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BITV-Prüfung nach EN 301 549 für Websites und Webanwendungen öffentlicher Stellen

Expertenprüfung nach den Prüfvorschriften der Norm, Konformitätsstufe AA: Wir bewerten jeden Prüfschritt aus Kapitel 9 und 11.7 in jeder Ansicht, in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung, die übrigen Anforderungen der Tabelle A.1 für die Anwendung als Ganzes und stellen die Zusatzpflichten der BITV 2.0 fest. Sie erhalten einen Prüfbericht als barrierefreies PDF mit priorisierter Befundliste und Lösungsweg zu jedem Befund.

EN 301 549 V3.2.1 · Tabelle A.1 · Stufe AA Prüfbericht als barrierefreies PDF Eigene Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht

Kurz und einfach erklärt

Hier geht es um unsere Prüfung für Ämter und andere öffentliche Stellen. Für sie gelten strenge Regeln. So sollen alle Menschen ihre Webseiten nutzen können.

Wir prüfen die Regeln für Webseiten auf jeder Seite. Wir sehen uns jede Seite so an, wie sie auf einem großen Bildschirm aussieht. Und so, wie sie auf einem Handy aussieht. Wir bedienen alles ohne Maus.

Wir prüfen auch, was die Seite an Programme gibt, die Texte vorlesen. Mit so einem Programm selbst testen wir nicht. Wir testen auch nicht mit Menschen mit Behinderung.

Sie bekommen einen Bericht. Darin steht jeder Fehler mit einem Weg zur Lösung. Die schweren Fehler stehen oben. Eine kurze Fassung hilft Ihnen bei Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Prüfung hat einen festen Preis. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Kennzahlen

V3.2.1

derzeit im EU-Amtsblatt genannte Fassung der EN 301 549

Tabelle A.1

Prüfschritte aus Anhang A der Norm

Stufe AA

Prüfschritte je Ansicht bewertet

4 Stufen

Schweregrade in der Befundliste

BITV-Prüfung nach EN 301 549

ab 2.980 € Festpreis netto, einmalig
  • Prüfschritte der Tabelle A.1 je Ansicht bewertet
  • Zusatzpflichten der BITV 2.0: Erklärung, Feedback, Erläuterungen
  • Befundliste nach Schwere mit Codebeispiel
  • Kurzfassung als Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit

Für bis zu 11 Ansichten, jede in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung. Jede weitere Ansicht 190 €, Nachprüfung nach der Behebung 590 €. Alle Preise netto zzgl. USt., Preisstand Oktober 2026. Keine laufenden Kosten, keine Mindestlaufzeit.

Welcher Maßstab für öffentliche Stellen gilt

Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0. Sie knüpft die Vermutung der Konformität an harmonisierte Normen, die im Amtsblatt der EU genannt sind (§ 3 Abs. 2 BITV 2.0); derzeit ist das die EN 301 549 V3.2.1 (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339). Für öffentliche Stellen der Länder und Kommunen gelten die Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Landes; sie verweisen in der Regel auf dieselbe Norm. Welche Vorschrift im Einzelfall gilt, ist eine Rechtsfrage; die Prüfung bewertet den technischen Stand. Einen Überblick gibt die Seite zu Barrierefreiheit für öffentliche Vergaben.

Wer Websites oder Webanwendungen für öffentliche Stellen betreibt oder entwickelt, misst die Barrierefreiheit an einem anderen Maßstab als ein Unternehmen nach dem BFSG: an der EN 301 549 und ihrer Tabelle A.1. Diese Tabelle enthält die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA, aber auch Anforderungen, die in keinem reinen WCAG-Audit vorkommen, etwa zu den Nutzereinstellungen der Plattform, zu Autorenwerkzeugen und zu Dokumentation und Support. Hinzu kommen die Pflichten der BITV 2.0 selbst: eine erreichbare Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus und Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache auf der Startseite. Unsere BITV-Prüfung bewertet all das an vollständigen Ansichten und vollständigen Abläufen: jeden Prüfschritt je Ansicht, in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung, mit der Tastatur und mit Blick darauf, was die Seite an die Zugänglichkeitsschnittstelle des Browsers übergibt. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht als barrierefreies PDF auf Deutsch, mit dem Sie den Stand dokumentieren, die Behebung planen und Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit schreiben können.

