Kurz und einfach erklärt
Es geht um die WCAG. Das sind Regeln für barrierefreie Webseiten. Es gibt einen neuen Entwurf für die nächste Fassung.
Der Entwurf ist noch kein fertiger Standard. Bis dahin ist noch viel Arbeit nötig. Die neue Fassung löst die alten Regeln nicht ab.
Für Deutschland zählt das BFSG. Das ist ein Gesetz. Es verweist auf eine europäische Norm und nicht auf den Entwurf.
Bauen Sie darum nach den Regeln, die heute gelten. Testen Sie mit Hilfsmitteln und halten Sie das fest. Wir prüfen gern, was Ihre Seite an diese Hilfsmittel gibt.
Am 10. September 2026 (W3C Accessibility Guidelines 3.0, Working Draft 10.09.2026) hat das W3C einen neuen Working Draft der W3C Accessibility Guidelines 3.0 veröffentlicht, rund ein halbes Jahr nach dem Entwurf vom 3. März 2026. Daraus ergibt sich eine naheliegende Frage: Müssen laufende BFSG-Projekte jetzt umgeplant werden? Die belegbare Antwort lautet nein. WCAG 3 ist ein Arbeitsentwurf, kein Standard. Das W3C schreibt im Dokument selbst, dass vor der Fertigstellung noch mehrere Jahre Arbeit (W3C Accessibility Guidelines 3.0) liegen, und die Web Accessibility Initiative stellt klar, dass WCAG 3 die WCAG 2 nicht ablösen wird (W3C Web Accessibility Initiative). Für die Rechtslage in Deutschland ändert der Entwurf nichts: Das BFSG nennt keine WCAG-Stufe, sondern verweist auf harmonisierte Normen; einschlägig ist die europäische Norm EN 301 549 (ETSI EN 301 549), nicht ein Entwurf des W3C. Dieser Beitrag ordnet den Stand sachlich ein, benennt, was sich gegenüber März geändert hat, und leitet ab, was Produkt- und Entwicklungsteams heute tatsächlich tun sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 10. September 2026 (W3C Accessibility Guidelines 3.0) erschien ein neuer Working Draft der WCAG 3.0, nach dem vom 3. März 2026 der zweite in diesem Jahr. Working Draft ist die früheste Stufe im W3C-Prozess; Candidate Recommendation und Proposed Recommendation stehen noch aus.
- Jeder normative Abschnitt trägt einen von fünf Reifegraden (W3C WCAG 3.0 Explainer) von Placeholder bis Mature. Guidelines und sämtliche Requirements stehen auf Developing; das Conformance-Kapitel ist seit März von Exploratory auf Developing vorgerückt, kein Abschnitt hat Refining erreicht.
- Statt Erfolgskriterien mit A, AA und AAA gliedert der Entwurf in 12 Themenbereiche mit 46 Guidelines (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Im Entwurf gilt als konform, was alle Core Requirements erfüllt; Bronze, Silber und Gold sind nur noch Berichtsstufen oberhalb der Konformität, und dieser Teil wird erst erkundet.
- WCAG 3 löst die WCAG 2 nicht ab: Nach einer Fertigstellung werden sie für mehrere Jahre nicht abgekündigt (W3C Web Accessibility Initiative), und Inhalte auf Level A und AA sollen den Großteil der künftigen Mindeststufe bereits erfüllen (W3C Accessibility Guidelines 3.0).
- Für Deutschland zählt das BFSG, das keine WCAG-Stufe nennt, sondern auf harmonisierte Normen verweist: einschlägig ist die EN 301 549, nicht ein W3C-Entwurf. Der Termin, den Verantwortliche verfolgen sollten, ist die Zitierung der im September 2026 erschienenen Fassung V4.1.1 (ETSI EN 301 549) mit WCAG 2.2 Level AA im Amtsblatt der EU.
- Sinnvoll sind heute WCAG 2.2 Level AA, protokollierte Tests mit assistiver Technik als Vorgriff auf Assertions und ein halbjährlicher Blick auf den Entwurf. Eine WCAG-3-Zertifizierung hat mangels fertigem Konformitätsmodell keine Grundlage.
