Barrierefreie Websites für die öffentliche Hand: Kommunen, Behörden, Einrichtungen
Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 zu digitaler Barrierefreiheit auf Stufe AA verpflichtet — inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren. Wir prüfen nach BIK-BITV-Test, setzen die Barrieren um und begleiten die laufende Compliance.
1 Werktag
bis zur fachlichen Einschätzung
60
Prüfschritte BIK-BITV-Test
EN 301 549
Konformität Stufe AA
50+
barrierefreie Projekte
BITV- & WCAG-2.2-Audit für die öffentliche Hand
- BIK-BITV-Test-Methodik mit 60 Prüfschritten
- Prüfbericht nach EN 301 549, vergabekonform
- Erklärung zur Barrierefreiheit ab 390 € netto
- Laufende BITV-Pflege ab 49 € netto pro Monat
Festpreis bis 30 Seiten. Alle Preise netto zzgl. USt. Größere Portale und Fachverfahren kalkulieren wir nach Seitentypen — das verbindliche, vergabekonforme Festangebot folgt auf das Audit. Auch diese Website erfüllt selbst durchgehend WCAG 2.2 AA: unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Während das BFSG primär den privaten Sektor adressiert, gelten für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen die strengeren Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102, in Deutschland umgesetzt durch die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Diese verlangt die Konformität mit der EN 301 549 auf Stufe AA, eine regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit und einen funktionierenden Feedback-Mechanismus. Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der systematischen Prüfung nach BIK-BITV-Test und der Umsetzung — mit transparenten Festpreisen ab 2.480 € netto als belastbare Grundlage für die Haushaltsplanung.
BITV-Prüfbericht für ein Bürgerportal
BITV 2.0 vs. BFSG: Was die öffentliche Hand wissen muss
Die BITV 2.0 und das BFSG verfolgen das gleiche Ziel, setzen aber unterschiedliche Rechtsrahmen um. Die BITV 2.0 basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie gilt für Bundesbehörden, und die Bundesländer haben entsprechende Landesverordnungen erlassen, die auch Kommunen, Landkreise und öffentliche Einrichtungen verpflichten. Der technische Referenzstandard ist die EN 301 549, die inhaltlich auf WCAG 2.1 AA aufbaut.
Im Vergleich zum BFSG hat die BITV 2.0 zusätzliche Anforderungen: eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können, und ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Überwachungsstelle. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus klar benennen (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), bekannte Einschränkungen auflisten und den Nutzer über seine Rechte im Durchsetzungsverfahren informieren. Wir erstellen diese Erklärung auf Basis unseres Audit-Ergebnisses und aktualisieren sie regelmäßig.
BITV 2.0 verlangt mehr als das BFSG
Die zusätzlichen Pflichten öffentlicher Stellen
Die EU-Richtlinie 2016/2102 und ihre Umsetzung in der BITV 2.0 fordern von Behörden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Bausteine, die im privatwirtschaftlichen BFSG nicht vorgesehen sind. Diese Bausteine müssen veröffentlicht und dauerhaft gepflegt werden.
- Veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit mit Konformitätsstatus
- Funktionierender Feedback-Mechanismus für Barriere-Meldungen
- Verweis auf das Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
- Mindestens jährliche Aktualisierung nach EN 301 549
Typische Herausforderungen im öffentlichen Sektor
PDF-Dokumente und Formulare
Satzungen, Bescheide, Antragsformulare und Bekanntmachungen als PDF müssen getaggt und strukturiert sein (PDF/UA). Viele ältere Dokumente liegen als gescannte Bilder vor und sind für Screenreader unzugänglich.
Komplexe Portalstrukturen
Bürgerportale mit Hunderten Seiten, tiefe Menüstrukturen, eingebettete Fachverfahren und Formularsysteme. Die Barrierefreiheit muss quer durch alle Ebenen sichergestellt werden, nicht nur auf der Startseite.