Der Prüfmaßstab in Schichten

BITV-Prüfung · EN 301 549 V3.2.1 · Stufe AA
Was die Tabelle A.1 über WCAG hinaus verlangt
Jede Schicht mit eigener Bewertung im Prüfbericht
9
Kapitel 9 · Webinhalte
Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufen A und AA, dazu die Konformitätsanforderungen in 9.6
je Ansicht
5
Kapitel 5 · Allgemeine Anforderungen
Barrierefreiheitsfunktionen, biometrische Merkmale, Erhalt bei der Umwandlung
soweit anwendbar
6·7
Kapitel 6 und 7 · Sprache und Video
Zwei-Wege-Sprachkommunikation und Videofunktionen der Anwendung
soweit vorhanden
11
Kapitel 11 · Nutzereinstellungen und Autorenwerkzeuge
11.7 Einstellungen des Browsers übernehmen, 11.8 wenn Nutzer Inhalte erstellen
11.7 je Ansicht
12
Kapitel 12 · Dokumentation und Support
Produktdokumentation und Support-Dienste, anhand Ihrer Unterlagen
für die Anwendung
§
BITV 2.0 · Zusatzpflichten
Erklärung erreichbar, Feedback-Mechanismus, Erläuterungen in DGS und Leichter Sprache
Vorhandensein
Kapitel 10, herunterladbare Dokumente: eigene LeistungWCAG 2.2 als Hinweis
PrüfverfahrenAnhang C der Norm
Prüfberichtbarrierefreies PDF
Schematische Darstellung des Prüfmaßstabs nach EN 301 549 V3.2.1, Tabelle A.1, und BITV 2.0.

Was die Tabelle A.1 über WCAG 2.1 hinaus verlangt

Die EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik. Ihr Anhang A ordnet in Tabelle A.1 zu, welche ihrer Anforderungen für Websites gelten, damit die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 als erfüllt vermutet werden können. Den größten Teil bildet Kapitel 9: die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 der Stufen A und AA, nummeriert nach der Norm. Aus 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt wird so der Prüfschritt 9.1.1.1, aus 4.1.2 Name, Rolle, Wert der Prüfschritt 9.4.1.2. Ein Prüfschritt meint in unserem Bericht genau eine solche Anforderung der Tabelle A.1, bewertet nach der zugehörigen Prüfvorschrift in Anhang C der Norm.

Wer nur nach WCAG prüft, lässt die übrigen Zeilen der Tabelle offen. Sie betreffen weniger die einzelne Seite als das Zusammenspiel der Anwendung mit dem Browser, mit den Menschen, die darin Inhalte erstellen, und mit den Unterlagen, die Nutzerinnen und Nutzer erhalten. Eine Webanwendung kann alle WCAG-Kriterien erfüllen, und trotzdem werden Eingabefelder und Fokus unsichtbar, sobald jemand erzwungene Farben einschaltet. Oder die Hilfeseite beschreibt keine einzige Barrierefreiheitsfunktion. Die BITV-Prüfung nimmt deshalb alle Anforderungen der Tabelle auf, die für Webinhalte anwendbar sind, und weist nicht anwendbare mit Begründung aus. Herunterladbare Dokumente nach Kapitel 10 der Norm sind eine eigene Leistung.

Kapitel 9: Webinhalte nach WCAG 2.1

Alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA, wie Tabelle A.1 sie aufführt, je Ansicht und Darstellung bewertet. Dazu die Konformitätsanforderungen in 9.6: vollständige Seiten, vollständige Prozesse und Techniken, die barrierefreiheitsunterstützt sind, beurteilt anhand ihrer dokumentierten Unterstützung.

Kapitel 5: allgemeine Anforderungen

Ob sich dokumentierte Barrierefreiheitsfunktionen auf einem Weg aktivieren lassen, den die Betroffenen nutzen können (5.2), ob die Anwendung sich nicht allein auf ein biometrisches Merkmal stützt (5.3) und ob Barrierefreiheitsinformationen bei einer Umwandlung erhalten bleiben (5.4), soweit an der Anwendung prüfbar.