Was am 10. September 2026 veröffentlicht wurde
Ein Working Draft ist die früheste öffentliche Stufe im Standardisierungsprozess des W3C. Er existiert, um Rückmeldungen einzusammeln, nicht um umgesetzt zu werden. Das Dokument formuliert das ungewöhnlich deutlich: Es sei unangemessen, den Entwurf als etwas anderes zu zitieren denn als laufende Arbeit (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Zum Vergleich: Die heute geltenden WCAG 2.2 haben den kompletten Prozess durchlaufen und wurden am 5. Oktober 2023 (W3C Web Accessibility Initiative) als W3C Recommendation verabschiedet. Zwischen Working Draft und Recommendation liegen im W3C-Prozess noch die Stufen Candidate Recommendation und Proposed Recommendation. WCAG 3 hat keine davon erreicht.
Inhaltlich ist der Entwurf trotzdem kein Nichts. Er gliedert die Anforderungen in 12 Themenbereiche (W3C Accessibility Guidelines 3.0) mit Titeln wie Images and media, Text and wording, Interactive components oder Error handling, darin insgesamt 46 Guidelines, zwei mehr als im März. Aufgenommen sind die Guidelines, Requirements und Assertions, die den Reifegrad Developing erreicht haben; was noch auf Exploratory steht, findet sich nur im Editor's Draft (W3C Web Accessibility Initiative). Dieser Fortschritt lässt sich leicht als „WCAG 3 kommt jetzt“ fehldeuten. Fortschritt in einem Entwurf ist etwas anderes als Verbindlichkeit. Die wichtigsten Unterschiede zum Entwurf vom 3. März 2026 im Überblick:
| Punkt | Entwurf vom 3. März 2026 | Entwurf vom 10. September 2026 |
|---|---|---|
| Guidelines | 44 in 12 Themenbereichen | 46 in 12 Themenbereichen; Transcripts, Sign language und Accessible media player jetzt eigene Guidelines, Media alternatives entfällt |
| Reifegrad Conformance-Kapitel | Exploratory | Developing |
| Konformität | Stufen Bronze, Silber, Gold; Bronze als Mindeststufe | eine Stufe: alle Core Requirements erfüllt |
| Bronze, Silber, Gold | Konformitätsstufen | Berichtsstufen oberhalb der Konformität, Abschnitt im Reifegrad Exploratory |
| Supplemental Requirements | ein Anteil schon für Bronze nötig | für die Konformität nicht verlangt, zählen ab der Berichtsstufe Bronze |
| Ergänzende Hinweise | Best Practices | Recommended Practices |
Working Draft heißt: bewusst unfertig
Auch wenn dieser Entwurf der Fertigstellung nähergekommen ist, liegen noch mehrere Jahre Arbeit vor ihm.
Die fünf Reifegrade richtig lesen
WCAG 3 bringt eine Eigenheit mit, die es in den WCAG 2 so nicht gab: Jeder Abschnitt trägt einen sichtbaren Reifegrad. Der Explainer definiert fünf Stufen (W3C WCAG 3.0 Explainer) von Placeholder bis Mature. Damit macht die Arbeitsgruppe transparent, wie belastbar ein einzelner Abschnitt ist. Das ist kein Detail für Normfreunde, sondern das wichtigste Werkzeug, um den Entwurf ohne Hype zu bewerten: Der Reifegrad beantwortet die Frage, ob ein Abschnitt überhaupt eine Planungsgrundlage sein kann.
