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Kontakt und kostenlose Erstberatung zur digitalen Barrierefreiheit

BFSG-Prüfung, WCAG-2.2-Audit oder technische Remediation: Schildern Sie uns Ihr Vorhaben und erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung, kostenfrei und ohne Verkaufsdruck.

Eigene Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht WCAG-2.2-Audit ab 2.480 € Prüfung nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549

Kurz und einfach erklärt

Auf dieser Seite können Sie uns erreichen. Wir beraten Sie zur Barrierefreiheit. Barrierefrei heißt: Alle Menschen können eine Webseite nutzen.

Das erste Gespräch kostet nichts. Es läuft am Telefon oder per Video. Danach sagen wir Ihnen, was Sie tun können.

Sie können uns anrufen oder eine Mail schreiben. Oder Sie nutzen das Formular auf dieser Seite. Wir antworten Ihnen persönlich.

Unser Büro ist in Söhlde bei Hildesheim. Wir arbeiten für Firmen in ganz Deutschland. Termine vor Ort sind nach Absprache möglich.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Webseite. Fertige Pläne brauchen Sie nicht.

Kennzahlen

WCAG 2.2

Prüfmaßstab, Stufe AA

EN 301 549

europäische Norm als Prüfgrundlage

30 Min

kostenfreies Erstgespräch

bundesweit

remote, vor Ort nach Vereinbarung

Sie möchten Ihre Website oder Ihren Online-Shop auf BFSG-Konformität prüfen lassen, benötigen einen WCAG 2.2 Audit oder Unterstützung bei der barrierefreien Umsetzung? Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht, und wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 € (BFSG §37). Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung ist ein persönliches Gespräch: Wir verstehen Ihr Vorhaben, nennen Ihnen einen klaren Preisrahmen (das WCAG-2.2-Audit startet bei 2.480 € Festpreis) und geben eine ehrliche Einschätzung zu Umfang und Zeitrahmen. Unsere eigene Website bewerten wir selbst nach WCAG 2.2 AA; Stand und bekannte Einschränkungen stehen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Nach Ihrer Anfrage
Von der Anfrage zum Festpreis-Fahrplan
Vier klare Schritte · kostenfrei und ohne Verkaufsdruck
Schritt 1 · heute
Ihre Anfrage
Formular oder Anruf — Sie schildern Website, Shop oder Portal und Ihr Anliegen
Schritt 2 · persönlich
Fundierte Ersteinschätzung
Wir antworten persönlich mit einer ehrlichen Einordnung, kostenfrei
Schritt 3 · 30 Min
Kostenfreies Erstgespräch
Wir klären Umfang, Prioritäten und die kritischen Barrieren gemeinsam
Schritt 4
Festpreis-Angebot und Fahrplan
WCAG-2.2-Audit ab 2.480 € und priorisierte Schritte zur BFSG-Konformität
PrüfmaßstabWCAG 2.2 AAund EN 301 549
Erstgespräch30 Minkostenfrei
WCAG-2.2-Auditab 2.480 €Festpreis netto
WCAG-2.2-Auditab 2.480 €
Ersteinschätzungpersönlich und kostenfrei
Beispielhafter Ablauf nach einer Kontaktanfrage: kostenlose Ersteinschätzung, Erstgespräch und Weg zum Festpreis-Angebot. Werte illustrativ.

So erreichen Sie uns

Telefon

Rufen Sie uns an unter +49 5123 9579000. Wir sind montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Für eine schnelle Einschätzung Ihres Barrierefreiheitsbedarfs genügt oft ein kurzes Telefonat.

E-Mail

Schreiben Sie uns an mail@bfsg-experte.de. Wir beantworten Ihre Anfrage persönlich. Für detaillierte Projektanfragen empfehlen wir das Kontaktformular auf dieser Seite.

Büro und Postanschrift

XICTRON
Glockruthenallee 16
31185 Söhlde
Deutschland

Unser Standort liegt in Söhlde im Landkreis Hildesheim, Niedersachsen. Alle Leistungen bieten wir bundesweit und in der DACH-Region remote an, Termine vor Ort nach Vereinbarung.

Der richtige Kanal für Ihr Anliegen

Für eine erste Projektanfrage nutzen Sie am besten das Kontaktformular auf dieser Seite, da wir dort die wichtigsten Informationen strukturiert erfassen und uns gezielt auf das Erstgespräch vorbereiten können. Für kurze Rückfragen zu Barrierefreiheitsthemen oder einem laufenden Projekt ist ein Anruf unter +49 5123 9579000 der schnellste Weg. Technische Detailfragen zum Audit-Bericht oder zur Remediation senden Sie am besten per E-Mail an mail@bfsg-experte.de, damit wir den Vorgang sauber dokumentieren können.

