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Rechtliche Fragen zum BFSG

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Kurz und einfach erklärt

Die Behörden können Bußgelder verhängen. Meist bitten sie aber erst, die Fehler zu beheben. Wer nicht reagiert, dem können sie im schweren Fall das Angebot verbieten.

Auch Kunden und Verbände können ein Verfahren fordern. Abmahnungen und Schaden für den Ruf sind auch möglich.

Ein guter Schutz ist ein klarer Nachweis. Dazu gehört eine Prüfung Ihrer Seite. Auch eine ehrliche Erklärung hilft.

Antwort

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen (BFSG, §37). Bevor es dazu kommt, fordern die Behörden in der Regel jedoch zunächst zur Mängelbeseitigung innerhalb einer Frist auf. Reagiert ein Unternehmen nicht, kann im schwerwiegenden Fall sogar die Bereitstellung der nicht-konformen Dienstleistung oder des Produkts untersagt werden.

Mindestens ebenso relevant ist der Druck von außen: Verbraucher sowie anerkannte Behinderten- und Verbraucherverbände können bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, ein Verfahren einzuleiten, und gegen deren Entscheidung Rechtsbehelfe einlegen (§§ 32, 33 BFSG). Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind zudem nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt der Reputationsschaden, wenn ein Online-Angebot öffentlich als nicht barrierefrei kritisiert wird.

Hilfreich ist ein dokumentierter Stand der Barrierefreiheit. Mit einem strukturierten WCAG-Audit und einer fundierten Barrierefreiheitserklärung weisen Sie nach, dass Sie Ihren Pflichten ernsthaft nachkommen, was Behörden bei der Bewertung berücksichtigen können.