| Reifegrad | Was das W3C damit aussagt | Praxisfolge für Ihr Projekt |
|---|---|---|
| Placeholder | Der Inhalt ist temporär und wird vollständig ersetzt | Nicht als Anforderung lesen |
| Exploratory | Nicht ausgearbeitet, die Richtung wird noch gesucht | Keine Planungsgrundlage |
| Developing | Grob abgestimmt, Grundsatzfragen noch offen | Beobachten, nicht umsetzen |
| Refining | Konsens erreicht, bereit für breites Review | Pilotierung denkbar |
| Mature | Aus Sicht der Arbeitsgruppe empfehlungsreif | Belastbar planbar |
Der Blick in den Entwurf vom 10. September 2026 ist ernüchternd für alle, die Dringlichkeit erwarten: Die Guidelines und sämtliche Requirements und Assertions stehen im Reifegrad Developing (W3C Accessibility Guidelines 3.0), also auf der dritten von fünf Stufen; kein Abschnitt hat Refining oder Mature erreicht. Developing bedeutet laut Explainer, dass grob abgestimmt ist, was der Abschnitt leisten soll, dass aber nicht alle übergeordneten Fragen geklärt sind (W3C WCAG 3.0 Explainer). Beim Conformance-Kapitel, also genau dem Teil, der festlegt, wann etwas als konform gilt, gibt es gegenüber März Bewegung: Es ist von Exploratory auf Developing vorgerückt (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Offen bleibt laut Entwurf trotzdem viel, etwa das noch nicht definierte Standard-Set der Browser und assistiven Techniken, gegen das Methoden geprüft werden, die noch zu definierenden eingeschränkten Geltungsbereiche und die Frage, ob Assertions für die Konformität verlangt werden können. Der Abschnitt zu den Berichtsstufen steht auf Exploratory.
Der entscheidende Punkt
Requirements, Assertions und Methods: die neue Struktur
Die auffälligste Änderung gegenüber den WCAG 2 ist strukturell. Die vertraute Systematik aus Erfolgskriterien mit den Stufen A, AA und AAA weicht einem mehrschichtigen Aufbau. Die Begriffe bewegen sich dabei noch von Entwurf zu Entwurf: Was im Entwurf vom September 2025 Foundational Requirements hieß, heißt seit März 2026 Core Requirements, und der Entwurf vom 10. September 2026 nennt die bisherigen Best Practices nun Recommended Practices; diese sind informativ und für die Konformität nicht nötig (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Vier Bausteine tragen den Entwurf.
Guidelines (normativ)
Nutzerzentrierte Ergebnisaussagen in einfacher Sprache. Sie beschreiben, was Menschen erreichen können müssen, und sind nach Themenbereichen gegliedert statt nach den vier POUR-Prinzipien. Der Entwurf vom 10. September 2026 führt 46 davon in 12 Themenbereichen.
Requirements (normativ)
Die technisch prüfbaren Anforderungen, unterteilt in Core Requirements, die für die Konformität sämtlich erfüllt sein müssen, und Supplemental Requirements, die für die Konformität nicht verlangt sind und erst in den Berichtsstufen darüber zählen. Sie treten an die Stelle der Erfolgskriterien der WCAG 2.
Assertions (normativ)
Belegte Aussagen über durchgeführte Prozesse, etwa Usability-Tests oder Prüfungen mit assistiver Technik. Sie erfassen Arbeit, die ein unabhängiger Prüfer nicht verifizieren kann, und sind im aktuellen Entwurf für die Konformität nicht verlangt.
Methods (informativ)
Techniken, Beispiele und Testsätze zu den Anforderungen, technologiespezifisch oder technologieagnostisch. Sie sind Hilfestellung, nicht Pflicht, und entsprechen grob den heutigen WCAG-Techniques.
Beim Konformitätsmodell liegt die größte Änderung gegenüber März. Im Entwurf vom 3. März 2026 waren Bronze, Silber und Gold noch Konformitätsstufen: Bronze als Mindeststufe verlangte alle Core Requirements und einen noch festzulegenden Anteil der Supplemental Requirements und Assertions. Der Entwurf vom 10. September 2026 kennt nur noch eine Konformitätsstufe: Konform ist, was alle Core Requirements erfüllt (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Bronze, Silber und Gold sind nun Berichtsstufen (reporting tiers) oberhalb der Konformität (W3C WCAG 3.0 Explainer); erst dort zählen Supplemental Requirements und Assertions, jeweils in noch festzulegender Anzahl. Unterhalb der Konformität sollen zwei Stufen, „Avoid physical harm“ und „Foundational access“, den Fortschritt zeigen; dafür werden die Core Requirements als Physical harm, Risk, Barrier oder Friction eingeordnet. Dieser Berichtsteil steht im Entwurf im Reifegrad Exploratory (W3C Accessibility Guidelines 3.0), und als Alternative stellt die Arbeitsgruppe ein Punktwertmodell zur Diskussion (W3C WCAG 3.0 Explainer). Wer belastbar planen will, findet hier weiterhin keine tragfähige Grundlage.
