Rechtliche Fragen zum BFSG
Muss mein Newsletter barrierefrei sein?
Antwort
Ein Marketing-Newsletter fällt nicht direkt unter das BFSG. Allerdings können E-Mails mit Transaktionsinformationen (Bestellbestätigungen, Rechnungen, Vertragsunterlagen) als Teil der digitalen Dienstleistung betrachtet werden und sollten daher barrierefrei gestaltet sein.