Können wir Barrierefreiheit als Marketingvorteil nutzen?
Kurz und einfach erklärt
Ja, aber mit Maß und ehrlich. Sie erreichen so mehr Menschen, auch ältere Menschen. Die Seite wird für alle leichter.
Auch bei öffentlichen Aufträgen spielt Barrierefreiheit eine Rolle. Ein Prüfbericht kann dort helfen.
Machen Sie keine übertriebenen Versprechen. Besser ist eine ehrliche Erklärung, die auf einer echten Prüfung beruht.
Ja, allerdings mit Augenmaß und der nötigen Ehrlichkeit. Barrierefreiheit erreicht eine relevante und oft unterschätzte Zielgruppe: Menschen mit dauerhaften oder situativen Einschränkungen sowie ältere Nutzer. Die dafür nötige Klarheit und Bedienbarkeit verbessert die Erfahrung für alle Besucher und kann damit Konversion und Markenwahrnehmung stärken.
Ganz konkret ist Barrierefreiheit auch bei öffentlichen Vergaben ein Thema: Bei Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, müssen Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer berücksichtigen (§ 121 Abs. 2 GWB, für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte). Wer als Bieter Barrierefreiheit nachvollziehbar belegen kann, etwa mit einem Prüfbericht nach Tabelle A.1 der EN 301 549 aus einer BITV-Prüfung, kann im Vorteil sein.
Entscheidend ist Maß: Vermeiden Sie übertriebene oder absolute Versprechen, denn Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, kein einmal erreichter Endzustand. Glaubwürdiger als Werbeslogans ist eine ehrliche Barrierefreiheitserklärung, gestützt auf ein echtes WCAG-Audit.
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