Die eine Idee, die sich heute schon lohnt
Warum WCAG 3 die WCAG 2 nicht ersetzt
Hier liegt das hartnäckigste Missverständnis. Der Name legt eine Ablösung nahe. Das W3C widerspricht dieser Lesart ausdrücklich, und schon WCAG 2.1 und 2.2 haben ihre Vorgänger nicht verdrängt (W3C Web Accessibility Initiative). Im Entwurf selbst steht, dass WCAG 3 zwar ein Nachfolger der WCAG 2.2 ist, die WCAG 2 aber nicht abkündigt (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Die Web Accessibility Initiative wird noch konkreter: WCAG 3 werde die WCAG 2 nicht verdrängen, und die WCAG 2 würden auch nach einer Fertigstellung von WCAG 3 für mehrere Jahre nicht abgekündigt (W3C Web Accessibility Initiative).
- Kein Ersatz: WCAG 3 ist Nachfolger der WCAG 2.2, kündigt die WCAG 2 aber nicht ab (W3C Accessibility Guidelines 3.0).
- Keine Abkündigung nach Fertigstellung: Die WCAG 2 werden nach einer Fertigstellung von WCAG 3 für mehrere Jahre nicht abgekündigt (W3C Web Accessibility Initiative).
- Deckungszusage: WCAG 3 soll erst veröffentlicht werden, wenn es mindestens so viel abdeckt wie die WCAG 2.2 (W3C WCAG 3.0 Explainer).
- Weitgehende Vorleistung: Inhalte, die WCAG 2.2 Level A und AA erfüllen, sollen den Großteil der künftigen Mindeststufe bereits erfüllen (W3C Accessibility Guidelines 3.0).
- Ähnlicher Bedarf: Die Core Requirements sollen einen ähnlichen, wenn auch nicht identischen Satz an Bedürfnissen abdecken wie WCAG 2.2 Level AA (W3C WCAG 3.0 Explainer).
Der vierte Punkt verdient Betonung, weil er das gesamte Dringlichkeitsnarrativ entkräftet. Das W3C schreibt, dass Inhalte mit WCAG-2.2-Konformität auf Level A und AA voraussichtlich den Großteil der Mindeststufe des neuen Standards erfüllen; wegen zusätzlicher Tests und anderer Bewertungsmechanik bleibe zusätzliche Arbeit nötig (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Die Web Accessibility Initiative formuliert es selbst so: Der beste Weg, sich auf WCAG 3 vorzubereiten, sei, heute die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 zu erfüllen (W3C Web Accessibility Initiative). Saubere WCAG-2.2-AA-Arbeit ist also kein Umweg, sondern der direkte Weg. Hinzu kommt, dass die WCAG 2.2 inzwischen auch als ISO/IEC 40500:2025 (W3C Web Accessibility Initiative) geführt werden, also international noch fester verankert sind als zuvor. Welche neun Erfolgskriterien die 2.2 gegenüber der 2.1 ergänzt, haben wir in unserem Beitrag zu den neuen WCAG-2.2-Erfolgskriterien aufbereitet.
WCAG 3 wird die WCAG 2 nicht verdrängen, und die WCAG 2 werden nach einer Fertigstellung von WCAG 3 für mehrere Jahre nicht abgekündigt.
