Ein Filialfinder ist die kürzeste Strecke zwischen einer Website und einem Ladengeschäft. Genau deshalb fällt es kaum auf, wenn die Strecke unterbrochen ist: Die Karte lädt, die Pins sitzen, die Zoomtasten reagieren auf den Mausklick. Wer keine Maus benutzt, steht vor einer grauen Fläche ohne Ausgang. Kartenwidgets sind in Prüfungen ein zuverlässiger Fundort für Barrieren: eine Grafik ohne Textalternative, zu kleine Bedienelemente, Ziehbewegungen ohne Ersatz und Beschriftungen über Luftbildern ohne Kontrast. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Standortsuche entsteht, die ohne Maus, ohne Farbunterscheidung und mit Sprachausgabe ans Ziel führt. Die Karte bleibt, was sie ist, und bekommt eine gleichwertige Liste an die Seite — die Bauform, die barrierefreie Webentwicklung für zweidimensionale Inhalte vorsieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Karte ist aus Normsicht ein Bild. Verlangt wird eine Textalternative, die denselben Zweck erfüllt (W3C, WCAG 2.2, SC 1.1.1) — die Filialliste neben der Karte, nicht ein alt-Attribut am Kartenbild.
- Kartenbedienelemente brauchen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.8). Zoomtasten und Pins liegen häufig darunter, weil sie aus dem Kartenrahmen übernommen und nicht nachgemessen wurden.
- Das Ziehen der Karte braucht seit WCAG 2.2 eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.7). Vier Richtungsschaltflächen erfüllen das und stehen im Erläuterungstext der Norm selbst als Beispiel.
- 67 Prozent der Websites entfernen den Standard-Fokusrahmen (Web Almanac, 2025). In einer Kombination aus Karte und Liste verliert die Tastaturbedienung damit ihre Orientierung.
- Nur 20 von 65 getesteten Shopping-Seiten waren allein über die Tastatur bedienbar (Aktion Mensch, 2025). Ein Filialfinder gehört zu den Bauteilen, die diesen Test regelmäßig verfehlen.
- Für eine nicht barrierefrei erbrachte Dienstleistung sieht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein Bußgeld von bis zu hunderttausend Euro vor (BFSG).
Warum die Karte allein die Aufgabe nicht löst
Eine Karte ist aus Sicht der Norm ein Bild. Für Nicht-Text-Inhalte verlangt WCAG eine Textalternative, die denselben Zweck erfüllt (W3C, WCAG 2.2, SC 1.1.1). Bei einer Standortsuche besteht dieser Zweck nicht darin, die Lage einer Region zu zeigen, sondern die nächstgelegene Filiale zu finden, ihre Adresse zu lesen, die Öffnungszeiten zu prüfen und den Weg anzutreten. Die gleichwertige Alternative ist eine strukturierte Liste der Standorte, die dieselben Daten trägt wie die Karte und dieselben Handlungen anbietet. Wie weit ein Alternativtext trägt und wo seine Grenze verläuft, haben wir in barrierefreien Bildern und Alternativtexten ausführlich beschrieben.
Dass die Kartenfläche selbst zweidimensional bleiben darf, steht ausdrücklich im Normtext. Bilder, die für das Verständnis nötig sind, nennt WCAG neben Videos, Spielen, Präsentationen und Datentabellen als Ausnahme vom Umbruchgebot (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.10). Diese Ausnahme wird regelmäßig überdehnt. Sie gilt der Kartenfläche, nicht der Bedienleiste daneben, nicht der Ergebnisliste, nicht dem Suchfeld und nicht den Filtern.
Wie groß der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist, zeigt die jährliche Massenauswertung. Auf 95,9 Prozent der untersuchten Startseiten fanden sich maschinell erkennbare WCAG-Verstöße (WebAIM Million, 2026), im Mittel 56,1 Fehler je Seite (WebAIM Million, 2026). Gleichzeitig wachsen die Seiten schneller, als die Prüfroutine mitkommt: 1437 Elemente im Durchschnitt bedeuten ein Plus von 22,5 Prozent binnen eines Jahres (WebAIM Million, 2026).