Transparente Festpreise

ab 2.480 € netto
  • BFSG-Quick-Check für 490 € — schnelle Ersteinschätzung von Startseite und einem geschäftskritischen Prozess
  • BFSG-Umsetzung und Remediation (bis 15 Seiten), KMU-Komplettpaket ab 4.900 €
  • Barrierefreiheitserklärung 390 € Festpreis, PDF-Barrierefreiheit ab 4,90 € je Seite
  • Laufendes BFSG-Monitoring ab 49 € pro Monat, alle Preise netto

WCAG-2.2-Audit (KMU bis 30 Seiten). Lieber klein starten? Der BFSG-Quick-Check steigt bei 490 € netto ein und dient als schnelle Standortbestimmung, bevor Sie über ein Vollaudit entscheiden.

Preisstand: Oktober 2026. Laufende Leistungen sind einzeln buchbar und monatlich kündbar, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Je konkreter Ihre Angaben zu Website-Typ, eingesetztem CMS oder Shopsystem und gewünschtem Projektumfang, desto gezielter können wir uns auf das Erstgespräch vorbereiten. Ein Beispiel: Wir betreiben einen Online-Shop auf Shopware CE mit rund 5.000 Produkten. Seit dem BFSG müssen wir die Barrierefreiheit sicherstellen und suchen einen Dienstleister, der ein WCAG-Audit durchführt und uns bei der Umsetzung unterstützt. Auf Basis solcher Angaben geben wir Ihnen bereits im ersten Telefonat eine realistische Einschätzung. Fertige Anforderungen sind nicht nötig, eine kurze Beschreibung Ihrer Situation und Ihrer Ziele genügt.

Worum geht es?

Ein Klick genügt — alles Weitere ist freiwillig.

Erzählen Sie kurz vom Projekt

Alle Angaben hier sind freiwillig.

So, wie die Adresse im Browser steht, mit oder ohne https://.

Wann soll es losgehen? (optional)
Grober Budgetrahmen (optional)

Freiwillig — festlegen müssen Sie sich damit nicht.

Stichworte genügen. Wenn Sie etwas schreiben, bitte mindestens 5 Zeichen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Ihr Name oder Ihr Nachname, mindestens 2 Zeichen.

Nur nötig, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Die Adresse, an die unsere Antwort gehen soll, mit @ und Domain.

Wir richten uns nach Ihrer Auswahl, soweit es der Kalender zulässt.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Details in der Datenschutzerklärung.

Antwort statt Eingangsbestätigung

Ihre Anfrage beantworten wir persönlich, nicht mit einer automatischen Eingangsbestätigung. Bei dringenden Anliegen erreichen Sie uns direkt telefonisch unter +49 5123 9579000.

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Nach dem Eingang Ihrer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch folgt ein klar strukturierter, transparenter Prozess. Sie wissen vorab, was der nächste Schritt ist und was er kostet, denn der Audit-Preis ist ein Festpreis und die Remediationskosten werden auf Basis des Audit-Berichts kalkuliert. Versteckte Kosten gibt es nicht.

Sie erhalten eine persönliche Antwort von einem Barrierefreiheitsexperten, keine automatische Eingangsbestätigung. Wir geben bereits eine grobe Einschätzung Ihres Bedarfs und schlagen einen Termin für das kostenfreie Erstgespräch vor.

Machen Sie den ersten Schritt zur BFSG-Konformität

Typische Ausgangslagen und unser Vorgehen

Die folgenden Szenarien zeigen typische Ausgangslagen rund um das BFSG und wie wir jeweils vorgehen. Es sind beispielhafte Szenarien zur Veranschaulichung, keine Kundenprojekte. Vielleicht erkennen Sie Ihre eigene Situation wieder.

BFSG-Frist verpasst, was jetzt?

Wer das BFSG erst nach dem 28. Juni 2025 auf dem Radar hat, beginnt am besten mit einem Audit, um den aktuellen Zustand zu erfassen und die kritischsten Barrieren zu identifizieren. Dann folgt die priorisierte Behebung: kritische Barrieren im Kaufprozess zuerst, unterstützende Bereiche danach. Zeitnahes Handeln senkt das Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen.

Relaunch geplant, Barrierefreiheit von Anfang an

Wenn Sie einen Website-Relaunch planen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, Barrierefreiheit von Beginn an einzuplanen. Wir beraten bei der barrierefreien Architektur, erstellen Barrierefreiheitsspezifikationen für das Pflichtenheft und begleiten die Entwicklung mit Zwischen-Audits.

Bestehender Audit-Bericht, Umsetzung gesucht

Sie haben bereits einen Audit-Bericht von einem anderen Anbieter, benötigen aber Unterstützung bei der technischen Umsetzung? Wir übernehmen die Remediation auf Basis bestehender Berichte und führen nach Abschluss eine Nachprüfung nach WCAG 2.2 AA durch.

Team schulen, Kompetenz aufbauen

Ihr Entwicklungsteam soll lernen, barrierefreie Websites eigenständig zu entwickeln? Unsere Schulungen vermitteln praxisnahes Wissen für Entwickler, Designer und Content-Redakteure, zugeschnitten auf Ihre Technologie und Ihre Projekte.

Warum sich ein frühzeitiger Kontakt lohnt

Barrierefreiheit wird umso kosteneffizienter, je früher sie in den Prozess integriert wird. Eine nachträgliche Optimierung ist in vielen Fällen möglich und kann günstiger sein als ein Komplett-Relaunch; in der Regel am günstigsten ist es aber, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Wenn Sie einen neuen Webauftritt planen, eine neue Funktion entwickeln oder einen Design-Refresh vornehmen, kontaktieren Sie uns am besten, bevor die Entwicklung beginnt. So können wir Barrierefreiheitsanforderungen direkt in die Spezifikation aufnehmen und vermeiden kostspielige Nachbesserungen.

Auch wenn Ihr Webauftritt seit Jahren besteht und Sie bisher keine Barrierefreiheitsmaßnahmen umgesetzt haben, ist es nicht zu spät. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen nicht jedes Unternehmen sofort, doch Verbraucher, anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen können bei der Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren beantragen (BFSG §32). Ein proaktives Vorgehen ist daher nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Sie senken das Risiko von Bußgeldern, verbessern die Nutzererfahrung für alle Kunden und erreichen Menschen, die bisher an Barrieren scheitern. Unsere Leistungen sind so konzipiert, dass sie sich an Ihre Situation und Ihr Budget anpassen lassen.

Was Sie für das Erstgespräch vorbereiten sollten

Das kostenfreie Erstgespräch ist am produktivsten, wenn Sie sich vorab kurz mit den folgenden Punkten befassen. Fertige Dokumente sind nicht erforderlich, eine grobe Einordnung hilft uns aber, das Gespräch zielgerichtet zu führen.

Website-Typ und Technologie

Welchen Typ Website betreiben Sie? Unternehmenswebsite, Online-Shop, Webanwendung? Welches CMS oder Shopsystem setzen Sie ein? Wie viele Seiten und Funktionen umfasst Ihr Webauftritt?

Rechtliche Einordnung

Fallen Sie unter das BFSG? Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C)? Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen? Gibt es bereits eine Barrierefreiheitserklärung?

Ziele und Erwartungen

Was soll primär erreicht werden? BFSG-Konformität, verbesserte Nutzererfahrung, Vorbereitung auf einen Relaunch? Gibt es einen gewünschten Zeitrahmen oder ein Budget?

Bisherige Maßnahmen

Wurden bereits Barrierefreiheitsprüfungen durchgeführt? Gibt es einen bestehenden Audit-Bericht? Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? Diese Informationen helfen uns, den aktuellen Stand einzuschätzen.

Teamstruktur

Haben Sie ein internes Entwicklungsteam? Arbeiten Sie mit einer externen Agentur zusammen? Wer pflegt den Content? Diese Informationen helfen uns, die passenden Leistungen zu empfehlen.

Zeitrahmen

Gibt es einen Stichtag oder geplante Veröffentlichungen? Steht ein Website-Relaunch bevor? Je früher wir Barrierefreiheit einbeziehen, desto effizienter ist die Umsetzung.

Häufige Fragen zum Kontakt

Vertraulichkeit und Datenschutz bei der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit in Barrierefreiheitsprojekten erfordert häufig den Zugriff auf geschützte Bereiche Ihrer Website: Login-Bereiche, Kundenkonten, Admin-Backends und Staging-Umgebungen. Wir behandeln alle Zugangsdaten und Projektinformationen streng vertraulich. Auf Wunsch schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab, bevor die Zusammenarbeit beginnt. Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und nach Projektabschluss auf Wunsch gelöscht. Audit-Berichte und Remediationsdokumentationen werden ausschließlich an die von Ihnen benannten Ansprechpartner übermittelt.

