Barrierefreie E-Books: EPUB-Pflichten nach dem BFSG
E-Books sind im BFSG eine eigene Kategorie: zehn Zusatzpflichten aus Paragraf 18 der Verordnung, EPUB Accessibility 1.1, Metadaten und Plan für die Backlist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft seit Juni 2025 viele digitale Angebote im Verbrauchergeschäft — Onlineshops, Buchungsstrecken, Kundenkonten, Apps und bestimmte Dienstleistungen. Die Beiträge dieser Kategorie klären, wer in den Anwendungsbereich fällt, welche Ausnahmen es für Kleinstunternehmen gibt, welche Fristen und Übergangsregelungen gelten und was die geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten muss. Wir beschreiben außerdem den Ablauf einer Bestandsaufnahme, die Rolle der Marktüberwachung, den Umgang mit Beschwerden und die Frage, wie sich Anforderungen in bestehende Entwicklungs- und Redaktionsprozesse einbauen lassen, ohne den Betrieb anzuhalten. Ergänzend beschreiben wir, wie sich der Aufwand realistisch schätzen lässt: Welche Befunde treten in fast jedem Projekt auf, und welche erfordern eine echte Überarbeitung der Oberfläche?
E-Books sind im BFSG eine eigene Kategorie: zehn Zusatzpflichten aus Paragraf 18 der Verordnung, EPUB Accessibility 1.1, Metadaten und Plan für die Backlist.
§ 17 BFSG ist kein Freibrief, sondern eine Beweislast: Wie Sie die Beurteilung nach Anlage 4 rechnen, dokumentieren, melden und fünf Jahre prüfungsfest belegen.
Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten fallen unter das BFSG. Was für Bestandsgeräte bis 2040 gilt und warum die Dienstleistung keinen Aufschub hat.
Cookie-Banner sind die erste Interaktion und fallen unter das BFSG. Woran Consent-Banner nach WCAG 2.2 scheitern und wie Sie sie barrierefrei gestalten.
Accessibility-Overlays versprechen BFSG-Konformität per Klick, ändern aber nur die Oberfläche. Warum Studien, DBSV und Behörden sie ablehnen und was wirklich hilft.
Was ein WCAG-2.2-Audit 2026 kostet: Preise nach Umfang, Stichprobe gegen Vollprüfung, Monitoring, BFSG-Bußgeldrahmen, Conversion-ROI und Förderung im Überblick.
Was die Barrierefreiheitserklärung nach BFSG und EN 301 549 enthalten muss: Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback-Mechanismus und Kontakt.
Wie das BFSG durchgesetzt wird: Marktüberwachung, Verbandsklagerecht, Mängelmeldungen, Fristen und gesetzliche Maßnahmen. Sachlich erklärt, mit Handlungsplan.