Die Liste ist kein Trostpreis
Was der Rechtsrahmen von einer Standortsuche verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert Barrierefreiheit mit drei Wörtern, die sich gut als Prüffrage lesen lassen: Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (BFSG). Ein Filialfinder, der ausschließlich mit der Maus läuft, erfüllt keinen dieser drei Punkte — unabhängig davon, ob das Modul aus dem eigenen Haus kommt oder eingebunden wurde.
Den Anwendungsbereich bestimmt nicht die Verordnung, sondern das Gesetz selbst: § 1 Absatz 3 BFSG zählt die erfassten Dienstleistungen abschließend auf — Telekommunikationsdienste, bestimmte Elemente von Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (BFSG). Fällt die Dienstleistung hinter dem Filialfinder darunter, etwa als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, gelten die Anforderungen des § 12 BFSGV, der Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen ausdrücklich benennt (BFSGV). Ein Filialfinder ist genau das: eine Online-Anwendung innerhalb einer Webseite, die im mobilen Einsatz ihren Hauptanwendungsfall hat. Erst in diesem Fall greift auch der Bußgeldrahmen des Gesetzes, der bis zu hunderttausend Euro reicht (BFSG); auf einer reinen Informationsseite ohne elektronischen Geschäftsverkehr fehlt dagegen schon die Anknüpfung. Welche Schwellen die Marktüberwachung dabei anlegt und welche Nachweise sie verlangt, ordnen die BFSG-Anforderungen im Detail ein.
SC 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Die Karte braucht eine Alternative, die denselben Zweck erfüllt. Praktisch ist das die Filialliste mit Adresse, Entfernung und Öffnungszeiten (W3C, WCAG 2.2, SC 1.1.1).
SC 2.1.1 Tastatur
Jede Funktion muss über die Tastaturschnittstelle bedienbar sein, vom Suchfeld über den Umkreisfilter bis zum einzelnen Marker (W3C, WCAG 2.2, SC 2.1.1).
SC 2.4.7 Fokus sichtbar
Der Fokusring muss sichtbar durch Karte und Liste wandern. Ein unterdrücktes Outline ist an dieser Stelle ein handfester Verstoß (W3C, WCAG 2.2, SC 2.4.7).
SC 2.4.11 Fokus nicht verdeckt
Klebende Kartenleisten, Einwilligungsschichten und Chat-Blasen dürfen den fokussierten Listeneintrag nicht vollständig verdecken (W3C, WCAG 2.2, SC 2.4.11).
SC 2.5.7 Ziehbewegungen
Das Schwenken der Karte per Ziehen braucht eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger, etwa vier Richtungsschaltflächen (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.7).
SC 2.5.8 Zielgröße
Zoomtasten, Pins, Clusterkreise und Listenzeilen halten mindestens 24 × 24 CSS-Pixel ein, sofern keine Ausnahme greift (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.8).
Wie oft dieser Katalog im Alltag verfehlt wird, hat eine Erhebung kurz vor Geltungsbeginn des Gesetzes gezeigt. Von 65 untersuchten Shopping-Seiten aus den 500 meistbesuchten Firmen-Websites in Deutschland waren nur 20 von 65 allein über die Tastatur und damit ohne Maus bedienbar (Aktion Mensch, 2025). Insgesamt bestand nur ein Drittel der untersuchten Shops den Barrierefreiheitstest (Aktion Mensch, 2025). Filialfinder, Filterleisten und Terminwähler sind darin die typischen Ausfallstellen: als fertige Bausteine übernommen, danach nicht mehr geprüft. Wer eingebundene Module verantwortet, findet die Zuständigkeitsfrage in unserem Beitrag zu Drittanbieter-Widgets und BFSG-Verantwortung sortiert.
Die Ergebnisliste ist die eigentliche Textalternative
Die tragfähigste Bauform für eine Standortsuche ist eine geteilte Ansicht: links die Kartenfläche, rechts die Ergebnisliste, beide gespeist aus demselben Datensatz. Die Liste ist das Hauptbedienelement für alle, die nicht auf die visuelle Karte angewiesen sein können. Technisch ist sie eine gewöhnliche Liste: eine Überschrift für den Filialnamen, darunter Adresse, Entfernung, Öffnungszeiten, ein Hinweis auf die Zugänglichkeit, ein Verweis auf die Detailseite und einer für die Routenplanung. Diese Struktur trägt auch, wenn die Karte gar nicht erst geladen wird.
