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BFSG-Compliance und WCAG 2.2 Audits für Ihre digitale Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA, beheben Barrieren im bestehenden Code und begleiten Sie bis zur Barrierefreiheitserklärung nach BFSG.

WCAG-Audit ab 2.480 € Festpreis Eigene Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht BFSG-Beratung und Umsetzung Prüfbericht mit priorisierter Befundliste

Kurz und einfach erklärt

Diese Seite zeigt, was wir für Barrierefreiheit tun. Barrierefrei heißt: Alle Menschen können eine Webseite nutzen. Auch Menschen mit Behinderung.

Das BFSG ist ein Gesetz. Es sagt: Viele Firmen müssen ihre Angebote im Netz barrierefrei machen. Das gilt in der Regel für Shops im Netz. Es gilt auch für Banken und E-Books.

Wir prüfen Ihre Webseite nach den WCAG. Die WCAG sind Regeln für barrierefreie Webseiten. Wir prüfen mit Werkzeugen und bewerten jede Regel selbst. Wir bedienen die Seite auch ohne Maus.

Dann beheben wir die Fehler in Ihrem Code. Wir helfen Ihnen bei der Erklärung zur Barrierefreiheit. Wir bieten auch Kurse und eine laufende Kontrolle an.

Das erste Gespräch kostet nichts. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Kennzahlen

WCAG 2.2

Konformitätsziel Stufe AA

EN 301 549

europäische Norm als Prüfbezug

A + AA

alle Erfolgskriterien beider Stufen im Audit

BFSG

Barrierefreiheitserklärung nach §14

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro (Quelle: BFSG §37) und die Untersagung des Angebots. Wir zeigen Ihnen in der kostenlosen Erstberatung, wo Ihre Website steht und welche Barrieren zuerst zu beheben sind.

BFSG-Beratung und Umsetzung

ab 2.480 € Festpreis netto
  • BFSG-Quick-Check als Einstieg: 490 € netto
  • Audit und Remediation im Komplettpaket: ab 4.900 €
  • Barrierefreiheitserklärung zum Festpreis: 390 €
  • Laufendes BFSG-Monitoring: ab 49 € pro Monat

WCAG-2.2-Audit für KMU-Websites bis 30 Seiten. Alle Preise netto. Größere Websites und Online-Shops kalkulieren wir nach Seitentypen — das verbindliche Festangebot erhalten Sie nach dem Audit.

Preisstand: Oktober 2026. Laufende Leistungen sind einzeln buchbar und monatlich kündbar, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Bankdienstleistungen und E-Books, barrierefrei sein. Technischer Bezug ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA; dieser Prüfmaßstab umfasst die Anforderungen der WCAG 2.1 AA, auf die sich die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 stützt (Quelle: W3C WCAG 2.2). Öffentliche Stellen, für die die BITV 2.0 gilt, prüfen wir in der BITV-Prüfung nach Tabelle A.1 der EN 301 549.

WCAG 2.2 AA · Konformitätsprüfung
Vier Prinzipien, ein Konformitätsbefund
Alle Kriterien der Stufen A und AA geprüft — Score je POUR-Prinzip, Gesamtwertung und offener Bußgeldrahmen
93
Wahrnehmbar
85
Bedienbar
97
Verständlich
90
Robust
88
Gesamt · Stufe AA
Bußgeldrahmen bei Nichtkonformität · BFSG §37bis 100.000 €
ohne Audit
konform · 0 €BeschwerdeBußgeld bis 100.000 €
WCAG-2.2-Auditab 2.480 € Festpreis
Prüfberichtmit priorisierter Befundliste
WCAG-2.2-Audit-Bericht: Konformitätsstatus je Prinzip, priorisierte Befundliste und nächste Schritte. Beispielhafte Darstellung — Werte illustrativ.

Vier Prinzipien, ein klarer Konformitätsbefund

Statt einer reinen Tool-Liste erhalten Sie einen strukturierten Befund entlang der vier WCAG-Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Jede Barriere ist einem Erfolgskriterium zugeordnet, nach Schweregrad klassifiziert und mit einem konkreten Lösungsvorschlag versehen.