Für Deutschland maßgeblich: die EN 301 549
Selbst wenn WCAG 3 morgen fertig wäre, änderte das an der deutschen Rechtslage zunächst nichts. Das BFSG verweist nicht auf W3C-Dokumente und nennt keine WCAG-Stufe. Es knüpft in § 4 die Konformitätsvermutung an harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind; für digitale Angebote ist die einschlägige Norm die EN 301 549 (ETSI EN 301 549). Diese Norm entfaltet Vermutungswirkung, sobald sie im Amtsblatt der EU zur Richtlinie (EU) 2019/882 zitiert ist. Ein W3C-Entwurf hat in dieser Kette schlicht keinen Platz. Wie die Ebenen ineinandergreifen, zeigt unser Beitrag zur EN 301 549 als Norm hinter dem BFSG im Detail.
| Ebene | Dokument | Status 2026 | Für Sie verbindlich? |
|---|---|---|---|
| EU-Recht | Richtlinie (EU) 2019/882 (EAA) | in Kraft | mittelbar, über nationales Recht |
| Nationales Recht | BFSG | seit 28.06.2025 anwendbar; nennt keine WCAG-Stufe | enthalten |
| Harmonisierte Norm | EN 301 549 | V3.2.1 (WCAG 2.1) zur Richtlinie (EU) 2016/2102 zitiert; V4.1.1 (WCAG 2.2) im September 2026 bei ETSI erschienen, Zitierung zur Richtlinie (EU) 2019/882 steht aus | freiwillig; Vermutungswirkung für das BFSG ab Zitierung im Amtsblatt |
| Technischer Maßstab | WCAG 2.1 AA (V3.2.1), WCAG 2.2 AA (V4.1.1) | W3C Recommendation | mittelbar, über die Norm |
| W3C-Entwurf | WCAG 3.0 Working Draft | Working Draft vom 10.09.2026, Reifegrad überwiegend Developing | nicht enthalten |
Für die Rechtslage zählt in absehbarer Zeit vor allem die Fortschreibung der Norm selbst: Die Fassung V4.1.1 (ETSI EN 301 549) ist im September 2026 bei ETSI erschienen und hebt die Web-Anforderungen auf WCAG 2.2 Level AA. Vermutungswirkung für das BFSG entfaltet sie erst, wenn sie im Amtsblatt der EU zur Richtlinie (EU) 2019/882 zitiert ist; das war bei ihrem Erscheinen noch nicht geschehen (AccessibleEU). Diese Zitierung ist der Termin, den Verantwortliche im Blick behalten sollten, nicht der Fahrplan eines W3C-Entwurfs. Beides zu verwechseln, führt zu Investitionen an der falschen Stelle. Auch außerhalb des Webs bleibt die Norm der Maßstab, etwa bei Selbstbedienungsterminals und Automaten, deren Pflichten aus einem eigenen Kapitel der EN 301 549 stammen.
Woran Sie WCAG-3-Dringlichkeit als Verkaufsargument erkennen
Was Teams heute sinnvoll tun
Aus dem Befund folgt kein Stillstand, sondern eine klare Prioritätenliste. Die Arbeit, die heute Wirkung entfaltet, ist dieselbe wie vor den beiden Entwürfen von 2026 – nur dass jetzt zusätzlich klar ist, dass sie auch auf einen künftigen Standard einzahlt.
- WCAG 2.2 Level AA sauber erreichen. Dieser Maßstab umfasst die Anforderungen der WCAG 2.1 AA, liegt der EN 301 549 in der Fassung V4.1.1 zugrunde und deckt laut W3C zugleich den Großteil der künftigen Mindeststufe ab (W3C Accessibility Guidelines 3.0). Ein WCAG-2.2-Audit liefert dafür die Bestandsaufnahme: automatisierte Messung, Bewertung je Kriterium in Desktop- und Smartphone-Darstellung einschließlich geöffneter Zustände, Prüfung der Tastaturbedienung und der Ausgabe für Screenreader sowie eine priorisierte Befundliste.
- Assertions-Denke vorwegnehmen. Prozessdokumentation aufbauen: Wer hat wann mit welcher assistiven Technik getestet, welche Betroffenen waren beteiligt, welche Entscheidungen wurden warum getroffen. Das stärkt schon heute die Barrierefreiheitserklärung.