Dass die Sprachausgabe dabei überwiegend mobil zum Einsatz kommt, ist für die Bauform entscheidend. In der letzten großen Nutzerbefragung mit 1539 gültigen Antworten (WebAIM, Screen Reader Survey 10) gaben 93,6 Prozent der Befragten mit Behinderung an, einen mobilen Screenreader zu nutzen (WebAIM, Screen Reader Survey 10). Was das für Ansagen, Rollen und Zustände bedeutet, vertieft der Beitrag zur Screenreader-Optimierung.
| Aspekt | Karte als einziges Bedienelement | Karte plus gleichwertige Ergebnisliste |
|---|---|---|
| Tastaturbedienung | Marker sind nicht erreichbar | jeder Standort ist ein Listenelement mit Verweis |
| Sprachausgabe | liest eine leere Grafik vor | liest Name, Adresse, Entfernung und Öffnungszeiten |
| Ohne Karte oder ohne Einwilligung | leere Fläche, kein Ausweg | vollständige Standortliste bleibt bedienbar |
| Zoom auf 400 Prozent | Bedienleiste bricht mit | Liste bricht um, Karte bleibt zweidimensional |
| Suchergebnis ohne Treffer | Karte zeigt weiter irgendeinen Ausschnitt | Statusansage nennt Trefferzahl und Umkreis |
| Pflegeaufwand | Kartendaten und Adressdaten driften | eine Datenquelle speist beide Ansichten |
| Prüfbarkeit | Befunde stecken im fremden Rahmen | Befunde liegen im eigenen Markup |
Alternativtexte werden am häufigsten schlicht vergessen
Zielgrößen, Kontraste und der wandernde Fokusring
Die Bedienelemente der Kartenrahmen sind traditionell klein. WCAG 2.2 setzt eine untere Grenze: Ziele für Zeigereingaben halten mindestens 24 × 24 CSS-Pixel ein, soweit keine der genannten Ausnahmen greift (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.8). Wer eine Stufe höher zielt, landet bei 44 × 44 CSS-Pixel und damit beim doppelten Maß (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.5). Betroffen sind nicht nur die Zoomtasten, sondern auch die Pins, die Schließen-Schaltfläche der Info-Blase und die Zeilen der Ergebnisliste. Der häufigste Befund ist kein zu kleines Symbol, sondern ein zu kleines Klickfeld darum herum.
Farblich stehen zwei Schwellen nebeneinander, und sie werden regelmäßig verwechselt. Grafikobjekte und Bedienelemente — also Pins, Clusterkreise, Fokusringe und Umkreisradien — brauchen mindestens 3:1 gegen ihre Nachbarfarben (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.11). Beschriftungen auf der Karte, also Straßennamen, Entfernungsangaben und Öffnungszeiten, unterliegen dagegen der Textschwelle von 4,5:1 (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.3). Zu geringer Textkontrast ist der häufigste Einzelbefund überhaupt und fand sich auf 83,9 Prozent der Startseiten (WebAIM Million, 2026); mobil erreichen nur 31 Prozent der Seiten die Mindestkontraste (Web Almanac, 2025). Über einem Luftbild wird das sofort zum Praxisproblem, weil der Hintergrund pro Ausschnitt wechselt. Die Messmethodik dazu steht im Beitrag über Farbkontraste in der Barrierefreiheit.
Der dritte Punkt ist der sichtbare Fokus, und er ist der am leichtesten vermeidbare. 67 Prozent der Websites entfernen den Standard-Fokusrahmen ausdrücklich (Web Almanac, 2025). In einer Ansicht aus Karte und Liste ist er das Gegenteil: die einzige Rückmeldung darüber, wo man gerade steht. WCAG verlangt, dass eine tastaturbedienbare Oberfläche einen sichtbaren Fokusindikator kennt (W3C, WCAG 2.2, SC 2.4.7), und seit Fassung 2.2 zusätzlich, dass der fokussierte Bestandteil nicht vollständig durch selbst erzeugte Inhalte verdeckt wird (W3C, WCAG 2.2, SC 2.4.11). Wie ein sichtbares Fokusverhalten im Kontrastmodus des Betriebssystems weiterlebt, behandelt der Beitrag zu forced-colors und Kontrastmodus.