Kapitel 6 und 7: Sprache und Video

Bietet die Anwendung Zwei-Wege-Sprachkommunikation oder Videofunktionen, etwa Telefonie im Browser oder Videos mit eigener Steuerung, prüfen wir die Anforderungen aus Kapitel 6 und 7, soweit sie sich an der Oberfläche im Browser prüfen lassen; Messungen der Übertragung wie Bildrate oder Audiobandbreite gehören nicht dazu. Fehlen diese Funktionen, weist der Bericht die Anforderungen mit Begründung als nicht anwendbar aus.

11.7: Nutzereinstellungen

Ob die Anwendung die Einstellungen des Browsers übernimmt: erzwungene Farben, erhöhten Kontrast, eine größere Standardschrift und eine andere Standardschriftart, und ob die Fokusanzeige dabei sichtbar bleibt. Bewertet je Ansicht und Darstellung, mit dem Browser als Plattform.

11.8: Autorenwerkzeuge

Können Nutzerinnen und Nutzer in der Anwendung Inhalte erstellen, die andere später lesen, gilt sie als Autorenwerkzeug. Dann prüfen wir, ob sie barrierefreie Inhalte ermöglicht und Barrierefreiheitsinformationen erhält. Sonst weist der Bericht 11.8 als nicht anwendbar aus.

Kapitel 12: Dokumentation und Support

Ob die Produktdokumentation die Barrierefreiheitsfunktionen beschreibt und ob die Support-Wege darüber Auskunft geben und auf die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen. Grundlage sind die Unterlagen, die Sie uns geben; Testanfragen an Ihren Support gehören nicht zur Prüfung, ebenso wenig, ob Dokumentation in Dateiform Kapitel 10 erfüllt (12.1.2, 12.2.4).

Was die BITV 2.0 zusätzlich verlangt

Neben der Norm stellt die BITV 2.0 eigene Anforderungen an die Website einer öffentlichen Stelle. Wir stellen fest, ob sie umgesetzt sind, und führen das Ergebnis im Bericht getrennt von den Prüfschritten der Tabelle A.1. Gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst zum Prüfumfang, bewerten wir sie außerdem wie jede andere Ansicht nach der Norm.

Erklärung erreichbar (§ 7 Abs. 1)

Ob die Erklärung zur Barrierefreiheit von der Startseite und von jeder geprüften Ansicht aus erreichbar ist. Liegt der Verweis nur auf der Startseite oder in einem Menü, das sich per Tastatur nicht öffnen lässt, steht das als Befund im Bericht.

Feedback-Mechanismus (§ 7 Abs. 2)

Ob die Erklärung einen Feedback-Mechanismus nennt, über den Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können, und ob er von jeder Ansicht aus unmittelbar zugänglich ist. Die unmittelbare Zugänglichkeit weisen wir als Soll-Anforderung aus, so wie die Verordnung sie formuliert.

DGS und Leichte Sprache (§ 4)

Ob die Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache anbietet. Wir stellen das Vorhandensein fest, nicht die inhaltliche Qualität. Texte in Leichter Sprache erstellen wir als eigene Leistung: Leichte Sprache.

Unser Prüfweg: Expertenprüfung nach Anhang C

Die BITV-Prüfung ist eine Expertenprüfung nach den Konformitätsanforderungen der WCAG: Wir bewerten vollständige Ansichten und vollständige Abläufe, nicht einzelne Bausteine. Automatisierte Messungen liefern Daten für viele Prüfschritte, die Entscheidung trifft der Mensch: ob ein Alternativtext das Bild beschreibt, ob eine Fehlermeldung zur Korrektur genügt und ob eine Statusmeldung an die Zugänglichkeitsschnittstelle übergeben wird. Jeder Schritt unseres Vorgehens ist im Bericht nachvollziehbar.

Zu Beginn halten wir Datum, Adresse und Bildschirmfotos der geprüften Fassung fest. Der Bericht bezieht sich auf diesen Stand. Damit das Ergebnis belastbar bleibt, sollte die Fassung vom Stichtag bis zur Übergabe unverändert bleiben; spätere Änderungen erfasst die Prüfung nicht.

Was der Prüfbericht enthält

Der Prüfbericht ist ein barrierefreies PDF auf Deutsch. Er richtet sich an zwei Leser zugleich: an die Entwicklung, die die Befunde beheben soll, und an die Stelle, die den Stand gegenüber Auftraggebern, Fördergebern oder der zuständigen Überwachungsstelle dokumentieren muss. Die Ergebnisse je Prüfschritt sind so aufgebaut, dass Sie die Kurzfassung direkt als Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit verwenden können.

Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht

Prüfbericht · Ausschnitt
Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht
D = Desktop-Darstellung · S = Smartphone-Darstellung
PrüfschrittStartseiteKontaktformularErgebnis
9.1.1.1 Nicht-Text-InhaltD und S erfülltD und S erfüllterfüllt
9.1.2.2 Untertitelnicht anwendbarnicht anwendbarnicht anwendbar
9.1.4.10 UmbruchD und S erfülltS nicht erfülltnicht erfüllt
9.2.1.1 TastaturD und S erfülltD und S erfüllterfüllt
9.4.1.3 Statusmeldungennicht anwendbarD und S nicht erfülltnicht erfüllt
11.7 NutzereinstellungenD und S erfülltD und S erfüllterfüllt
Befunde mit Hinweis zur Behebung
9.4.1.3 Kontaktformular — Hinweis nach dem Absenden wird nicht übergeben · Statusrolle ergänzen
9.1.4.10 Kontaktformular, S — Eingabefelder ragen bei 320 Pixeln über den Rand · Breiten relativ setzen
Schweregradekritisch · hoch · mittel · niedrig
Kurzfassunghöchstens eine Seite
Beispielhafte Darstellung eines Ausschnitts aus dem Prüfbericht — Werte illustrativ.

Zusammenfassung des Konformitätsstands

Am Anfang steht, wie viele Prüfschritte erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar sind, wo die schwersten Befunde liegen und was zuerst zu tun ist. Lesbar ohne technisches Vorwissen.

Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht

Für jeden Prüfschritt der Tabelle A.1 und jede geprüfte Ansicht: erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar, in beiden Darstellungen. Die Begründung nennt die Ansichten, in denen ein Prüfschritt nicht erfüllt oder nicht anwendbar ist. Anforderungen an die Anwendung als Ganzes bewerten wir einmal.

Befundliste nach Schwere

Jeder Befund mit Prüfschritt, Ansicht, Bildschirmfoto und Beschreibung, eingeordnet in vier Schweregrade von kritisch bis niedrig. Die Reihenfolge zeigt, welche Barrieren einen Ablauf verhindern und welche ihn erschweren.

Hinweis zur Behebung mit Codebeispiel

Zu jedem Befund ein Lösungsweg mit Codebeispiel, abgeleitet aus dem ausgelieferten Markup und passend zur eingesetzten Technik. Wiederkehrende Muster fassen wir zusammen, damit Ihre Entwicklung sie an der Ursache behebt statt an jeder Stelle einzeln.

Kurzfassung auf höchstens einer Seite

Prüfgegenstand, Stand, Maßstab, Ergebnis und die nicht erfüllten Anforderungen auf einer Seite. Sie ist die Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit und lässt sich an Auftraggeber oder Fördergeber weitergeben.

Hinweise und Rückfragen

Die Kriterien, die WCAG 2.2 auf den Stufen A und AA hinzugefügt hat, weisen wir als Hinweis aus; in das Ergebnis nach Tabelle A.1 gehen sie nicht ein. Rückfragen zum Bericht beantworten wir per E-Mail bis vier Wochen nach der Übergabe.

Was die BITV-Prüfung nicht enthält

Tests mit Screenreadern sowie mit bestimmten Browsern oder Geräten; bewertet wird, was die Anwendung an die Zugänglichkeitsschnittstelle des Browsers übergibt. Tests mit Menschen mit Behinderungen. Ein Prüfsiegel, Prüfzeichen oder Zertifikat. Eine Rechtsberatung, etwa dazu, welche Vorschriften für Sie gelten. Die Behebung der Befunde; dafür gibt es unsere barrierefreie Webentwicklung. Die inhaltliche Prüfung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Herunterladbare Dokumente nach Kapitel 10 der Norm; für PDF-Dokumente gibt es die eigene Leistung PDF-Barrierefreiheit. Die Prüfung bewertet den festgehaltenen Stand, spätere Änderungen erfasst sie nicht.

Sie müssen nach BITV 2.0 belegen, wie barrierefrei Ihre Anwendung ist?