- Keine Umstellung auf unfertige Requirements. Solange das Conformance-Kapitel nicht mindestens den Reifegrad Refining erreicht hat (Stand 10. September 2026: Developing, W3C Accessibility Guidelines 3.0), ist jede Ausrichtung darauf verfrüht und erzeugt Nacharbeit.
- Architektur anschlussfähig halten. Semantisches HTML, saubere Fokusverwaltung und testbare Komponenten sind unter jeder denkbaren Fassung von WCAG 3 wertvoll, weil sie technologieunabhängig sind.
- Den Normfahrplan verfolgen, nicht den Entwurfsfahrplan. Relevant ist, wann die seit September 2026 bei ETSI veröffentlichte EN 301 549 V4.1.1 im Amtsblatt zur Richtlinie (EU) 2019/882 zitiert wird (ETSI EN 301 549), nicht wann ein W3C-Entwurf aktualisiert wird.
- Regressionen früh erkennen. Barrierefreiheit verfällt mit jedem Release; laufendes BFSG-Monitoring hält den erreichten Stand stabil.
Diese Liste ist bewusst unspektakulär. Das ist die Pointe: Der WCAG-3-Entwurf verändert die Aufgabenliste eines BFSG-Projekts nicht. Er bestätigt sie. Häufig wiederkehrende Muster sind fehlende Textalternativen, unzureichende Kontraste, nicht tastaturbedienbare Komponenten und Formulare ohne verknüpfte Beschriftungen. Kein einziges dieser Muster wird von WCAG 3 entschärft; alle sind schon unter WCAG 2.2 AA zu lösen.
Die einzige echte Änderung im Arbeitsmodus
Anschlussfähig bauen statt umplanen
Die belastbare Antwort auf die Eingangsfrage lautet also: Laufende BFSG-Projekte müssen wegen der Entwürfe vom 3. März und 10. September 2026 nicht umgeplant werden. Sie sollten fortgesetzt werden, weil der rechtlich maßgebliche Bezugspunkt unverändert die EN 301 549 ist: bis zur Zitierung der Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 Level AA im Amtsblatt die Fassung V3.2.1 mit WCAG 2.1 Level AA (ETSI EN 301 549, AccessibleEU). Der Entwurf ist ein wichtiges Fachdokument und verdient Aufmerksamkeit von Menschen, die an Standards mitarbeiten. Er ist kein Grund, eine Roadmap aufzureißen.
Unsere Position dazu ist unaufgeregt: Wir bauen gegen die heute rechtlich maßgebliche Norm und halten Projekte durch saubere Architektur an kommende Standards anschlussfähig. Konkret heißt das barrierefreie Webentwicklung mit semantischem Markup und testbaren Komponenten, ein dokumentierter Nachweis gegen WCAG 2.2 AA und eine Barrierefreiheitserklärung, die den tatsächlichen Stand abbildet statt eine Wunschvorstellung. Wer Barrierefreiheit von Beginn an mitdenkt, wie im Beitrag zu Accessibility by Design beschrieben, profitiert bei jedem Standardwechsel doppelt, weil die Substanz stimmt und nur die Prüfmechanik wechselt.
Das gilt auch für die angrenzenden Bausteine eines digitalen Angebots. Barrierefreie PDF-Dokumente folgen einem eigenen Kapitel der Norm, barrierefreie Authentifizierung gehört zu den neun 2.2-Kriterien, und wo Aufwand und Nutzen auseinanderfallen, lohnt der Blick auf die unverhältnismäßige Belastung nach Paragraf 17 BFSG. Auch Schulungen zahlen auf diese Kontinuität ein: Ein Team, das versteht, warum ein Kriterium existiert, setzt es auch dann korrekt um, wenn sich die Nummerierung ändert. Und wer die BFSG-Anforderungen für sein Angebot einmal sauber hergeleitet hat, muss diese Herleitung bei einem Standardwechsel nicht neu beginnen, sondern nur fortschreiben.
Praxistipp für die nächste Roadmap-Runde
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