  • Konformitätsstand je WCAG-Prinzip auf einen Blick
  • Schweregrade von kritisch bis niedrig, klar priorisiert
  • Befunde verknüpft mit konkreten WCAG-2.2-Erfolgskriterien
Alle Kriterien der Stufen A und AA · WCAG 2.2A/AA
Befunde mit Lösungsvorschlag14
Stufe AA erreichbar nach BehebungAA
Beispielwerte · jeder Befund mit Erfolgskriterium3 kritisch · 11 mittel

Sechs Kernleistungen für Ihre digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Unsere Leistungen decken den gesamten Lebenszyklus ab: von der initialen Prüfung über die Behebung identifizierter Barrieren bis zur kontinuierlichen Überwachung und Weiterbildung Ihres Teams. Sie sind in sechs aufeinander abgestimmte Leistungsbereiche gegliedert.

Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist: Das BFSG im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen. Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen, müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Gleiches gilt für Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation und elektronische Bücher.

So sind die BFSG-Anforderungen rechtlich verankert

Die technischen Anforderungen des BFSG stützen sich auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG als technischen Mindeststandard referenziert. Neben behördlichen Bußgeldern können Verbraucher und anerkannte Verbände bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, ein Verfahren gegen den Anbieter einzuleiten (BFSG §32). Welche Anforderungen des BFSG konkret für Ihre Branche gelten, klären wir im Erstgespräch.

Aus einer Barriere wird ein bedienbares Element

Dieselbe Funktion, ein Login-Formular, einmal mit verbreiteten Barrieren und einmal nach der Remediation. Sichtbar wird, was Barrierefreiheit konkret bedeutet: beschriftete Felder, ausreichende Kontraste, ein sichtbarer Fokus und verständliche Fehlermeldungen statt purer Farbsignale.

  • Vorher: fehlende Labels, schwacher Kontrast, kein Fokusring
  • Nachher: programmatisch beschriftete Felder mit klarem Fokus
  • Fehlerhinweise als Text, nicht nur über Farbe vermittelt
Vorher · Login3 Verstöße
e-mail
passwort
Kontrast 2,1:1 — nicht ausreichend
kein Label, kein Fokusring
Fehler nur über Farbe vermittelt
WCAG 1.4.3 · 2.4.7 · 3.3.1
VS
Nachher · LoginWCAG 2.2 AA
name@firma.invalid
mindestens 8 Zeichen
Kontrast 7:1, sichtbarer Fokus
programmatische Labels (ARIA)
Fehlermeldung als Text und Symbol
bestanden: 1.4.3 · 2.4.7 · 3.3.1 · 4.1.2

Wen betrifft das BFSG konkret?

Grundsätzlich ist jeder Online-Shop betroffen, der Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, soweit sie Dienstleistungen anbieten oder erbringen (Quelle: BFSG §2 Nr. 17, §3 Abs. 3); für Produkte nach §1 Abs. 2, etwa Computer, Zahlungsterminals oder E-Book-Lesegeräte, gilt sie nicht. Selbst wenn Ihr Unternehmen formal unter die Ausnahme fallen sollte, empfehlen wir dringend, Barrierefreiheit umzusetzen: In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Quelle: Destatis, Jahresende 2025), und rund 19,3 Millionen Menschen sind 65 Jahre oder älter (Quelle: Destatis, 2025).

Online-Shops und E-Commerce

Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen, sofern sie nicht als Kleinstunternehmen ausgenommen sind. Das betrifft den gesamten Kaufprozess: Produktsuche, Produktdetailseiten, Warenkorb, Checkout und Bezahlung.

Unternehmenswebsites

Websites fallen ebenfalls unter das BFSG, wenn sie Verbrauchern Dienstleistungen im Hinblick auf einen Vertragsabschluss anbieten (BFSG §2 Nr. 26). Das kann Kontaktformulare, Terminbuchungen, Online-Konfiguratoren und Self-Service-Portale betreffen.