Ablauf: vom Festpreisangebot bis zur Übergabe

Bevor wir ein Angebot schreiben, sehen wir uns Ihre Website oder Anwendung an: welche Ansichten es gibt, welche Zustände und Abläufe dazugehören und welche Anforderungen aus den Kapiteln 5 bis 12 der Norm voraussichtlich anwendbar sind. Daraus entsteht ein Festpreisangebot mit Maßstab, Prüfumfang und der Liste der Ansichten. Den Zeitplan richten wir am Stichtag aus, an dem Sie die zu prüfende Fassung einfrieren.

Sie nennen uns die Adresse Ihrer Website oder Anwendung und, wenn vorhanden, Ihre Leistungsbeschreibung. Wir sichten Ansichten, Zustände und Abläufe und schlagen eine Auswahl der Ansichten vor. Daraus entsteht ein schriftliches Festpreisangebot mit Prüfumfang, Maßstab und Liste der Ansichten.

Was als Ansicht zählt

Der Festpreis bemisst sich nach der Zahl der Ansichten. Eine Ansicht ist eine eigene Seite, ein eigener Schritt eines Ablaufs oder ein eigenes Dokument, das die Anwendung erzeugt. Jede Ansicht prüfen wir in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung. Was sich innerhalb einer Ansicht öffnet oder verändert, gehört zu ihr und ist im Preis enthalten: Dialoge, Menüs, aufgeklappte Bereiche, Hinweise, Fehlermeldungen, bedingte Fragen und Listen, die sich bearbeiten lassen. Bereiche, die auf jeder Ansicht erscheinen, etwa Kopfbereich, Navigation und Fußbereich, prüfen wir mit.

Für die Auswahl gilt: lieber alle Ansichten eines Ablaufs als eine Stichprobe. Die WCAG verlangen die Konformität vollständiger Prozesse; ist ein Schritt eines Antrags nicht bedienbar, ist es der ganze Antrag nicht. Wir schlagen Ihnen nach der Sichtung eine Auswahl vor, die die Abläufe vollständig abdeckt, und nennen die Zahl der Ansichten im Angebot. Kommt bis zum Stichtag eine weitere Ansicht hinzu, gilt dafür der Preis je weiterer Ansicht; entfällt eine, bleibt der Festpreis unverändert.

Preise: Festpreis nach Ansichten

Die BITV-Prüfung ist ein einmaliger Festpreis für den vereinbarten Umfang. Es entstehen keine laufenden Kosten, und es gibt keine Mindestlaufzeit. Weitere Ansichten und die Nachprüfung sind Optionen; wir berechnen sie erst, wenn wir sie erbracht haben, und ungenutzt kosten sie nichts.

BITV-Prüfung: Festpreis und Optionen

Alle Preise netto zzgl. USt., Preisstand Oktober 2026. Einmalige Leistungen ohne laufende Kosten und ohne Mindestlaufzeit; den genauen Umfang nennt das Festpreisangebot nach der Sichtung.

Grundleistung

BITV-Prüfung

Prüfung nach BITV 2.0 und EN 301 549 V3.2.1, Tabelle A.1, Stufe AA, für bis zu 11 Ansichten.

ab 2.980 € Festpreis, einmalig
  • Jede Ansicht in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung
  • Prüfschritte je Ansicht bewertet, mit Begründung
  • Zusatzpflichten der BITV 2.0 festgestellt
  • Befundliste nach Schwere mit Codebeispiel
  • Kurzfassung auf höchstens einer Seite
Festpreisangebot anfordern

Weitere Ansicht

Für jede Ansicht über die 11 im Festpreis hinaus, in beiden Darstellungen.

190 € je Ansicht, einmalig
  • Bewertung aller Prüfschritte wie im Festpreis
  • Desktop- und Smartphone-Darstellung
  • Bestellbar mit dem Auftrag oder bis zum Stichtag
  • Berechnet erst nach der Prüfung
Umfang anfragen

Nachprüfung

Nach Ihrer Behebung: alle Befunde erneut geprüft, dazu eine Stichprobe auf neue Befunde.

590 € einmalig, eine Runde
  • Alle Befunde aus dem Prüfbericht erneut
  • Stichprobe auf neue Befunde
  • Prüfbericht, Befundliste und Kurzfassung auf neuem Stand
  • Termin nach Ihrer Behebung in Absprache
Nachprüfung anfragen

Zum Vergleich: Das WCAG-2.2-AA-Audit für Websites bis 30 Seiten nach Kapitel 9 der Norm gibt es ab 2.480 € netto. Wer nach BITV 2.0 nachweisen muss oder eine Webanwendung für öffentliche Stellen anbietet, braucht die Anforderungen der Tabelle A.1 über Kapitel 9 hinaus.

AspektWCAG-2.2-AA-AuditBITV-Prüfung
MaßstabWCAG 2.2, Stufen A und AAEN 301 549 V3.2.1, Tabelle A.1, Stufe AA
Kapitel der NormKapitel 9 (Webinhalte)Kapitel 9 sowie 5, 6, 7, 11.7, 11.8 und 12, soweit anwendbar
Zusatzpflichten der BITV 2.0nicht enthalten Erklärung, Feedback-Mechanismus, Erläuterungen in DGS und Leichter Sprache
Nutzereinstellungen (11.7)nicht enthalten je Ansicht und Darstellung
BemessungWebsite bis 30 SeitenZahl der Ansichten, jede in zwei Darstellungen
Typischer EinsatzWebsites von Unternehmenöffentliche Stellen und ihre Anbieter
Ergebnispriorisierte Befundliste mit LösungscodeErgebnis je Prüfschritt und Ansicht, Befundliste, Kurzfassung

Für wen die BITV-Prüfung gedacht ist

Behörden

Bundes- und Landesbehörden mit Websites, Online-Diensten und Fachanwendungen, die nach der BITV 2.0 oder den Regelungen ihres Landes barrierefrei sein müssen und den Stand in ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit angeben.

Kommunen und Landkreise

Bürgerportale, Terminvergabe, Ratsinformationen und Online-Anträge. Die Landesregelungen verweisen in der Regel auf dieselbe Norm; welche Vorschrift im Einzelfall gilt, beurteilen wir nicht.

Öffentliche Einrichtungen

Kammern, Träger der Sozialversicherung, Kultureinrichtungen und andere Einrichtungen, die als öffentliche Stelle eingeordnet sind und Websites oder Webanwendungen betreiben.

Hochschulen

Hochschulwebsites, Bewerbungsportale, Lernplattformen und Anwendungen der Studienverwaltung. Gerade Webanwendungen mit Formularen und Statusmeldungen zeigen in der Prüfung je Ansicht, wo Abläufe abbrechen.

Anbieter von Fachverfahren

Unternehmen, die Fachverfahren, Portale oder Webanwendungen für öffentliche Stellen entwickeln und die Barrierefreiheit in einer Ausschreibung oder vor der Abnahme belegen wollen.

Geförderte Vorhaben

Vorhaben, deren Ergebnis öffentliche Stellen nachnutzen sollen. Ein Prüfbericht nach Tabelle A.1 zeigt den Stand, bevor eine Stelle die Anwendung übernimmt, und benennt, was vorher zu beheben ist.

Was wir von Ihnen brauchen

  • die Adresse der Fassung, die geprüft werden soll, und den Stichtag, ab dem sie unverändert bleibt
  • eine Fassung, die vom Stichtag bis zur Übergabe unverändert bleibt, oder vorher einen Hinweis auf geplante Änderungen
  • für Kapitel 12 der Norm Ihre Produktdokumentation und die Angaben zu Ihren Support-Wegen, in der Form, in der Nutzerinnen und Nutzer sie erhalten
  • wenn vorhanden, Ihre Leistungsbeschreibung oder die Vorgaben Ihres Auftraggebers zum Prüfumfang
  • Antworten auf Rückfragen, die wir gesammelt per E-Mail stellen
  • Beispieldaten statt echter Daten: Personenbezogene Daten brauchen wir für die Prüfung nicht

