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BFSG-Compliance seit 2025
Wenn eine Antwort nicht reicht

Muss mein Newsletter barrierefrei sein?

Antwort

Ein rein werblicher Marketing-Newsletter fällt nicht unmittelbar unter das BFSG. Anders sieht es bei transaktionalen E-Mails aus: Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen, Rechnungen oder Vertragsunterlagen sind Teil der digitalen Dienstleistung und sollten daher barrierefrei gestaltet sein, damit auch Screenreader-Nutzer Bestellungen nachvollziehen können.

Unabhängig von der rechtlichen Pflicht ist barrierefreies E-Mail-Design ein Qualitätsmerkmal: ausreichende Kontraste, sinnvolle Alt-Texte, eine logische Lesereihenfolge und nicht zu kleine Schriftgrößen verbessern die Lesbarkeit für alle Empfänger und reduzieren Spam-Einstufungen.

Gern beziehen wir Ihre Transaktionsmails in ein Audit ein und geben praxistaugliche Empfehlungen für Ihr E-Mail-Template. Sprechen Sie uns dazu im Erstgespräch an.