Bankdienstleistungen

Online-Banking, Kontoeröffnung, Überweisungen und weitere Bankdienstleistungen für Verbraucher müssen barrierefrei zugänglich sein. Die Anforderungen gelten für Web-Interfaces und mobile Anwendungen gleichermaßen.

Telekommunikation

Telekommunikationsdienste und deren digitale Zugänge, einschließlich Kundenportale, Vertragsabschlüsse und Self-Service-Funktionen, unterliegen den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG.

Personenbeförderung

Im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr müssen Websites, Apps, elektronische Tickets, Reiseinformationen und interaktive Informationsbildschirme barrierefrei sein. Im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr gilt das nur für interaktive Selbstbedienungsterminals (BFSG §1 Abs. 3).

E-Books und digitale Medien

Elektronische Bücher und die zugehörigen Vertriebsplattformen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören navigierbare Inhaltsstrukturen, anpassbare Textgrößen und kompatible Formate.

Unser Audit-Prozess: Systematisch, gründlich, praxisnah

Ein Barrierefreiheitsaudit ist nur so gut wie seine Methodik. Automatisierte Werkzeuge wie axe-core sind unverzichtbar, erkennen aber nicht alle Konformitätsfehler (WebAIM Million 2026). Komplexe Barrieren wie inkonsistente Navigationsreihenfolgen, unverständliche Fehlermeldungen oder mangelhafte Screenreader-Kompatibilität erfordern menschliche Expertise. Deshalb kombinieren wir automatisierte Messung mit der Bewertung jedes Kriteriums und der Prüfung von Tastatur und Ausgabe für Screenreader.

Drei Prüfebenen, die ineinandergreifen

Automatisierte Messung liefert Breite, die Bewertung je Kriterium liefert Tiefe, und die Prüfung von Tastatur und Ausgabe für Screenreader zeigt, ob jeder Ablauf bedienbar ist. Erst die Kombination dieser drei Ebenen ergibt ein realistisches Bild der Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote.

  • Automatisierte Prüfungen erkennen nicht alle Konformitätsfehler (WebAIM Million 2026)
  • Bewertung jedes Erfolgskriteriums der Stufen A und AA je Ansicht
  • Tastatur ohne Maus und Ausgabe für Screenreader
1
Automatisierte Messung
axe-core und eigene Messungen — Desktop und Smartphone
Breite
2
Bewertung je Kriterium
alle Kriterien der Stufen A und AA — Kontext und Verständlichkeit
Tiefe
3
Tastatur und Screenreader-Ausgabe
Namen, Rollen, Zustände — jeder Ablauf ohne Maus
Praxis
Ergebnis: Prüfbericht und Barrierefreiheitserklärung (BFSG §14)EN 301 549

Vom Scope bis zur Barrierefreiheitserklärung

  1. Scope-Definition und Seitenauswahl

    Gemeinsam definieren wir den Prüfumfang. Bei Online-Shops umfasst der Audit typischerweise Startseite, Kategorie- und Produktseiten, Suche, Warenkorb, Checkout, Login, Registrierung und Kontaktformulare. Wir wählen repräsentative Seiten aus, die alle wesentlichen Seitentypen und Abläufe abdecken.

  2. Automatisierte Prüfung

    Automatische Strukturprüfung mit axe-core und eigene Messungen im Browser, in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung. Identifiziert technische Barrieren wie fehlende Alt-Texte, unzureichende Kontraste, fehlende Formular-Labels und ungültige ARIA-Attribute. Ergebnisse werden dedupliziert und nach Schweregrad klassifiziert.

  3. Bewertung je Kriterium

    Wir bewerten jedes Erfolgskriterium der WCAG 2.2 auf den Stufen A und AA je Ansicht, mit Fokus auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Wir bewerten Kontext, Konsistenz und tatsächliche Nutzbarkeit, nicht nur die technische Regelkonformität.