Interaktive Karten und Geodaten
Stadtpläne, Bebauungspläne und GIS-Anwendungen stellen besondere Herausforderungen dar. Karteninhalte müssen als Textalternative verfügbar sein, Marker per Tastatur erreichbar und Zoom-Funktionen zugänglich.
Ratssitzungen und Livestreams
Video-Übertragungen von Ratssitzungen und öffentlichen Veranstaltungen müssen mit Untertiteln versehen werden. Aufzeichnungen benötigen ein durchsuchbares Transkript. Gebärdensprachdolmetschen wird zunehmend erwartet.
Online-Terminbuchung
Bürgerbüro-Terminvergabe über Online-Portale muss barrierefrei sein: Kalender-Widgets mit Tastaturbedienung, Zeitfenster-Auswahl mit korrektem ARIA-Markup, Bestätigungsseite mit klarer Zusammenfassung.
Authentifizierung und E-Government
Login-Verfahren mit eID, nPA oder Servicekonten müssen für alle Bürger zugänglich sein. Captchas, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Identifikationsverfahren dürfen keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.
PDF-Barrierefreiheit: Die größte Altlast im öffentlichen Sektor
PDF-Dokumente sind im öffentlichen Sektor allgegenwärtig: Satzungen, Verordnungen, Formulare, Bescheide, Haushaltspläne und Protokolle. Die Mehrheit dieser Dokumente ist nicht barrierefrei. Gescannte Dokumente ohne Texterkennung sind für Screenreader vollständig unzugänglich. Aus Textverarbeitung oder Layout-Programmen exportierte PDFs haben häufig keine korrekte Tag-Struktur, sodass Screenreader die Lesereihenfolge, Überschriften und Tabellen nicht interpretieren können. Die PDF-Aufbereitung beginnt bei uns ab 4,90 € je Seite zzgl. einer Mindestpauschale von 149 € je Dokument.
Wir unterstützen bei der Erstellung barrierefreier PDF/UA-Dokumente: korrekte Tag-Struktur für Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen, Alternativtexte für eingebettete Grafiken, eine Lesereihenfolge, die dem logischen Dokumentfluss folgt, und Lesezeichen für die Navigation in längeren Dokumenten. Für Formulare erstellen wir barrierefreie PDF-Formularfelder mit Labels und Tab-Reihenfolge. Und für die laufende Dokumentenproduktion schulen wir Ihre Mitarbeiter in der Erstellung barrierefreier Office-Dokumente, die korrekt nach PDF exportiert werden.
Vom gescannten PDF zum strukturierten PDF/UA
Wir machen Ihre Dokumente maschinenlesbar
Satzungen, Bescheide und Formulare erreichen Screenreader nur mit korrekter Tag-Struktur. Wir remediieren bestehende Dokumente nach Priorität und schulen Ihre Redaktion für die laufende Produktion.
- Tag-Struktur für Überschriften, Listen und Tabellen
- Logische Lesereihenfolge und Lesezeichen
- Alternativtexte für eingebettete Grafiken
- Barrierefreie Formularfelder mit Labels und Tab-Reihenfolge
Erklärung zur Barrierefreiheit: Rechtliche Anforderungen
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die über den Standard-Haftungsausschluss hinausgeht. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus angeben (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), auf Basis einer Prüfung nach EN 301 549. Sie muss bekannte Einschränkungen benennen und begründen, warum diese nicht behoben werden können. Sie muss einen Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzer Barrieren melden können. Und sie muss auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Überwachungsstelle verweisen. Als Festpreis erstellen wir die Erklärung ab 390 € netto.
Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Basis des Audit-Ergebnisses und stellen sicher, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, mindestens jährlich und nach jeder wesentlichen Änderung an der Website. Der Feedback-Mechanismus wird als zugängliches Kontaktformular implementiert, das Meldungen an die zuständige Stelle in Ihrer Organisation weiterleitet.
Digitale Berührungspunkte zwischen Behörde und Bürger
Bürgerportal und Fachverfahren
Tiefe Menüstrukturen und eingebettete Anwendungen werden quer durch alle Ebenen barrierefrei gehalten, nicht nur auf der Startseite.