- Klickfläche jedes Kartenpins und jeder Zoomtaste nachmessen, nicht die Symbolgröße
- Abstände so setzen, dass benachbarte Pins nicht ineinanderlaufen und einzeln erreichbar bleiben
- Marker- und Clusterfarben gegen die tatsächlichen Kartenkacheln messen, nicht gegen den Entwurfshintergrund
- Für Kartenbeschriftungen eine deckende Halterung hinterlegen, statt Text direkt auf das Bild zu setzen
- Fokusring mit eigener Gestaltung setzen, sichtbar auf hellem und auf dunklem Kartenausschnitt
- Klebende Leisten mit scroll-margin so absichern, dass der fokussierte Listeneintrag frei bleibt
Bedienung ohne Maus: Ziehen, Zoomen, Schwenken
Das Schwenken einer Karte ist die klassische Ziehbewegung, und seit WCAG 2.2 gibt es dafür ein eigenes Erfolgskriterium: Funktionen, die eine Ziehbewegung nutzen, müssen auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen erreichbar sein, sofern das Ziehen nicht wesentlich ist oder vom Browser bereitgestellt wird (W3C, WCAG 2.2, SC 2.5.7). Der Erläuterungstext der Norm nennt die Lösung selbst und beschreibt eine Karte, die sich ziehen lässt und zusätzlich Schaltflächen für oben, unten, links und rechts anbietet (W3C, Understanding SC 2.5.7). Damit ist die Umsetzung vorgezeichnet: vier Richtungsschaltflächen, zwei Zoomstufen, eine Rücksetztaste auf den Ausgangsausschnitt.
Darüber steht das ältere und härtere Kriterium: Alle Funktionen des Inhalts müssen über die Tastaturschnittstelle bedienbar sein, ohne dass einzelne Tastenanschläge ein bestimmtes Timing verlangen (W3C, WCAG 2.2, SC 2.1.1). Für die Karte heißt das eine klare Reihenfolge. Die Kartenfläche selbst bekommt eine eigene Rolle mit Beschriftung und wird als eine Station in der Tabulatorreihenfolge behandelt; innerhalb der Fläche wandert der Fokus mit den Pfeiltasten, und die Escape-Taste führt zurück in die Seitenreihenfolge. Die Pins bleiben dabei aus der Tabulatorreihenfolge heraus, weil sie über die Ergebnisliste erreichbar sind — sonst hätte man bei 300 Standorten 300 zusätzliche Stationen. Die Grundmuster dazu stehen im Beitrag zur Tastaturnavigation in der Webentwicklung.
<!-- Karte: eine Station in der Tab-Reihenfolge, Pins bleiben aussen vor -->
<div class="finder">
<div id="karte" role="application" tabindex="0"
aria-label="Karte mit Filialstandorten, Pfeiltasten verschieben den Ausschnitt">
<!-- Kartenkacheln, Marker mit aria-hidden="true" -->
</div>
<!-- Alternative zum Ziehen: einzelner Zeiger genuegt (SC 2.5.7) -->
<div class="karte-steuerung">
<button type="button" data-schwenk="nord">Ausschnitt nach Norden</button>
<button type="button" data-schwenk="sued">Ausschnitt nach Sueden</button>
<button type="button" data-schwenk="west">Ausschnitt nach Westen</button>
<button type="button" data-schwenk="ost">Ausschnitt nach Osten</button>
<button type="button" data-zoom="ein">Hineinzoomen</button>
<button type="button" data-zoom="aus">Herauszoomen</button>
</div>
<!-- Gleichwertige Textalternative (SC 1.1.1) -->
<h2 id="treffer-titel">Filialen in Ihrer Naehe</h2>
<p id="treffer-status" role="status">4 Filialen im Umkreis von 100 km</p>
<ul aria-labelledby="treffer-titel">
<li>
<h3><a href="/filialen/hildesheim/">Filiale Hildesheim</a></h3>
<p>Hoher Weg 4, 31134 Hildesheim</p>
<p>18 km entfernt, heute 9 bis 19 Uhr</p>
<p>Stufenloser Zugang, Aufzug vorhanden</p>
</li>
</ul>
</div>
<style>
