Rechtliche Fragen zum BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirft bei vielen Unternehmen grundlegende Fragen auf: Wer ist betroffen? Was wird konkret gefordert? Welche Strafen drohen? Die folgenden Fragen behandeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer BFSG-Anforderungsseite.
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und…
- Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen? Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher (B2C) anbieten, sind Sie in der Regel betroffen. Die wichtigste Erleichterung betrifft Kleinstunternehmen bei…
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG? Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen (BFSG, §37). Bevor es dazu kommt, fordern die Behörden in der Regel jedoch zunächst…
- Gibt es Übergangsfristen für bestehende Websites? Ja, das BFSG sieht eine begrenzte Übergangsregelung vor. Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 erbracht wurden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 28…
- Muss mein Newsletter barrierefrei sein? Ein rein werblicher Marketing-Newsletter fällt nicht unmittelbar unter das BFSG. Anders sieht es bei transaktionalen E-Mails aus: Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen…
- Brauche ich eine formale Zertifizierung? Nein, das BFSG schreibt keine staatliche Zertifizierung oder behördliche Abnahme vor. Es gibt kein offizielles Prüfsiegel, das Sie vor Behörden vorlegen müssen. Entscheidend ist…