Rechtliche Fragen zum BFSG
Gibt es Übergangsfristen für bestehende Websites?
Antwort
Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 begonnen wurden, dürfen bis zum 28. Juni 2030 in der bisherigen Form weiter erbracht werden. Neue Dienstleistungsverträge nach dem Stichtag müssen sofort konform sein. Jede wesentliche Änderung oder Neuveröffentlichung einer Website nach dem 28. Juni 2025 muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.