Wenn eine Antwort nicht reicht
Manche Fragen brauchen mehr Platz, als eine FAQ bietet. Zu Sanktionen und Rechtsdurchsetzung geht der Beitrag zu BFSG-Durchsetzung und rechtlichen Risiken in die Tiefe. Zur häufig gestellten Overlay-Frage gibt es den Beitrag zu Accessibility-Overlays. Und wer wissen will, was sich mit der aktuellen Version geändert hat, liest den Beitrag zu den neuen Kriterien der WCAG 2.2.
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und…
- Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen? Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher (B2C) anbieten, sind Sie in der Regel betroffen. Die wichtigste Erleichterung betrifft Kleinstunternehmen bei…
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG? Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen (BFSG, §37). Bevor es dazu kommt, fordern die Behörden in der Regel jedoch zunächst…
- Gibt es Übergangsfristen für bestehende Websites? Ja, das BFSG sieht eine begrenzte Übergangsregelung vor. Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 erbracht wurden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 28…
- Muss mein Newsletter barrierefrei sein? Ein rein werblicher Marketing-Newsletter fällt nicht unmittelbar unter das BFSG. Anders sieht es bei transaktionalen E-Mails aus: Bestellbestätigungen, Versandbenachrichtigungen…
- Brauche ich eine formale Zertifizierung? Nein, das BFSG schreibt keine staatliche Zertifizierung oder behördliche Abnahme vor. Es gibt kein offizielles Prüfsiegel, das Sie vor Behörden vorlegen müssen. Entscheidend ist…