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Barrierefreiheit für öffentliche Vergaben: BITV 2.0 und EN 301 549 prüfen und umsetzen

Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 und die Landesregelungen zu digitaler Barrierefreiheit auf Stufe AA verpflichtet — inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren. Bei Vergaben nach dem GWB gehören Zugänglichkeitskriterien in die Leistungsbeschreibung. Für Auftraggeber und Bieter prüfen wir nach Tabelle A.1 der EN 301 549, setzen die Barrieren um und begleiten die laufende Compliance.

BITV 2.0 & EN 301 549 AA BITV-Prüfung ab 2.980 € netto Eigene Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht

Kurz und einfach erklärt

Diese Seite ist für Ämter und andere öffentliche Stellen. Auch Firmen, die sich um Aufträge vom Staat bewerben, finden hier Hilfe.

Öffentliche Stellen müssen ihre Webseiten barrierefrei machen. Barrierefrei heißt: Alle Menschen können die Seite nutzen. Auch Menschen mit Behinderung.

Dazu gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Und ein Weg, auf dem Menschen Hürden melden können. Bei einer Ausschreibung gehört Barrierefreiheit in die Beschreibung der Leistung.

Wir prüfen Webseite und Formulare nach der BITV. Das sind Regeln für Ämter. Sie gehen weiter als die WCAG. Die WCAG sind Regeln für barrierefreie Webseiten. Auch PDFs prüfen wir. Wir beheben die Fehler, schreiben die Erklärung und prüfen später nach.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Kennzahlen

Tabelle A.1

der EN 301 549 V3.2.1 als Prüfmaßstab

§ 121 GWB

Zugänglichkeit in der Leistungsbeschreibung

EN 301 549

Konformität Stufe AA

PDF/UA

Dokumente nach ISO 14289

BITV-Prüfung nach EN 301 549 für öffentliche Stellen

ab 2.980 € Festpreis netto
  • Tabelle A.1 der EN 301 549 V3.2.1, Stufe AA
  • Bis zu 11 Ansichten in Desktop- und Smartphone-Darstellung
  • Prüfbericht mit Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht sowie Befundliste
  • Erklärung zur Barrierefreiheit für 390 €, laufendes Monitoring ab 49 € im Monat

Festpreis für bis zu 11 Ansichten; jede weitere Ansicht 190 €, Nachprüfung nach der Behebung 590 €. Preisstand Oktober 2026, alle Preise netto zzgl. USt. Für Websites, für die kein Nachweis nach BITV verlangt ist, gibt es das WCAG-2.2-AA-Audit ab 2.480 € (bis 30 Seiten); es deckt die WCAG-Kriterien ab, also Kapitel 9 der EN 301 549. Größere Portale und Fachverfahren kalkulieren wir nach Zahl der Ansichten — das verbindliche Festangebot folgt auf eine kurze Sichtung. Unsere eigene Website bewerten wir selbst nach WCAG 2.2 AA; Stand und bekannte Einschränkungen stehen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Laufende Leistungen sind einzeln buchbar und monatlich kündbar, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Während das BFSG primär den privaten Sektor adressiert, gelten für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen die strengeren Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102, in Deutschland umgesetzt durch die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Diese verlangt die Konformität mit der EN 301 549 auf Stufe AA, eine regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit und einen funktionierenden Feedback-Mechanismus. Bei Vergaben nach dem GWB kommt § 121 Abs. 2 GWB hinzu: Wer Leistungen beschafft, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, berücksichtigt in der Leistungsbeschreibung die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer, außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen. Wir unterstützen Auftraggeber und Bieter mit der BITV-Prüfung nach Tabelle A.1 der EN 301 549 und bei der Umsetzung — mit transparenten Festpreisen ab 2.980 € netto für die Prüfung als Grundlage für Haushaltsplanung und Angebotskalkulation.