  4. Tastatur und Ausgabe für Screenreader

    Wir bedienen jeden Ablauf ohne Maus und prüfen, ob Namen, Rollen, Zustände und Hinweismeldungen so ausgezeichnet sind, dass Screenreader sie ansagen können. Dokumentiert werden die Barrieren, die den Ablauf unterbrechen.

  5. Prüfbericht und Priorisierung

    Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit Screenshots, betroffenen WCAG-Kriterien, Schweregradbewertung und konkreten Lösungsvorschlägen. Die Priorisierung berücksichtigt Schweregrad und Aufwand, damit Sie sofort mit den wirkungsvollsten Maßnahmen beginnen.

  6. Nachprüfung und Barrierefreiheitserklärung

    Nach der Behebung aller kritischen und hohen Barrieren führen wir eine Nachprüfung durch. Bei erfolgreicher Prüfung unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Veröffentlichung Ihrer Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG §14.

BFSG-Pakete: klarer Einstieg, klare Festpreise

Alle Preise netto. Vom schnellen Quick-Check bis zum Komplettpaket aus Audit und Remediation — den passenden Umfang legen wir nach einer kurzen Sichtung gemeinsam fest. Details auf der Seite Leistungen.

BFSG-Quick-Check

Schnelle Ersteinschätzung von Startseite und einem geschäftskritischen Prozess als Einstieg.

490 € einmalig netto
  • Automatisierte Messung plus Sichtprüfung
  • Startseite und ein geschäftskritischer Prozess im Blick
  • Kurzbericht mit den kritischsten Befunden
  • Ergänzt die kostenlose BFSG-Ersteinordnung aus dem Erstgespräch um Prüfbefunde (keine Rechtsberatung)
  • Vollständig anrechenbar auf ein späteres Vollaudit
Quick-Check anfragen
Empfehlung

WCAG 2.2 Audit

Vollständiges Audit für KMU-Websites bis 30 Seiten.

ab 2.480 € Festpreis netto
  • Alle WCAG-2.2-Erfolgskriterien der Stufen A und AA geprüft
  • Automatisierte Messung, Bewertung je Kriterium, Tastatur und Screenreader-Ausgabe
  • Detaillierter Prüfbericht mit Lösungsvorschlägen
  • Priorisierung nach Schweregrad und Aufwand
  • Grundlage für die Barrierefreiheitserklärung
Audit anfragen

Audit + Remediation

Komplettpaket: prüfen und Barrieren im bestehenden Code beheben.

ab 4.900 € netto, projektabhängig
  • WCAG-2.2-Audit inklusive
  • Technische Remediation der identifizierten Barrieren
  • Nachprüfung nach der Umsetzung
  • Barrierefreiheitserklärung nach BFSG §14 inklusive
  • Optional laufendes Monitoring ab 49 € pro Monat
Komplettpaket anfragen

Weitere Festpreise: PDF-Barrierefreiheit ab 4,90 € je Seite (Mindestpauschale 149 € je Dokument), Leichte-Sprache-Übersetzung 119 € je Normseite, Barrierefreiheitserklärung 390 €, BFSG-Monitoring ab 49 € pro Monat. Alle Details auf der Seite Leistungen.

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern ein Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die Barrierefreiheit ausschließlich als regulatorische Pflicht betrachten, verschenken erhebliches Geschäftspotenzial. Eine WebAIM-Analyse von einer Million Homepages ergab, dass 95,9 Prozent aller getesteten Seiten mindestens einen WCAG-Fehler aufwiesen (Quelle: WebAIM Million 2024). Wer seine Website konsequent barrierefrei gestaltet, hebt sich in einem Markt ab, in dem die große Mehrheit der Websites noch nicht konform ist.