/* Zielgröße (SC 2.5.8) und sichtbarer Fokus (SC 2.4.7) */
.karte-steuerung button { min-inline-size: 24px; min-block-size: 24px; }
.finder :focus-visible { outline: 3px solid #572899; outline-offset: 2px; }
.finder li { scroll-margin-block: 6rem; } /* SC 2.4.11 */
</style>Ansagen, die den Kartenstand hörbar machen
Eine Karte verändert sich still. Wer den Umkreis von 25 auf 100 Kilometer stellt, sieht neue Pins erscheinen; wer die Sprachausgabe nutzt, bemerkt davon nichts, solange keine Ansage erfolgt. Der Filialfinder braucht deshalb eine Statuszeile, die nach jeder Suche, jedem Filterwechsel und jeder Umkreisänderung die Trefferzahl und den Suchraum nennt: vier Filialen im Umkreis von hundert Kilometern, sortiert nach Entfernung. Sie muss schon im Markup stehen und nur ihren Text ändern; ein Element, das erst mit dem Ergebnis entsteht, wird von der Sprachausgabe oft überhört.
Der zweite Ansagepunkt ist die Verbindung zwischen Liste und Karte. Wird ein Listeneintrag aktiviert, springt die Karte auf den Standort und öffnet die Info-Blase. Der Fokus muss dorthin wandern, wo der Inhalt entsteht, und beim Schließen an den ursprünglichen Listeneintrag zurückkehren — genau dort scheitern viele Umsetzungen, weil der Fokus an den Seitenanfang fällt. Die zugehörigen Muster für einseitige Anwendungen stehen im Beitrag zum Fokus-Management in Single-Page-Apps; für die Filterleiste daneben lohnt der Blick in die barrierefreie Produktsuche mit Filtern.
Eine Ansage pro Ereignis, nicht pro Pin
Reflow, Zoom und die mobile Wirklichkeit
Inhalte müssen sich ohne Verlust von Information und Funktionalität darstellen lassen, ohne dass in zwei Richtungen gescrollt werden muss (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.10). Als Prüfbreite gelten 320 CSS-Pixel, was einem Ansichtsfenster von 1280 Pixeln bei 400 Prozent Vergrößerung entspricht (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.10). Für die geteilte Ansicht heißt das: Bei schmaler Darstellung stehen Karte und Liste untereinander statt nebeneinander, die Liste bricht um, und die Steuerelemente bleiben erreichbar. Die Kartenfläche darf ihre zwei Dimensionen behalten, weil sie unter die Ausnahme für Inhalte fällt, die für das Verständnis eine zweidimensionale Darstellung brauchen (W3C, WCAG 2.2, SC 1.4.10). Der Rest des Moduls fällt nicht darunter.
Praktisch bedeutet das eine Umkehr der üblichen Reihenfolge. Auf schmalen Geräten steht zuerst das Suchfeld, dann die Statusansage, dann die Ergebnisliste — und die Karte erst danach, aufklappbar über eine Schaltfläche. Dass diese Gruppe kein Randfall ist, zeigt die mobile Sprachausgabe: 93,6 Prozent der Befragten mit Behinderung nutzen einen mobilen Screenreader (WebAIM, Screen Reader Survey 10).
Ein Prüfplan, der den Filialfinder wirklich trifft
WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 als Empfehlung veröffentlicht und brachte 9 zusätzliche Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1 (W3C, WAI). Drei davon treffen Karten unmittelbar: Ziehbewegungen, Zielgröße und der nicht verdeckte Fokus. Der Überblick über die Neuerungen steht im Beitrag zu den neuen Kriterien in WCAG 2.2; die praktische Abnahme läuft dann über ein WCAG-Audit mit Tastatur- und Screenreader-Durchgang.
- Maus weglegen und die gesamte Strecke einmal durchspielen: Suchfeld, Umkreis, Filter, erster Treffer, Detailseite, Route.