BITV-2.0-Pflichten im Zeitverlauf

Öffentliche Stellen · Fristen
BITV-2.0-Pflichten im Zeitverlauf
EU-Richtlinie 2016/2102 · Prüfung nach EN 301 549, Tabelle A.1
23.09.2019
Neue Websites
Ab dem 23.09.2018 veröffentlichte Auftritte müssen Stufe AA erfüllen
23.09.2020
Alle Websites
Auch Bestandsauftritte müssen EN 301 549 erfüllen
23.06.2021
Mobile Anwendungen
Apps öffentlicher Stellen in die Barrierefreiheitspflicht einbezogen
laufend · jährlich
Erklärung und Feedback
Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und jährliche Aktualisierung
PrüfmaßstabTabelle A.1V3.2.1
KonformitätEN 301 549Stufe AA
Erklärung ab390 €netto
BITV-Prüfung Festpreisab 2.980 €
Vergabe§ 121 Abs. 2 GWB
Stichtage der EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen, Prüfmaßstab und Festpreis-Anker auf einen Blick. Beispielhafte Darstellung.

BITV 2.0 vs. BFSG: Was für öffentliche Stellen gilt

Die BITV 2.0 und das BFSG verfolgen das gleiche Ziel, setzen aber unterschiedliche Rechtsrahmen um. Die BITV 2.0 basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie gilt für Bundesbehörden, und die Bundesländer haben entsprechende Landesverordnungen erlassen, die auch Kommunen, Landkreise und öffentliche Einrichtungen verpflichten. Der technische Referenzstandard ist die EN 301 549: Die im EU-Amtsblatt zitierte Fassung V3.2.1 baut inhaltlich auf WCAG 2.1 AA auf, die im September 2026 veröffentlichte Fassung V4.1.1 auf WCAG 2.2 (Stand: Oktober 2026).

Im Vergleich zum BFSG hat die BITV 2.0 zusätzliche Anforderungen: eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können, und ein Durchsetzungsverfahren, beim Bund über die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus klar benennen (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), bekannte Einschränkungen auflisten und den Nutzer über seine Rechte im Durchsetzungsverfahren informieren. Wir erstellen diese Erklärung auf Basis unserer BITV-Prüfung und aktualisieren sie regelmäßig.

BITV 2.0 verlangt mehr als das BFSG

Die zusätzlichen Pflichten öffentlicher Stellen

Die EU-Richtlinie 2016/2102 und ihre Umsetzung in der BITV 2.0 fordern von Behörden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Bausteine, die im privatwirtschaftlichen BFSG nicht vorgesehen sind. Diese Bausteine müssen veröffentlicht und dauerhaft gepflegt werden.

  • Veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit mit Konformitätsstatus
  • Funktionierender Feedback-Mechanismus für Barriere-Meldungen
  • Verweis auf das Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
  • Mindestens jährliche Aktualisierung nach EN 301 549
Zusätzliche BITV-2.0-Pflichtenüber das BFSG hinaus
Veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit mit Konformitätsstatus
Funktionierender Feedback-Mechanismus für Barriere-Meldungen
Verweis auf das Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Mindestens jährliche Aktualisierung nach EN 301 549

Typische Herausforderungen im öffentlichen Sektor

PDF-Dokumente und Formulare

Satzungen, Bescheide, Antragsformulare und Bekanntmachungen als PDF müssen getaggt und strukturiert sein (PDF/UA). Viele ältere Dokumente liegen als gescannte Bilder vor und sind für Screenreader unzugänglich.

Komplexe Portalstrukturen

Bürgerportale mit Hunderten Seiten, tiefe Menüstrukturen, eingebettete Fachverfahren und Formularsysteme. Die Barrierefreiheit muss quer durch alle Ebenen sichergestellt werden, nicht nur auf der Startseite.

Interaktive Karten und Geodaten

Stadtpläne, Bebauungspläne und GIS-Anwendungen stellen besondere Herausforderungen dar. Karteninhalte müssen als Textalternative verfügbar sein, Marker per Tastatur erreichbar und Zoom-Funktionen zugänglich.