Besonders wichtig ist uns die vertrauliche Behandlung von Audit-Ergebnissen. Der Prüfbericht enthält detaillierte Informationen über Schwachstellen Ihrer Website, die in den falschen Händen ausgenutzt werden könnten. Wir übermitteln Audit-Berichte verschlüsselt und speichern sie auf geschützten Systemen. Ihre Projektdaten verarbeiten wir nach dem europäischen Datenschutzrecht. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer sensiblen Informationen während des gesamten Projekts.

Zusammenarbeit mit Ihrem bestehenden Dienstleister

Oft betreut bereits eine Webagentur oder ein internes Entwicklungsteam die Website. In diesen Fällen ist eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen uns als Barrierefreiheitsexperten und Ihrem bestehenden Team entscheidend. Wir arbeiten mit externen Agenturen ebenso wie mit internen Teams zusammen und passen unseren Prozess an die bestehende Arbeitsweise an.

Typischerweise liefern wir den Audit-Bericht mit detaillierten technischen Lösungsvorschlägen, die Ihr Entwicklungsteam oder Ihre Agentur direkt umsetzen kann. Wir stehen für Rückfragen zur Verfügung und können bei Bedarf Code-Reviews der implementierten Lösungen durchführen. Bei komplexen Remediationsaufgaben bieten wir auch Pair-Programming-Sessions an, in denen wir gemeinsam mit Ihren Entwicklern die Lösung erarbeiten. Dieser kooperative Ansatz unterstützt den Wissenstransfer, damit Ihr Team die Barrierefreiheitsanforderungen langfristig eigenständig erfüllen kann. Für weitere Details zu unseren Leistungen besuchen Sie unsere Leistungsseite.

Unsere Erreichbarkeit und Reaktionszeiten

Barrierefreiheitsprojekte erfordern klare Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit. Während der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr) sind wir per Telefon, E-Mail und Videokonferenz erreichbar. Anfragen über das Kontaktformular und per E-Mail beantworten wir persönlich. Für laufende Projekte richten wir einen festen Kommunikationskanal ein: ob Videokonferenz, Chat-Werkzeug oder ein gemeinsames Projektboard, wir passen uns Ihrer bevorzugten Arbeitsweise an.

Für Kunden mit laufenden Monitoring-Verträgen vereinbaren wir die Reaktionszeiten individuell. Bei kritischen Befunden, die die Barrierefreiheit oder Rechtskonformität Ihrer Website unmittelbar beeinträchtigen, informieren wir Sie gesondert und priorisieren die Behebung. So kennen Sie den aktuellen Stand Ihrer Barrierefreiheit und können bei Bedarf schnell reagieren.

Warum XICTRON als Barrierefreiheitspartner

Bei der Wahl eines Barrierefreiheitspartners lohnt ein Blick auf die Arbeitsweise. Unsere Arbeit beruht auf drei Kernmerkmalen: Erstens verbinden wir tiefe Webentwicklungserfahrung (seit 2013) mit spezialisiertem Barrierefreiheitswissen, sodass unsere Remediationsarbeit technisch fundiert und langfristig wartbar ist. Zweitens bewerten wir jedes Kriterium und prüfen Tastatur und Ausgabe für Screenreader, statt uns auf automatisierte Tools zu verlassen, die einen erheblichen Teil aller Barrieren gar nicht erkennen. Drittens schulen wir Ihr Team, damit Sie langfristig eigenständig barrierefreie Lösungen entwickeln können, statt dauerhaft von externen Dienstleistern abhängig zu sein.

Unseren Ansatz passen wir an Ihre Technologie, Ihre Teamstruktur und Ihre Geschäftsziele an. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549; welche Seiten und Abläufe geprüft werden und wer die Befunde umsetzt, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Drei Beiträge beantworten die Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen: Was ein Audit kostet und was es bringt, steht im Beitrag zu Audit-Kosten und ROI. Ob Sie überhaupt betroffen sind, klärt der Beitrag zur Kleinstunternehmen-Ausnahme. Und was konkret geprüft wird, zeigt der Beitrag zu den neuen Kriterien der WCAG 2.2.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlose Erstberatung und persönliche Antwort, keine automatische Eingangsbestätigung
  • WCAG-2.2-Audit ab 2.480 € Festpreis (KMU bis 30 Seiten), BFSG-Quick-Check als Einstieg für 490 €, alle Preise netto
  • Bewertung je Kriterium mit Tastatur und Ausgabe für Screenreader, nicht nur automatisierte Tools
  • Unsere eigene Website bewerten wir selbst nach WCAG 2.2 AA; Stand und bekannte Einschränkungen stehen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit
  • BFSG-Pflicht seit dem 28. Juni 2025, Bußgelder bis zu 100.000 € (BFSG §37): frühzeitiges Handeln senkt Aufwand und Risiko