Formulare und Bescheide
Antragsformulare, Bescheide und Bekanntmachungen werden nach PDF/UA und WCAG für Formularelemente, Fehlermeldungen und Hilfetexte geprüft.
Login und E-Government
Authentifizierung mit eID und Servicekonten bleibt für alle Bürger erreichbar, ohne unüberwindbare Captcha- oder Zwei-Faktor-Barrieren.
Unser Vorgehen für öffentliche Auftraggeber
Vergabekonformes Angebot und Scope-Definition
Wir liefern Angebote, die den Anforderungen öffentlicher Vergabeverfahren entsprechen. Gemeinsam definieren wir den Prüfumfang: Hauptseiten, Formulare, PDF-Dokumente, eingebettete Anwendungen und mobile Ansichten. Der Festpreis-Rahmen steht vor Projektbeginn fest.
Kostenrahmen für öffentliche Auftraggeber
Transparente Festpreis-Anker für die Haushaltsplanung. Größere Portale, Fachverfahren und Dokumentenbestände kalkulieren wir nach Sichtung — das verbindliche, vergabekonforme Angebot folgt auf das Audit. Alle Preise netto.
BITV-Audit
Für Websites bis 30 Seiten — der Konformitätsnachweis nach anerkannter Methodik.
- BIK-BITV-Test mit 60 Prüfschritten
- Manuelle Tests mit NVDA, VoiceOver und Tastatur
- Prüfbericht nach EN 301 549, vergabekonform
- Priorisierte Mängelliste nach Schweregrad
- BFSG-Quick-Check als Einstieg ab 490 €
Audit + Umsetzung
Prüfung, Behebung der Barrieren und rechtssichere Erklärung aus einer Hand.
- Alle Leistungen des BITV-Audits
- Behebung technischer Barrieren im CMS-Code
- PDF-Remediation nach PDF/UA ab 4,90 € je Seite
- Erklärung zur Barrierefreiheit (390 € netto) inklusive
- Redaktions-Schulung für barrierefreie Inhalte
BITV-Pflege
Damit die Konformität nach dem Projekt dauerhaft erhalten bleibt.
- Quartalsweise Stichproben neuer Inhalte
- Jährliche Nachprüfung nach EN 301 549
- Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
- Begleitung bei Feedback und Durchsetzungsverfahren
- Leichte-Sprache-Übersetzung als Zusatz ab 119 € je Normseite
Alle Preise netto zzgl. USt. Für größere Portale und Fachverfahren erstellen wir ein vergabekonformes Festangebot nach dem Audit. Details zu allen Leistungen auf der Seite Leistungen.
Anforderungen der öffentlichen Hand an digitale Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen unterliegen bereits seit 2019 der EU-Richtlinie 2016/2102 und der daraus abgeleiteten BITV 2.0, die ein höheres Konformitätsniveau erfordert als der privatwirtschaftliche BFSG-Standard. Die Anforderungen umfassen nicht nur WCAG 2.2 AA, sondern auch Vorgaben zu Leichter Sprache, Gebärdensprachvideos und einer veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus. Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesbehörden und öffentlichen Institutionen umfasst die Besonderheiten dieser erweiterten Anforderungen. Wir kennen die Prüfverfahren des BIK-BITV-Tests, die Anforderungen der Überwachungsstellen und die spezifischen Herausforderungen bei der Umsetzung auf Basis verbreiteter CMS-Plattformen für den öffentlichen Sektor.
Besonders komplex sind die Anforderungen an PDF-Dokumente und Formulare im öffentlichen Bereich. Formulare für Anträge, Bescheide und Bürgerkommunikation müssen ebenso barrierefrei sein wie die Website selbst. Wir prüfen und optimieren nicht nur den Webauftritt, sondern auch eingebettete PDF-Dokumente nach dem PDF/UA-Standard und webbasierte Formulare nach WCAG-Anforderungen für Formularelemente, Fehlermeldungen und Hilfetexte. Diese ganzheitliche Betrachtung stellt sicher, dass alle digitalen Berührungspunkte zwischen Behörde und Bürgern barrierefrei zugänglich sind.
