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BFSG-Compliance seit 2025

Recht & Vergabe

Neben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirken weitere Regelwerke auf digitale Angebote: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für öffentliche Stellen, Landesgleichstellungsgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie vertragliche Anforderungen in Ausschreibungen und Rahmenverträgen. Diese Kategorie ordnet ein, welche Vorgaben für wen gelten, wie sich Anforderungen rechtssicher formulieren lassen und was bei Abnahme und Nachweisführung zu beachten ist. Wir behandeln Beschwerde- und Durchsetzungswege, mögliche Folgen bei Verstößen sowie die Abgrenzung zwischen technischer Konformität und tatsächlicher Nutzbarkeit. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Beiträge nicht — sie liefern die Grundlage, um mit Juristinnen, Juristen und Auftraggebern präzise zu sprechen. Zusätzlich betrachten wir, welche Formulierungen sich in Leistungsverzeichnissen bewährt haben, damit Barrierefreiheit vertraglich prüfbar wird statt nur als Absichtserklärung dazustehen.

EN 301 549: die Norm hinter dem BFSGRichtlinie (EU) 2019/882European Accessibility ActEN 301 549 V4.1.1Harmonisierte EU-Norm - 2026WCAG 2.2 Level AAErfolgskriterien (W3C)BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetzverweist aufreferenziertnational umgesetztUmfang: mehr als nur WebsitesKap. 9WebWebsites und Web-Apps (WCAG)Kap. 8HardwareTerminals, Automaten und GeräteKap. 10DokumentePDF, Office-Dateien (Nicht-Web)Kap. 11SoftwareDesktop- und mobile AnwendungenKap. 12Dokumentation und SupportHilfe, Handbücher, HotlineKap. 6Zwei-Wege-Sprache / RTTEchtzeit-Text und Video-TelefonieNormhistorie der EN 301 5492015 - V1.1.2WCAG 2.02021 - V3.2.1WCAG 2.1 AA2026 - V4.1.1WCAG 2.2 AA + RTTHarmonisierte Norm = Vermutung der Konformität
Recht & Vergabe 17. Juli 2026

EN 301 549: Die EU-Norm hinter dem BFSG erklärt

EN 301 549 ist die harmonisierte EU-Norm, auf die das BFSG technisch verweist. Wie EAA, Norm und WCAG 2.2 zusammenhängen und was Version 4.1.1 ab 2026 bringt.

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Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer ist wirklich befreit?Ihr UnternehmenWeniger als 10 Beschäftigte?(BFSG Paragraf 3)Höchstens 2 Mio. EURUmsatz oder BilanzsummeKleinstunternehmenbeide Kriterien erfülltNur Dienstleistungen: befreitKeine BFSG-Pflicht für die LeistungNachweis auf Verlangen der BehördeGilt nicht, sobald Produkte dazukommenProdukte im Sortiment: PflichtOnlineshop mit BFSG-ProduktenAusnahme greift hier nichtBarrierefrei nach EN 301 549 / WCAG 2.2Kein Kleinstunternehmen? Alternative Ausnahme nur nach BFSG Paragraf 17Unverhältnismäßige Belastung nachweisen, dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren, alle 5 Jahre neu bewerten
Recht & Vergabe 10. Juli 2026

BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer ist befreit?

Viele Betriebe wähnen sich als Kleinstunternehmen BFSG-befreit. Wann die Ausnahme greift, warum sie nur für Dienstleistungen gilt und was Paragraf 17 fordert.

13 Min. Lesezeit
Barrierefreiheit als Wertungskriterium in AusschreibungenBarrierefreiheits-Gate im VergabeverfahrenAngebot Amit NachweisAngebot Bohne NachweisWertung des AngebotsEN 301 549 / BITV 2.0ZuschlagAngebot wertungsfähigAusschlussnicht wertungsfähigNachweis okNachweis fehltwertbarausgeschlossenGeforderte Nachweise in IT-Ausschreibungen1Konformitätsbericht(ACR / VPAT)Belegt Klausel für Klauseldie Erfüllung der EN 301 549im angebotenen Produkt.Muss-Kriterium2Barrierefreiheits-erklärungÖffentliche Erklärung mitKonformitätsstatus undFeedback-Mechanismus.Pflichtangabe3BITV-Test /PrüfberichtUnabhängiger Nachweisder Barrierefreiheit nachanerkanntem Verfahren.EN 301 549Auftragsvolumen 2024: 135,2 Mrd. Euro - kein Angebot ohne Nachweis wertungsfähig
Recht & Vergabe 29. Mai 2026

Barrierefreiheit in öffentlichen Ausschreibungen

Barrierefreiheit als Muss-Kriterium in IT-Ausschreibungen: BITV 2.0, EN 301 549, geforderte Nachweise wie Konformitätsbericht, VPAT und das Ausschluss-Risiko.

13 Min. Lesezeit