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BFSG-Compliance seit 2025
Wenn eine Antwort nicht reicht

Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Antwort

Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher (B2C) anbieten, sind Sie in der Regel betroffen. Die wichtigste Erleichterung betrifft Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweist, kann ausgenommen sein. Achtung: Bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht.

Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG. Schwierig wird es bei Mischformen, etwa einem Shop, der sowohl an Geschäftskunden als auch an Verbraucher verkauft, oder bei Plattformen mit verbraucherrelevanten Funktionen. Hier lohnt eine genaue Einzelfallprüfung.

Wir klären die Betroffenheit gemeinsam mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch und ordnen sie anhand der Kriterien auf der BFSG-Anforderungsseite ein. So vermeiden Sie sowohl unnötigen Aufwand als auch eine teure Fehleinschätzung.