Brauche ich eine formale Zertifizierung?
Kurz und einfach erklärt
Nein. Das Gesetz verlangt kein amtliches Siegel und keine Abnahme durch eine Behörde.
Sie müssen selbst zeigen, wie Ihr Angebot barrierefrei ist. Das geht oft mit einer Erklärung auf der Website. Diese Erklärung sollte ehrlich und prüfbar sein.
Eine gute Grundlage ist eine Prüfung mit Bericht. Daraus schreiben wir auf Wunsch auch Texte für Ihre Erklärung.
Nein, das BFSG schreibt keine staatliche Zertifizierung oder behördliche Abnahme vor. Es gibt kein offizielles Prüfsiegel, das Sie vor Behörden vorlegen müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie die Konformität selbst dokumentieren und auf Anforderung nachweisen können.
Konkret verlangt das Gesetz, dass Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angeben, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, häufig in Form einer Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Dazu gehören unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, eine Beschreibung, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde (§ 14 BFSG mit Anlage 3). Diese Erklärung sollte ehrlich und überprüfbar sein, da unzutreffende Angaben das Abmahnrisiko eher erhöhen.
Eine belastbare Grundlage dafür ist ein dokumentiertes WCAG-Audit mit nachvollziehbarem Prüfbericht. Auf Wunsch erstellen wir daraus auch die Textbausteine für Ihre Barrierefreiheitserklärung.