AspektOhne BarrierefreiheitMit WCAG 2.2 AA
BFSG-RechtskonformitätBußgeld- und Abmahnrisikodokumentierte Konformität
Erreichbare Zielgruppesystematisch eingeschränktauch für Menschen mit Behinderung erreichbar
SEO und Auffindbarkeitungenutztes Potenzialsemantisches HTML, klare Struktur
Bedienbarkeit für alleHürden auch für mobile Nutzerklare Navigation und Formulare
Barrierefreiheitserklärungfehlt oder unvollständignach BFSG §14 und Anlage 3

Viele WCAG-Kriterien überlappen direkt mit SEO-Best-Practices: semantisches HTML, aussagekräftige Alt-Texte, klare Überschriftenstruktur und mobile Responsivität. Barrierefreiheit ist eine der wenigen Maßnahmen, die gleichzeitig Compliance erfüllt, die Nutzererfahrung verbessert und die Auffindbarkeit unterstützt.

Unser Ansatz für nachhaltige Barrierefreiheit

Was sich nach der Umsetzung messen lässt

Ob sich Verweildauer, Absprungrate oder Conversion-Rate verändern, hängt von Ihrem Angebot und Ihren Besuchern ab und zeigt sich im Vergleich Ihrer eigenen Analysedaten vor und nach der Umsetzung. Unabhängig davon sind barrierefreie Websites für alle Nutzer besser bedienbar, nicht nur für Menschen mit Behinderung: Klare Navigation, verständliche Formulare, ausreichende Kontraste und eine logische Seitenstruktur kommen jedem Besucher zugute.

Unsicher, ob Ihre Website BFSG-konform ist?

Wie wir prüfen

Wir prüfen mit einem eigenen Werkzeugsatz, der jede Seite in einem echten Browser lädt und dort misst: in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung und in den Zuständen, die sich erst nach einem Klick öffnen. Die automatische Strukturprüfung übernimmt das Open-Source-Werkzeug axe-core; Kontrast, Tastatur, Fokus, Zielgrößen und Umbruch messen eigene Prüfungen. Was kein Werkzeug entscheidet, bewerten wir je Kriterium.

axe-core

Open-Source-Regelwerk für automatische WCAG-Prüfungen. Prüft Struktur, Beschriftungen und ARIA direkt in der geladenen Seite, auch in geöffneten Menüs und Dialogen. Was axe-core nicht entscheiden kann, geht in die Bewertung je Kriterium.

Messung im Browser

Jede Seite wird in einem Chromium-Browser geladen, gesteuert über Playwright. So messen wir die Seite so, wie sie ausgeliefert wird, mit allen Skripten und Schriften, in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung.

Ausgabe für Screenreader

Für jedes Bedienelement lesen wir aus, was der Browser an Screenreader übergibt: Name, Rolle und Zustand, dazu Überschriften, Landmarken und Hinweismeldungen. Tests mit bestimmten Screenreadern auf bestimmten Geräten gehören nicht dazu.

Abläufe und Zustände

Abläufe wie Login, Suche und Checkout spielen wir Schritt für Schritt durch: Menüs öffnen, Formulare mit Fehleingaben absenden, Dialoge schließen. In jedem Zustand wird erneut gemessen.

Kontrastmessung

Kontrast nach WCAG-Kriterium 1.4.3 an jedem Textelement, gerechnet aus den Farben, die der Browser tatsächlich zeichnet. Wo Text über Verläufen oder Bildern liegt, entscheidet eine Bildschirmaufnahme.

Tastatur, Fokus und Zielgrößen

Jeder Ablauf wird ohne Maus bedient: Reihenfolge, sichtbarer und nicht verdeckter Fokus, Escape in Dialogen. Dazu Zielgrößen nach WCAG 2.5.8, Umbruch bei 320 Pixeln Breite und Textabstände.

Auf einen Blick

WCAG 2.2 AA
EN 301 549
BFSG / EAA
axe-core
Playwright
Desktop + Smartphone
Semantisches HTML
WAI-ARIA 1.2
BITV 2.0
Chromium

Warum wir nach WCAG 2.2 statt WCAG 2.1 prüfen

Die WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 als offizielle W3C-Empfehlung veröffentlicht und ergänzt WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien, von denen sechs für die Konformitätsstufe AA relevant sind (Quelle: W3C WCAG 2.2). Die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 verweist auf WCAG 2.1 AA; die im September 2026 veröffentlichte Fassung V4.1.1 übernimmt WCAG 2.2 als Maßstab. Bezug für die Konformitätsvermutung wird sie, sobald sie im Amtsblatt der EU zitiert ist (Quelle: AccessibleEU 2026).