Ratssitzungen und Livestreams

Video-Übertragungen von Ratssitzungen und öffentlichen Veranstaltungen müssen mit Untertiteln versehen werden. Für Aufzeichnungen ist zusätzlich ein durchsuchbares Transkript sinnvoll.

Online-Terminbuchung

Bürgerbüro-Terminvergabe über Online-Portale muss barrierefrei sein: Kalender-Widgets mit Tastaturbedienung, Zeitfenster-Auswahl mit korrektem ARIA-Markup, Bestätigungsseite mit klarer Zusammenfassung.

Authentifizierung und E-Government

Login-Verfahren mit eID, nPA oder Servicekonten müssen für alle Bürger zugänglich sein. Captchas, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Identifikationsverfahren dürfen keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.

PDF-Barrierefreiheit: Eine typische Altlast im öffentlichen Sektor

PDF-Dokumente sind im öffentlichen Sektor allgegenwärtig: Satzungen, Verordnungen, Formulare, Bescheide, Haushaltspläne und Protokolle. Viele dieser Dokumente sind nicht barrierefrei. Gescannte Dokumente ohne Texterkennung sind für Screenreader vollständig unzugänglich. Aus Textverarbeitung oder Layout-Programmen exportierte PDFs haben häufig keine korrekte Tag-Struktur, sodass Screenreader die Lesereihenfolge, Überschriften und Tabellen nicht interpretieren können. Die PDF-Aufbereitung beginnt bei uns ab 4,90 € je Seite zzgl. einer Mindestpauschale von 149 € je Dokument.

Wir unterstützen bei der Erstellung barrierefreier PDF/UA-Dokumente: korrekte Tag-Struktur für Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen, Alternativtexte für eingebettete Grafiken, eine Lesereihenfolge, die dem logischen Dokumentfluss folgt, und Lesezeichen für die Navigation in längeren Dokumenten. Für Formulare erstellen wir barrierefreie PDF-Formularfelder mit Labels und Tab-Reihenfolge. Und für die laufende Dokumentenproduktion schulen wir Ihre Mitarbeiter in der Erstellung barrierefreier Office-Dokumente, die korrekt nach PDF exportiert werden.

Vom gescannten PDF zum strukturierten PDF/UA

Wir machen Ihre Dokumente maschinenlesbar

Satzungen, Bescheide und Formulare erreichen Screenreader nur mit korrekter Tag-Struktur. Wir remediieren bestehende Dokumente nach Priorität und schulen Ihre Redaktion für die laufende Produktion.

  • Tag-Struktur für Überschriften, Listen und Tabellen
  • Logische Lesereihenfolge und Lesezeichen
  • Alternativtexte für eingebettete Grafiken
  • Barrierefreie Formularfelder mit Labels und Tab-Reihenfolge
Gescanntes PDFohne UA
Pixelbild ohne Textebene
Kein Tag-Baum, keine Lesereihenfolge
Alternativtexte fehlen vollständig
Formularfelder ohne Beschriftung
Ausgabe für Screenreaderkein Text
UA
PDF/UA · ISO 14289barrierefrei
Getaggte Überschriften H1 bis H3
Logische Lesereihenfolge und Lesezeichen
Alternativtexte für Wappen und Grafiken
Formularfelder mit Label und Tab-Reihenfolge
Ausgabe für Screenreaderin Lesereihenfolge

Erklärung zur Barrierefreiheit: Rechtliche Anforderungen

Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die über den Standard-Haftungsausschluss hinausgeht. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus angeben (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), auf Basis einer Prüfung nach EN 301 549. Sie muss bekannte Einschränkungen benennen und begründen, warum diese nicht behoben werden können. Sie muss einen Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzer Barrieren melden können. Und sie muss auf das Durchsetzungsverfahren verweisen, beim Bund auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG. Als Festpreis erstellen wir die Erklärung für 390 € netto.

Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Basis des Prüfergebnisses und richten sie an den Pflichtinhalten nach § 7 BITV 2.0 bzw. dem jeweiligen Landesrecht aus. Die Erklärung wird jährlich und nach jeder wesentlichen Änderung an der Website aktualisiert. Der Feedback-Mechanismus wird als zugängliches Kontaktformular implementiert, das Meldungen an die zuständige Stelle in Ihrer Organisation weiterleitet.

Digitale Berührungspunkte zwischen Behörde und Bürger

Bürgerportal und Fachverfahren

Tiefe Menüstrukturen und eingebettete Anwendungen prüfen wir quer durch alle Ebenen, nicht nur auf der Startseite.

Formulare und Bescheide

Antragsformulare, Bescheide und Bekanntmachungen werden nach PDF/UA und WCAG für Formularelemente, Fehlermeldungen und Hilfetexte geprüft.

Login und E-Government

Authentifizierung mit eID und Servicekonten prüfen wir auf unüberwindbare Captcha- oder Zwei-Faktor-Barrieren.

Unser Vorgehen in Vergabeprojekten

Wir richten unser Angebot an der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Vergabeunterlagen aus. Gemeinsam definieren wir den Prüfumfang: Hauptseiten, Formulare, PDF-Dokumente, eingebettete Anwendungen und mobile Ansichten. Der Festpreis-Rahmen steht vor Projektbeginn fest.

Kostenrahmen für Vergabeprojekte

Transparente Festpreis-Anker für Haushaltsplanung und Angebotskalkulation. Größere Portale, Fachverfahren und Dokumentenbestände kalkulieren wir nach Sichtung — das verbindliche Festangebot erhalten Sie vor Projektbeginn. Alle Preise netto.

BITV-Prüfung

Für öffentliche Stellen: Prüfung nach Tabelle A.1 der EN 301 549 V3.2.1, Stufe AA, bis zu 11 Ansichten in Desktop- und Smartphone-Darstellung.

ab 2.980 € einmalig netto
  • WCAG-Kriterien aus Kapitel 9 und Anforderungen darüber hinaus
  • Tastatur und Ausgabe für Screenreader
  • Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht nach Tabelle A.1
  • Priorisierte Befundliste nach Schweregrad
  • Weitere Ansicht 190 €, Nachprüfung 590 €
BITV-Prüfung anfragen
Komplettpaket

Audit + Umsetzung

Prüfung, Behebung der Barrieren und Erklärung zur Barrierefreiheit aus einer Hand.

ab 4.900 € einmalig netto
  • WCAG-2.2-AA-Audit vor der Umsetzung
  • Behebung technischer Barrieren im CMS-Code
  • PDF-Remediation nach PDF/UA ab 4,90 € je Seite
  • Erklärung zur Barrierefreiheit (390 € netto) inklusive; für den Stand nach BITV 2.0 ist zusätzlich die BITV-Prüfung nötig
  • Redaktions-Schulung für barrierefreie Inhalte
Komplettpaket anfragen

BITV-Pflege

Damit die Konformität auch nach dem Projekt im Blick bleibt.

ab 49 € pro Monat netto
  • Quartalsweise Stichproben neuer Inhalte
  • Jährliche Nachprüfung auf Wunsch, gesondert beauftragt
  • Messdaten als Grundlage für die Erklärung (Aktualisierung einzeln 149 €)
  • Begleitung bei Feedback und Durchsetzungsverfahren
  • Leichte-Sprache-Übersetzung als Zusatz ab 119 € je Normseite
Pflege anfragen

Alle Preise netto zzgl. USt., Preisstand der BITV-Prüfung Oktober 2026. Das Komplettpaket enthält das WCAG-2.2-AA-Audit; es deckt die WCAG-Kriterien ab, also Kapitel 9 der EN 301 549. Für Websites, für die kein Nachweis nach BITV verlangt ist, gibt es das WCAG-2.2-AA-Audit auch einzeln ab 2.480 € (bis 30 Seiten). Für größere Portale und Fachverfahren erstellen wir nach einer kurzen Sichtung ein Festangebot. Details zur Prüfung auf der Seite BITV-Prüfung, zu allen Leistungen auf der Seite Leistungen.

