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BFSG-Compliance seit 2025
Rechtliche Fragen zum BFSG

Muss mein Newsletter barrierefrei sein?

Antwort
Ein Marketing-Newsletter fällt nicht direkt unter das BFSG. Allerdings können E-Mails mit Transaktionsinformationen (Bestellbestätigungen, Rechnungen, Vertragsunterlagen) als Teil der digitalen Dienstleistung betrachtet werden und sollten daher barrierefrei gestaltet sein.