Barrierefreie Websites für Kommunen, Behörden und öffentliche Einrichtungen
Öffentliche Stellen sind seit der BITV 2.0 zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Die Anforderungen gehen über das BFSG hinaus: Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren und EN 301 549 Konformität auf Stufe AA. Wir prüfen, setzen um und begleiten die laufende Compliance.
50+
barrierefreie Projekte
BITV2.0
Konformitätsprüfung
EN301 549
Europäischer Standard
100/100
Lighthouse Accessibility
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Während das BFSG primär den privaten Sektor adressiert, gelten für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen strengere Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt in Deutschland durch die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Diese Verordnung verlangt die Konformität mit der EN 301 549, eine regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit und einen funktionierenden Feedback-Mechanismus für Nutzer. Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der systematischen Prüfung und Umsetzung dieser Anforderungen.
BITV 2.0 vs. BFSG: Was die öffentliche Hand wissen muss
Die BITV 2.0 und das BFSG verfolgen das gleiche Ziel, setzen aber unterschiedliche Rechtsrahmen um. Die BITV 2.0 basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie gilt für Bundesbehörden, und die Bundesländer haben entsprechende Landesverordnungen erlassen, die auch Kommunen, Landkreise und öffentliche Einrichtungen verpflichten. Der technische Referenzstandard ist die EN 301 549, die inhaltlich auf WCAG 2.1 AA aufbaut.
Im Vergleich zum BFSG hat die BITV 2.0 zusätzliche Anforderungen: eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können, und ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Überwachungsstelle. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus klar benennen (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), bekannte Einschränkungen auflisten und den Nutzer über seine Rechte im Durchsetzungsverfahren informieren. Wir erstellen diese Erklärung auf Basis unseres Audit-Ergebnisses und aktualisieren sie regelmäßig.
Typische Herausforderungen im öffentlichen Sektor
PDF-Dokumente und Formulare
Satzungen, Bescheide, Antragsformulare und Bekanntmachungen als PDF müssen getaggt und strukturiert sein (PDF/UA). Viele ältere Dokumente liegen als gescannte Bilder vor und sind für Screenreader unzugänglich.
Komplexe Portalstrukturen
Bürgerportale mit Hunderten Seiten, tiefe Menüstrukturen, eingebettete Fachverfahren und Formularsysteme. Die Barrierefreiheit muss quer durch alle Ebenen sichergestellt werden, nicht nur auf der Startseite.
Interaktive Karten und Geodaten
Stadtpläne, Bebauungspläne und GIS-Anwendungen stellen besondere Herausforderungen dar. Karteninhalte müssen als Textalternative verfügbar sein, Marker müssen per Tastatur erreichbar und Zoom-Funktionen zugänglich sein.
Ratssitzungen und Livestreams
Video-Übertragungen von Ratssitzungen und öffentlichen Veranstaltungen müssen mit Untertiteln versehen werden. Aufzeichnungen benötigen ein durchsuchbares Transkript. Gebärdensprachdolmetschen wird zunehmend erwartet.
Online-Terminbuchung
Bürgerbüro-Terminvergabe über Online-Portale muss barrierefrei sein: Kalender-Widgets mit Tastaturbedienung, Zeitfenster-Auswahl mit korrektem ARIA-Markup, Bestätigungsseite mit klarer Zusammenfassung.
Authentifizierung und E-Government
Login-Verfahren mit eID, nPA oder Servicekonten müssen für alle Bürger zugänglich sein. Captchas, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Identifikationsverfahren dürfen keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.
PDF-Barrierefreiheit: Die größte Altlast im öffentlichen Sektor
PDF-Dokumente sind im öffentlichen Sektor allgegenwärtig: Satzungen, Verordnungen, Formulare, Bescheide, Haushaltspläne und Protokolle. Die Mehrheit dieser Dokumente ist nicht barrierefrei. Gescannte Dokumente ohne OCR sind für Screenreader vollständig unzugänglich. Aus Word oder InDesign exportierte PDFs haben häufig keine korrekte Tag-Struktur, sodass Screenreader die Lesereihenfolge, Überschriften und Tabellen nicht interpretieren können.
Wir unterstützen bei der Erstellung barrierefreier PDF/UA-Dokumente: korrekte Tag-Struktur für Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen, Alternativtexte für eingebettete Grafiken, Lesereihenfolge, die dem logischen Dokumentfluss folgt, und Lesezeichen für die Navigation in längeren Dokumenten. Für Formulare erstellen wir barrierefreie PDF-Formularfelder mit Labels und Tab-Reihenfolge. Und für die laufende Dokumentenproduktion schulen wir Ihre Mitarbeiter in der Erstellung barrierefreier Office-Dokumente, die korrekt nach PDF exportiert werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit: Rechtliche Anforderungen
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die über den Standard-Haftungsausschluss hinausgeht. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus angeben (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), auf Basis einer Prüfung nach EN 301 549. Sie muss bekannte Einschränkungen benennen und begründen, warum diese nicht behoben werden können. Sie muss einen Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzer Barrieren melden können. Und sie muss auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Überwachungsstelle verweisen.
Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Basis des Audit-Ergebnisses und stellen sicher, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, mindestens jährlich, und nach jeder wesentlichen Änderung an der Website. Der Feedback-Mechanismus wird als zugängliches Kontaktformular implementiert, das Meldungen an die zuständige Stelle in Ihrer Organisation weiterleitet.
Unser Vorgehen für öffentliche Auftraggeber
Vergabekonformes Angebot und Scope-Definition
Wir liefern Angebote, die den Anforderungen öffentlicher Vergabeverfahren entsprechen. Gemeinsam definieren wir den Prüfumfang: Hauptseiten, Formulare, PDF-Dokumente, eingebettete Anwendungen und mobile Ansichten.
Anforderungen der öffentlichen Hand an digitale Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen unterliegen bereits seit 2019 der EU-Richtlinie 2016/2102 und der daraus abgeleiteten BITV 2.0, die ein höheres Konformitätsniveau erfordert als der privatwirtschaftliche BFSG-Standard. Die Anforderungen umfassen nicht nur WCAG 2.2 AA, sondern auch Vorgaben zu Leichter Sprache, Gebärdensprachvideos und einer veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus. Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesbehörden und öffentlichen Institutionen umfasst die Besonderheiten dieser erweiterten Anforderungen. Wir kennen die Prüfverfahren des BIK BITV-Tests, die Anforderungen der Überwachungsstellen und die spezifischen Herausforderungen bei der Umsetzung auf Basis verbreiteter CMS-Plattformen für den öffentlichen Sektor.
Besonders komplex sind die Anforderungen an PDF-Dokumente und Formulare im öffentlichen Bereich. Formulare für Anträge, Bescheide und Bürgerkommunikation müssen ebenso barrierefrei sein wie die Website selbst. Wir prüfen und optimieren nicht nur den Webauftritt, sondern auch eingebettete PDF-Dokumente nach dem PDF/UA-Standard und webbasierte Formulare nach WCAG-Anforderungen für Formularelemente, Fehlermeldungen und Hilfetexte. Diese ganzheitliche Betrachtung stellt sicher, dass alle digitalen Berührungspunkte zwischen Behörde und Bürgern barrierefrei zugänglich sind.
Nachhaltige Barrierefreiheit durch Prozessintegration
Einmalige Audits und Remediationen reichen nicht aus, um die Barrierefreiheit einer öffentlichen Website dauerhaft zu sichern. Neue Inhalte, aktualisierte Formulare und Design-Änderungen können jederzeit neue Barrieren einführen. Deshalb integrieren wir Barrierefreiheit in die redaktionellen Prozesse Ihrer Einrichtung: Wir schulen Ihre Redakteure in der Erstellung barrierefreier Inhalte, erstellen Leitfäden für die korrekte Verwendung von Überschriftenstrukturen, Alternativtexten und Linktexten und richten automatisierte Prüfungen ein, die neue Inhalte vor der Veröffentlichung auf grundlegende Barrierefreiheitskriterien testen. Ergänzt durch regelmäßige manuelle Nachaudits entsteht so ein nachhaltiges System, das die Konformität dauerhaft sichert.
Wirtschaftliche Vorteile barrierefreier öffentlicher Webauftritte
Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern verbessert die Servicequalität für alle Bürger. Klar strukturierte Webauftritte mit semantischem HTML, verständlicher Navigation und zugänglichen Formularen reduzieren die Anfragen an Bürgerhotlines und Servicedesks, weil Bürger die benötigten Informationen und Dienste selbstständig online finden und nutzen können. Studien zeigen, dass barrierefreie Webauftritte in der öffentlichen Verwaltung die Bearbeitungszeiten für Online-Anträge verkürzen und die Abschlussraten bei digitalen Formularen erhöhen. Diese Effizienzgewinne rechtfertigen die Investition in Barrierefreiheit auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.
Für öffentliche Einrichtungen bieten wir zusätzlich die Erstellung und Pflege der Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0, die Einrichtung des vorgeschriebenen Feedback-Mechanismus für Nutzer und die Begleitung bei Anfragen der Überwachungsstellen. Unsere Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden und Prüfstellen stellt sicher, dass Sie auch in formalen Verfahren kompetent vertreten sind.
Darüber hinaus unterstützen wir öffentliche Einrichtungen bei der Evaluierung barrierefreier CMS-Lösungen und technischer Plattformen. Die Wahl des richtigen Content-Management-Systems hat direkten Einfluss auf die langfristige Barrierefreiheit: Systeme mit starker semantischer Grundstruktur und integrierten Barrierefreiheitsfunktionen reduzieren den Aufwand für die Pflege und minimieren das Risiko, dass neue Inhalte Barrieren einführen.