Barrierefreiheit in öffentlichen Ausschreibungen

Öffentliche Einrichtungen unterliegen der EU-Richtlinie 2016/2102, deren Fristen seit 2019 schrittweise greifen, und beim Bund der zu ihrer Umsetzung überarbeiteten BITV 2.0, die über den privatwirtschaftlichen BFSG-Standard hinausgeht. Die Anforderungen umfassen nicht nur die EN 301 549, sondern auch Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache auf der Startseite und eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus. Bei Vergaben nach dem GWB verlangt § 121 Abs. 2 GWB, dass die Leistungsbeschreibung die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer berücksichtigt, wenn die Leistung zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist. Für Auftraggeber heißt das, prüfbare Anforderungen zu formulieren, etwa mit Bezug auf die EN 301 549. Für Bieter heißt das, dass die angebotene Website oder Anwendung diese Anforderungen erfüllen muss, je nach Vergabeunterlagen mit Nachweis im Angebot. Wir unterstützen beide Seiten mit der BITV-Prüfung nach Tabelle A.1 der EN 301 549 und einem Prüfbericht mit dem Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht.

Besonders komplex sind die Anforderungen an PDF-Dokumente und Formulare im öffentlichen Bereich. Formulare für Anträge, Bescheide und Bürgerkommunikation müssen ebenso barrierefrei sein wie die Website selbst. Wir prüfen und optimieren nicht nur den Webauftritt, sondern auch eingebettete PDF-Dokumente nach dem PDF/UA-Standard und webbasierte Formulare nach WCAG-Anforderungen für Formularelemente, Fehlermeldungen und Hilfetexte. Diese ganzheitliche Betrachtung zielt darauf, dass alle digitalen Berührungspunkte zwischen Behörde und Bürgern barrierefrei zugänglich sind.

Nachhaltige Barrierefreiheit durch Prozessintegration

Einmalige Audits und Remediationen reichen nicht aus, um die Barrierefreiheit einer öffentlichen Website dauerhaft zu sichern. Neue Inhalte, aktualisierte Formulare und Design-Änderungen können jederzeit neue Barrieren einführen. Deshalb integrieren wir Barrierefreiheit in die redaktionellen Prozesse Ihrer Einrichtung: Wir schulen Ihre Redakteure in der Erstellung barrierefreier Inhalte, erstellen Leitfäden für die korrekte Verwendung von Überschriftenstrukturen, Alternativtexten und Linktexten und richten automatisierte Prüfungen ein, die neue Inhalte vor der Veröffentlichung auf grundlegende Barrierefreiheitskriterien testen. Ergänzt durch regelmäßige manuelle Nachaudits entsteht so ein System, das hilft, die Konformität dauerhaft zu halten. Diese laufende Begleitung bieten wir ab 49 € netto pro Monat an.

Wirtschaftliche Vorteile barrierefreier öffentlicher Webauftritte

Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern verbessert die Servicequalität für alle Bürger. Klar strukturierte Webauftritte mit semantischem HTML, verständlicher Navigation und zugänglichen Formularen können die Anfragen an Bürgerhotlines und Servicedesks verringern, wenn Bürger die benötigten Informationen und Dienste selbstständig online finden und nutzen. Gut 7,8 Millionen Menschen in Deutschland lebten Ende 2025 mit einer schweren Behinderung (Statistisches Bundesamt), viele davon sind auf barrierefreie digitale Verwaltung angewiesen.

Für öffentliche Einrichtungen bieten wir zusätzlich die Erstellung und Pflege der Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0, die Einrichtung des vorgeschriebenen Feedback-Mechanismus für Nutzer und die Begleitung bei Anfragen der Überwachungsstellen.