Nachhaltige Barrierefreiheit durch Prozessintegration
Einmalige Audits und Remediationen reichen nicht aus, um die Barrierefreiheit einer öffentlichen Website dauerhaft zu sichern. Neue Inhalte, aktualisierte Formulare und Design-Änderungen können jederzeit neue Barrieren einführen. Deshalb integrieren wir Barrierefreiheit in die redaktionellen Prozesse Ihrer Einrichtung: Wir schulen Ihre Redakteure in der Erstellung barrierefreier Inhalte, erstellen Leitfäden für die korrekte Verwendung von Überschriftenstrukturen, Alternativtexten und Linktexten und richten automatisierte Prüfungen ein, die neue Inhalte vor der Veröffentlichung auf grundlegende Barrierefreiheitskriterien testen. Ergänzt durch regelmäßige manuelle Nachaudits entsteht so ein nachhaltiges System, das die Konformität dauerhaft sichert. Diese laufende Begleitung bieten wir ab 49 € netto pro Monat an.
Wirtschaftliche Vorteile barrierefreier öffentlicher Webauftritte
Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern verbessert die Servicequalität für alle Bürger. Klar strukturierte Webauftritte mit semantischem HTML, verständlicher Navigation und zugänglichen Formularen reduzieren die Anfragen an Bürgerhotlines und Servicedesks, weil Bürger die benötigten Informationen und Dienste selbstständig online finden und nutzen können. Rund 16 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung (Aktion Mensch), viele davon sind auf barrierefreie digitale Verwaltung angewiesen. Barrierefreie Webauftritte in der öffentlichen Verwaltung verkürzen erfahrungsgemäß die Bearbeitungszeiten für Online-Anträge und erhöhen die Abschlussraten bei digitalen Formularen (Projekterfahrung). Diese Effizienzgewinne rechtfertigen die Investition in Barrierefreiheit auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.
Für öffentliche Einrichtungen bieten wir zusätzlich die Erstellung und Pflege der Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0, die Einrichtung des vorgeschriebenen Feedback-Mechanismus für Nutzer und die Begleitung bei Anfragen der Überwachungsstellen. Unsere Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden und Prüfstellen stellt sicher, dass Sie auch in formalen Verfahren kompetent vertreten sind.
Darüber hinaus unterstützen wir öffentliche Einrichtungen bei der Evaluierung barrierefreier CMS-Lösungen und technischer Plattformen. Die Wahl des richtigen Content-Management-Systems hat direkten Einfluss auf die langfristige Barrierefreiheit: Systeme mit starker semantischer Grundstruktur und integrierten Barrierefreiheitsfunktionen reduzieren den Aufwand für die Pflege und minimieren das Risiko, dass neue Inhalte Barrieren einführen.
BITV-Konformität für Ihre öffentliche Einrichtung
Wir prüfen Bürgerportal, Formulare und PDF-Dokumente nach BIK-BITV-Test, erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit und begleiten die laufende Compliance. Festpreis-Audit ab 2.480 € netto, vergabekonforme Angebotsstellung auf Anfrage.
Das Wichtigste für öffentliche Auftraggeber
- BITV 2.0 verlangt mehr als das BFSG: Erklärung zur Barrierefreiheit mit Statusangabe, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren und jährliche Nachprüfung
- Prüfung nach BIK-BITV-Test (60 Prüfschritte) und EN 301 549 auf Stufe AA — der Prüfbericht hält der Überwachungsstelle stand
- BITV-Audit als Festpreis ab 2.480 € netto (bis 30 Seiten), Komplettpaket aus Audit und Umsetzung ab 4.900 € netto
- PDF-Bescheide, Satzungen und Formulare werden nach PDF/UA (ISO 14289) getaggt — ab 4,90 € je Seite zzgl. Mindestpauschale 149 € je Dokument
- Vergabekonforme Angebotsstellung und laufende BITV-Pflege ab 49 € netto pro Monat halten die Konformität dauerhaft