EN 301 549: Die EU-Norm hinter dem BFSG erklärt
EN 301 549 ist die harmonisierte EU-Norm, auf die das BFSG technisch verweist. Wie EAA, Norm und WCAG 2.2 zusammenhängen und was Version 4.1.1 ab 2026 bringt.
Neben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirken weitere Regelwerke auf digitale Angebote: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für öffentliche Stellen, Landesgleichstellungsgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie vertragliche Anforderungen in Ausschreibungen und Rahmenverträgen. Diese Kategorie ordnet ein, welche Vorgaben für wen gelten, wie sich Anforderungen rechtssicher formulieren lassen und was bei Abnahme und Nachweisführung zu beachten ist. Wir behandeln Beschwerde- und Durchsetzungswege, mögliche Folgen bei Verstößen sowie die Abgrenzung zwischen technischer Konformität und tatsächlicher Nutzbarkeit. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Beiträge nicht — sie liefern die Grundlage, um mit Juristinnen, Juristen und Auftraggebern präzise zu sprechen. Zusätzlich betrachten wir, welche Formulierungen sich in Leistungsverzeichnissen bewährt haben, damit Barrierefreiheit vertraglich prüfbar wird statt nur als Absichtserklärung dazustehen.
EN 301 549 ist die harmonisierte EU-Norm, auf die das BFSG technisch verweist. Wie EAA, Norm und WCAG 2.2 zusammenhängen und was Version 4.1.1 ab 2026 bringt.
Viele Betriebe wähnen sich als Kleinstunternehmen BFSG-befreit. Wann die Ausnahme greift, warum sie nur für Dienstleistungen gilt und was Paragraf 17 fordert.
Barrierefreiheit als Muss-Kriterium in IT-Ausschreibungen: BITV 2.0, EN 301 549, geforderte Nachweise wie Konformitätsbericht, VPAT und das Ausschluss-Risiko.