktoren sind. Die Nutzererfahrung verbessert sich für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Behinderung, da klare Formulare, verständliche Fehlermeldungen und logische Navigation die allgemeine Bedienbarkeit steigern. Die Zielgruppe vergrößert sich um Millionen potenzieller Kunden, die bisher durch Barrieren ausgeschlossen waren (Projekterfahrung).

Wie Barrierefreiheit die Nutzererfahrung für alle verbessert

Die Annahme, dass Barrierefreiheit nur eine kleine Nutzergruppe betrifft, ist ein weit verbreiteter Irrtum. In Wahrheit profitiert jeder Websitebesucher von barrierefreier Gestaltung. Klare Formularbeschriftungen reduzieren Eingabefehler bei allen Nutzern. Ausreichende Farbkontraste verbessern die Lesbarkeit auch bei Sonnenlicht auf dem Smartphone-Display. Eine logische Tab-Reihenfolge und sichtbare Fokus-Indikatoren helfen Power-Usern, die Tastaturkürzel für schnellere Navigation bevorzugen. Verständliche Fehlermeldungen mit konkreten Korrekturhinweisen senken die Abbruchrate in Checkout-Prozessen für alle Kunden, nicht nur für Screenreader-Nutzer (Projekterfahrung).

Die Kombination aus regulatorischer Pflicht und wirtschaftlichem Nutzen macht Barrierefreiheit zu einer der sinnvollsten Investitionen in die Zukunft Ihres digitalen Auftritts. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur die BFSG-Konformität, sondern positionieren sich als verantwortungsbewusste Marken, die alle Menschen willkommen heißen. Die Nachfrage nach barrierefreien digitalen Angeboten wird in den kommenden Jahren weiter steigen, getrieben durch den demografischen Wandel, die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die wachsende Sensibilisierung für Inklusion in der Gesellschaft. Wer heute die Grundlagen legt, profitiert morgen von einer breiteren Kundenbasis und einem besseren digitalen Gesamterlebnis.