  • Sichtbare Fokus-Indikatoren, die nicht von Sticky-Headern oder Cookie-Bannern verdeckt werden
  • Ausreichend große Touch-Zielgebiete auf mobilen Geräten
  • Drag-and-Drop-Funktionen mit gleichwertiger Tastaturalternative
  • Barrierefreie Authentifizierung ohne reine Gedächtnis- oder Rätselaufgaben
  • Konsistente Hilfe-Mechanismen über alle Seiten hinweg

Die Entscheidung für WCAG 2.2 statt WCAG 2.1 bringt zwei Vorteile: Erstens entspricht der Prüfmaßstab bereits der WCAG-Fassung, die die neue Fassung der EN 301 549 übernommen hat. Zweitens adressieren die neuen Kriterien Barrieren, die reale Nutzer tatsächlich betreffen, insbesondere Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Ein Audit nach WCAG 2.2 deckt damit mehr Anforderungen ab als eines nach WCAG 2.1 und schafft die Grundlage für eine bessere Nutzererfahrung aller Besucher Ihrer Website.

Wie Barrierefreiheit die Nutzererfahrung für alle verbessert

Die Annahme, dass Barrierefreiheit nur eine kleine Nutzergruppe betrifft, ist ein weit verbreiteter Irrtum. In Wahrheit profitiert jeder Websitebesucher von barrierefreier Gestaltung. Klare Formularbeschriftungen reduzieren Eingabefehler bei allen Nutzern. Ausreichende Farbkontraste verbessern die Lesbarkeit auch bei Sonnenlicht auf dem Smartphone-Display. Eine logische Tab-Reihenfolge und sichtbare Fokus-Indikatoren helfen Power-Usern, die Tastaturkürzel bevorzugen. Verständliche Fehlermeldungen können die Abbruchrate in Checkout-Prozessen für alle Kunden senken.

Die Kombination aus regulatorischer Pflicht und wirtschaftlichem Nutzen macht Barrierefreiheit zu einer der sinnvollsten Investitionen in die Zukunft Ihres digitalen Auftritts. Unternehmen, die jetzt handeln, schaffen nicht nur die Voraussetzungen für BFSG-Konformität, sondern positionieren sich als verantwortungsbewusste Marken, die alle Menschen willkommen heißen. Wer heute die Grundlagen legt, kann morgen von einer breiteren Kundenbasis und einem besseren digitalen Gesamterlebnis profitieren.

Hintergrund aus unseren Fachbeiträgen

Wer sich vor der Beauftragung selbst ein Bild machen will, findet in unserem Blog die Grundlagen: Warum Accessibility-Overlays keine BFSG-Lösung sind, welche neuen Erfolgskriterien die WCAG 2.2 mitbringt und wie sich Kosten und Nutzen eines Accessibility-Audits realistisch kalkulieren lassen. Wenn Sie lieber nach Ihrem Anwendungsfall einsteigen, hilft die Übersicht Barrierefreiheit nach Branche; regionale Informationen finden Sie unter Barrierefreiheit regional.

Drei Wege zur BFSG-Konformität im Vergleich

Zwei dieser drei Wege lösen das Problem nicht.