- Jede Station auf sichtbaren Fokus prüfen, auch über hellen und dunklen Kartenausschnitten.
- Klickflächen der Zoomtasten, Pins und Listenzeilen messen und gegen 24 × 24 CSS-Pixel halten.
- Marker- und Cluster-Kontraste gegen die echten Kartenkacheln messen, nicht gegen den Entwurfshintergrund.
- Karte ohne Ziehen bedienen: Richtungsschaltflächen, Zoomstufen und Rücksetzung ausprobieren.
- Auf 400 Prozent vergrößern und prüfen, ob nur die Kartenfläche zweidimensional bleibt.
- Mit der Sprachausgabe hören, ob Trefferzahl, Suchraum und Sortierung angesagt werden.
- Karte blockieren oder Einwilligung verweigern und prüfen, ob die Liste die Aufgabe allein trägt.
Standortdaten, die nicht ins Leere führen
Barrierefreiheit endet nicht am Markup. Ein Pin, der auf eine geschlossene Filiale zeigt, ist für jede Nutzergruppe eine Sackgasse, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität aber eine besonders teure. Das Filialnetz bewegt sich schnell: Für das Jahresende 2026 erwartet der Handelsverband 296.600 Ladengeschäfte in Deutschland (HDE, 2026), nach 366.800 Geschäften vor zehn Jahren (HDE, 2026). Allein im laufenden Jahr gehen nach dieser Prognose 4900 Geschäfte verloren (HDE, 2026).
Zur Datenqualität gehören auch die Angaben, die für die Wegeplanung entscheidend sind: stufenloser Zugang, Aufzug, Behindertenparkplatz, Türbreite, induktive Höranlage, Assistenzhund willkommen. Diese Felder gehören in denselben Datensatz wie Adresse und Öffnungszeiten und lassen sich als Filter anbieten. Damit beantwortet die Standortsuche eine Frage, die vorher nur per Telefon zu klären war. Unser Beitrag zu barrierefreien Intranets und internen Systemen beschreibt, warum die internen Pflegemasken denselben Anforderungen unterliegen wie die öffentliche Ausgabe.
Was der Umbau am Ende einbringt
Die Größenordnung der betroffenen Gruppe ist bekannt und wird trotzdem regelmäßig unterschätzt. In Deutschland lebten zum Jahresende 2025 gut 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung (Statistisches Bundesamt, 2026), das entspricht 9,4 Prozent der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt, 2026). Europaweit geht die Kommission von rund 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung aus (Europäische Kommission, 2025). Für Sehbehinderung und Blindheit rechnet der Fachverband mit etwa 1,2 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland (DBSV, 2005); die amtliche Statistik weist als gesicherte Untergrenze 71.260 blinde Menschen (DBSV, 2021) und 440.645 sehbehinderte Menschen (DBSV, 2021) aus. Weltweit leben mindestens 2,2 Milliarden Menschen mit einer Nah- oder Fernsehbeeinträchtigung (WHO, 2026).
Die technische Auswertung stützt sich auf eine breite Basis: Der Crawl hinter dem Web Almanac erfasst 17 Millionen Websites je Monat (Web Almanac, 2025). Eine Liste mit ausgeschriebenen Adressen, Öffnungszeiten und Zugangsangaben ist zugleich der Teil der Seite, den Suchmaschinen am besten verwerten. Die technische Abnahme lässt sich mit einem Screenreader-Test und einer strukturierten Prüfung der barrierefreien Webentwicklung verbinden.
Eine Karte, die niemanden zur Filiale bringt, ist Dekoration. Erst die Liste daneben macht aus der Grafik eine Auskunft, die jede Person lesen, hören und bedienen kann.
Der Umbau ist kleiner, als er wirkt. In den meisten Projekten liegen die Standortdaten bereits strukturiert vor; was fehlt, ist die zweite Ausgabe daneben und eine Handvoll Regeln für Zielgrößen, Kontraste und Fokusführung. Am Ende steht ein Modul, das eine Prüfung übersteht, und ein Weg in die Filiale, der nicht an der Bedienart hängt.
Quellen und Studien