Rechtliche Fragen zum BFSG
Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?
Antwort
Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher (B2C) verkaufen und Ihr Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat oder einen Jahresumsatz über zwei Millionen Euro erzielt, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen, allerdings gilt die Ausnahme nicht pauschal für alle Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs.