Muss mein Newsletter barrierefrei sein?
Ein rein werblicher Marketing-Newsletter fällt nicht unmittelbar unter das BFSG. Anders sieht es bei transaktionalen E-Mails aus: Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen, Rechnungen oder Vertragsunterlagen sind Teil der digitalen Dienstleistung und sollten daher barrierefrei gestaltet sein, damit auch Screenreader-Nutzer Bestellungen nachvollziehen können.
Unabhängig von der rechtlichen Pflicht ist barrierefreies E-Mail-Design ein Qualitätsmerkmal: ausreichende Kontraste, sinnvolle Alt-Texte, eine logische Lesereihenfolge und nicht zu kleine Schriftgrößen verbessern die Lesbarkeit für alle Empfänger und reduzieren Spam-Einstufungen.
Gern beziehen wir Ihre Transaktionsmails in ein Audit ein und geben praxistaugliche Empfehlungen für Ihr E-Mail-Template. Sprechen Sie uns dazu im Erstgespräch an.