Typische Befunde jenseits der WCAG-Kriterien

11.7 Nutzereinstellungen
Ausgangslage
Mit erzwungenen Farben verschwinden die Rahmen der Eingabefelder und die Fokusanzeige, weil beides nur über Hintergrundfarben und Schatten gestaltet ist.
Maßnahme
Rahmen und Fokus mit Linien statt Schatten auszeichnen und die Darstellung mit erzwungenen Farben gezielt prüfen.
Ergebnis
Ziel: Felder und Fokus bleiben in den Farben des Systems erkennbar, 11.7 ist erfüllt.
§ 7 BITV 2.0
Ausgangslage
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nur von der Startseite aus verlinkt; in den Schritten eines Antrags fehlt der Verweis.
Maßnahme
Verweis auf Erklärung und Feedback-Mechanismus in den gemeinsamen Fußbereich aller Ansichten aufnehmen.
Ergebnis
Ziel: Erklärung und Meldeweg sind von jeder Ansicht aus erreichbar.
9.4.1.3 Statusmeldungen
Ausgangslage
Nach dem Speichern erscheint der Hinweis „Änderungen gespeichert“ nur sichtbar; an die Zugänglichkeitsschnittstelle wird er nicht übergeben.
Maßnahme
Den Hinweis in einem Bereich mit Statusrolle ausgeben, der beim Laden der Ansicht schon vorhanden ist.
Ergebnis
Ziel: Screenreader können die Meldung ansagen, ohne dass der Fokus springt.

Beispielhafte Szenarien zur Veranschaulichung, keine Kundenprojekte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BITV-Prüfung bewertet Websites und Webanwendungen nach EN 301 549 V3.2.1, Tabelle A.1, Stufe AA, der derzeit im EU-Amtsblatt genannten Fassung, an die § 3 Abs. 2 BITV 2.0 die Vermutung der Konformität knüpft.
  • Über die WCAG-2.1-Kriterien in Kapitel 9 hinaus prüfen wir die Kapitel 5, 6, 7, 11.7, 11.8 und 12 der Norm, soweit anwendbar, und die Zusatzpflichten der BITV 2.0 zu Erklärung, Feedback und Erläuterungen.
  • Jede Ansicht wird in der Desktop- und der Smartphone-Darstellung bewertet, mit Tastatur, Vergrößerung, Nutzereinstellungen und der Übergabe an die Zugänglichkeitsschnittstelle des Browsers.
  • Der Prüfbericht ist ein barrierefreies PDF mit Ergebnis je Prüfschritt und Ansicht, Befundliste nach Schwere mit Codebeispiel und einer Kurzfassung für die Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Einmaliger Festpreis nach Zahl der Ansichten, ohne laufende Kosten und ohne Mindestlaufzeit; Tests mit Screenreadern, Nutzertests, Siegel und Rechtsberatung sind nicht enthalten.

Häufige Fragen zur BITV-Prüfung

So könnte das Kundenportal von Stadtwerken aussehen

Der Entwurf zeigt Aufbau und Bedienung: kurze Wege zu Zählerstand und Abschlag, ein Formular mit Fehlerhinweis am Feld, Leichte Sprache und Schriftgröße im Kopf. Der Versorger darin ist erfunden.

Entwurf
Kommunaler Versorger

Kundenportal mit Selbstbedienung und Leichter Sprache

Ein Entwurf für ein Stadtwerke-Portal: Zählerstand melden, Abschlag ändern und Umzug eintragen liegen als sechs kurze Wege nebeneinander, das Formular prüft die Eingaben und stellt den Fehler als Text direkt an das Feld. Der Meldeweg bei Störungen steht in vier Schritten da, der Tarifvergleich als Tabelle mit beschrifteten Spalten und Zeilen. Schriftgröße und Leichte Sprache lassen sich im Kopf der Seite umschalten.

Leichte SpracheSchriftgrößeFormularprüfungStörungsmeldung

Exemplarische Layoutentwürfe zur Veranschaulichung. Die gezeigten Betriebe sind erfunden; es handelt sich nicht um Kundenprojekte.

Worum geht es?

Ein Klick genügt — alles Weitere ist freiwillig.

Erzählen Sie kurz vom Projekt

Alle Angaben hier sind freiwillig.

So, wie die Adresse im Browser steht, mit oder ohne https://.

Wann soll es losgehen? (optional)
Grober Budgetrahmen (optional)

Freiwillig — festlegen müssen Sie sich damit nicht.

Stichworte genügen. Wenn Sie etwas schreiben, bitte mindestens 5 Zeichen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Ihr Name oder Ihr Nachname, mindestens 2 Zeichen.

Nur nötig, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Die Adresse, an die unsere Antwort gehen soll, mit @ und Domain.

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