Risiko

Abwarten und beobachten

  • Nicht enthalten: Keine Kosten, aber auch keine Konformität
  • Nicht enthalten: Bußgelder von bis zu 100.000 € möglich (BFSG §37)
  • Nicht enthalten: Nutzergruppen bleiben ausgeschlossen
  • Nicht enthalten: Kein Nachweis für Auftraggeber und Ausschreibungen
Abkürzung

Overlay-Widget einbinden

  • Nicht enthalten: Schnell installiert, ändert aber nur die Darstellung im Browser
  • Nicht enthalten: Der zugrunde liegende Quellcode bleibt unverändert
  • Nicht enthalten: Fachleute für Barrierefreiheit raten in einer gemeinsamen Erklärung davon ab (Overlay Fact Sheet)
  • Enthalten: Details im Beitrag zu Accessibility-Overlays
Unser Weg

Audit und Umsetzung im Code

  • Enthalten: Alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA je Ansicht bewertet
  • Enthalten: Tastatur und Ausgabe für Screenreader statt nur automatisiertem Scan
  • Enthalten: Behebung im bestehenden System, ohne Relaunch, wo der Bestand es zulässt
  • Enthalten: Dokumentierter Nachweis über die Barrierefreiheitserklärung

Typische Ausgangslagen und unser Vorgehen

Unternehmenswebsite
Ausgangslage
Der automatisierte Scan meldet nur wenige Fehler, der Tastaturdurchlauf bricht jedoch schon im Hauptmenü ab.
Maßnahme
Navigation semantisch neu aufbauen, Fokusreihenfolge korrigieren und Untermenüs per Tastatur bedienbar machen.
Ergebnis
Ziel: Alle Seitenbereiche sind ohne Maus erreichbar.
Kontaktformular
Ausgangslage
Pflichtfelder sind nur durch einen roten Rahmen gekennzeichnet, Fehlermeldungen stehen ohne Bezug zum Feld.
Maßnahme
Labels programmatisch verknüpfen, Fehlertexte am Feld ergänzen und eine verlinkte Fehlerzusammenfassung einfügen.
Ergebnis
Ziel: Eingabefehler werden verständlich erklärt statt nur eingefärbt.
Antragsdokumente
Ausgangslage
Formulare zum Herunterladen liegen ausschließlich als gescannte PDF-Dateien ohne Textebene vor.
Maßnahme
Dokumente nach PDF/UA taggen, Lesereihenfolge setzen und Formularfelder beschriften.
Ergebnis
Ziel: Anträge sind mit Screenreader ausfüllbar; verbleibender Altbestand wird in der Erklärung benannt.

Beispiele, keine Kundenprojekte.

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

So könnte die Website eines Hochschulfachbereichs aussehen

Der Entwurf zeigt Aufbau und Bedienung: Studiengänge zum Eingrenzen, ein Bewerbungsweg in Schritten, ein Abschnitt zu Nachteilsausgleich und Campus-Angaben. Die Hochschule darin ist erfunden.

Entwurf
Hochschule

Fachbereich mit Studiengangfilter und Nachteilsausgleich

Ein Entwurf für einen Hochschulfachbereich: acht Studiengänge lassen sich nach Abschluss und Studienform filtern, zu jedem stehen Abschluss, Regelstudienzeit und Zulassung in derselben Reihenfolge. Die Bewerbung ist in vier Schritten beschrieben, ein eigener Abschnitt erklärt Nachteilsausgleich und Sprechzeiten der Beratung. Zur Barrierefreiheit auf dem Campus nennt der Entwurf Rampenneigung, induktive Höranlage und Bodenleitsystem — und was fehlt.

StudiengangfilterNachteilsausgleichCampus-AngabenUntertitel

Exemplarische Layoutentwürfe zur Veranschaulichung. Die gezeigten Betriebe sind erfunden; es handelt sich nicht um Kundenprojekte.

Worum geht es?

Ein Klick genügt — alles Weitere ist freiwillig.

Erzählen Sie kurz vom Projekt

Alle Angaben hier sind freiwillig.

So, wie die Adresse im Browser steht, mit oder ohne https://.

Wann soll es losgehen? (optional)
Grober Budgetrahmen (optional)

Freiwillig — festlegen müssen Sie sich damit nicht.

Stichworte genügen. Wenn Sie etwas schreiben, bitte mindestens 5 Zeichen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Ihr Name oder Ihr Nachname, mindestens 2 Zeichen.

Nur nötig, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Die Adresse, an die unsere Antwort gehen soll, mit @ und Domain.

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