Darüber hinaus unterstützen wir öffentliche Einrichtungen bei der Evaluierung barrierefreier CMS-Lösungen und technischer Plattformen. Die Wahl des richtigen Content-Management-Systems hat direkten Einfluss auf die langfristige Barrierefreiheit: Systeme mit starker semantischer Grundstruktur und integrierten Barrierefreiheitsfunktionen reduzieren den Aufwand für die Pflege und minimieren das Risiko, dass neue Inhalte Barrieren einführen.

Barrierefreiheit für Ihr Vergabeprojekt

Beschaffung, Normen und Dokumente

Für Vergabestellen und Lieferanten ist der Beitrag zu Barrierefreiheit in öffentlichen Ausschreibungen der praktischste Einstieg: Er zeigt, wie sich die EN 301 549 als Wertungskriterium formulieren und nachweisen lässt. Die Normenkette dahinter erklärt der Beitrag zur EU-Norm EN 301 549. Weil in Verwaltungen besonders viele Dokumente zirkulieren, ergänzt der Beitrag zu barrierefreien PDFs die Leistungsseite PDF-Barrierefreiheit; verständliche Inhalte entstehen zusätzlich über Leichte Sprache, und die Einordnung nach Sektor bietet Barrierefreiheit nach Branche.

Das Wichtigste für öffentliche Vergaben

  • BITV 2.0 verlangt mehr als das BFSG: Erklärung zur Barrierefreiheit mit Statusangabe, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren und jährliche Aktualisierung
  • In Vergaben nach dem GWB gehören Zugänglichkeitskriterien in die Leistungsbeschreibung (§ 121 Abs. 2 GWB) — wir prüfen nach Tabelle A.1 der EN 301 549
  • BITV-Prüfung als Festpreis ab 2.980 € netto (bis zu 11 Ansichten in Desktop- und Smartphone-Darstellung); für Websites ohne BITV-Nachweis das WCAG-2.2-AA-Audit ab 2.480 € netto (bis 30 Seiten), Komplettpaket aus Audit und Umsetzung ab 4.900 € netto
  • PDF-Bescheide, Satzungen und Formulare werden nach PDF/UA (ISO 14289) getaggt — ab 4,90 € je Seite zzgl. Mindestpauschale 149 € je Dokument
  • Laufende BITV-Pflege ab 49 € netto pro Monat hilft, die Konformität nach Änderungen zu halten

Häufige Fragen zu BITV 2.0 und öffentlichen Vergaben

So könnte die Website einer Rehaklinik aussehen

Der Entwurf zeigt Aufbau und Bedienung: Abteilungen zum Durchschalten, der Weg vom Befund bis zur Anreise, ein Wochenplan und nachprüfbare Angaben zur Zugänglichkeit. Die Klinik darin ist erfunden.

Entwurf
Rehabilitationsklinik

Rehaklinik mit Antragsweg und nachprüfbaren Angaben

Ein Entwurf für eine Rehabilitationsklinik: drei Fachbereiche lassen sich durchschalten, der Weg vom ärztlichen Befundbericht über den Antrag beim Kostenträger bis zum Anreisetag steht in vier Schritten. Eine Woche im Haus ist als Tagesplan abgebildet, dazu Zimmer, Besuchszeiten und Angebote für Angehörige. Der Abschnitt zur Barrierefreiheit nennt Türbreiten, Aufzugsmaße und Notrufe statt einer pauschalen Zusage.

FachbereicheAntragswegWochenplanNachprüfbare Maße

Exemplarische Layoutentwürfe zur Veranschaulichung. Die gezeigten Betriebe sind erfunden; es handelt sich nicht um Kundenprojekte.

Worum geht es?

Ein Klick genügt — alles Weitere ist freiwillig.

Erzählen Sie kurz vom Projekt

Alle Angaben hier sind freiwillig.

So, wie die Adresse im Browser steht, mit oder ohne https://.

Wann soll es losgehen? (optional)
Grober Budgetrahmen (optional)

Freiwillig — festlegen müssen Sie sich damit nicht.

Stichworte genügen. Wenn Sie etwas schreiben, bitte mindestens 5 Zeichen.

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