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WCAG & Standards

Kognitive Barrierefreiheit: was WCAG allein nicht abdeckt

Kognitive Barrierefreiheit nach der W3C-Note COGA: acht Ziele als Prüfraster neben dem Audit, was WCAG 2.2 mit 3.3.7, 3.3.8 und 3.2.6 abdeckt und was nicht.

20 Min. Lesezeit Kognitive BarrierefreiheitWCAGWebentwicklung

Kurz und einfach erklärt

Manche Menschen haben Probleme beim Lesen, beim Merken oder beim Rechnen. Das nennt man eine kognitive Beeinträchtigung. Für sie ist eine Website oft schwer zu nutzen.

Es gibt Regeln für gute Websites. Sie heißen WCAG. Diese Regeln helfen aber nur zum Teil, wenn jemand Probleme mit dem Merken oder Verstehen hat.

Darum gibt es eine extra Hilfe. Sie kommt von der Gruppe, die auch die WCAG schreibt. Die Hilfe hat acht Ziele. Ein Ziel ist: Man soll sich nichts merken müssen.

Ein Formular soll nur ein Thema pro Schritt haben. Was man schon getippt hat, soll man nicht noch mal tippen. Die Hilfe soll auf jeder Seite am gleichen Ort sein.

Prüfen Sie eine Website auch mit Menschen, die selbst so ein Problem haben. Ein Test-Programm allein reicht nicht.

Ein Bestellformular kann alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllen und trotzdem scheitern: an vielen Feldern auf einer einzigen Seite, an Fachwörtern in Hinweisen und Fehlermeldungen oder an Versandkosten, die erst im letzten Schritt auftauchen. Für genau solche Barrieren hat das W3C die Note „Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities“ veröffentlicht, datiert auf den 29. April 2021 (W3C, Making Content Usable). Sie beschreibt acht Ziele und dazu Gestaltungsmuster für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen. Die Muster sind ausdrücklich keine Voraussetzung für die WCAG-Konformität (W3C, Making Content Usable); sie behandeln Barrieren, die in den normativen WCAG 2.x nicht enthalten sind und sonst womöglich gar nicht adressiert würden (W3C, Making Content Usable). Dieser Beitrag legt die acht Ziele als Prüfraster neben das Audit, zeigt, was davon in WCAG 2.2 schon steckt, und beschreibt, wo die Erfolgskriterien enden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die W3C-Note „Making Content Usable“ vom 29. April 2021 nennt acht Ziele mit Gestaltungsmustern für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen; für die WCAG-Konformität sind sie nicht erforderlich (W3C, Making Content Usable).
  • Gut 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert; bei 16 Prozent ist die schwerste Behinderung geistig oder seelisch, bei 9 Prozent eine zerebrale Störung (Destatis).
  • WCAG 2.2 bringt drei neue Kriterien auf Stufe A und AA für Gedächtnis und Hilfe: Hilfe am selben Ort (3.2.6), keine doppelte Eingabe (3.3.7), Anmelden ohne Gedächtnistest (3.3.8) (W3C, WCAG 2.2).
  • Klare Sprache, ein Thema je Schritt, Kosten zu Beginn und menschliche Hilfe verlangt WCAG auf Stufe AA nicht; Leseniveau und kontextbezogene Hilfe stehen nur auf AAA (W3C, WCAG 2.2).
  • Formulare nach dem Raster umbauen: Schrittanzeige, höchstens fünf Hauptoptionen je Ansicht, übernommene Eingaben, Speichern statt Zeitdruck (W3C, Making Content Usable).
  • Prüfen heißt WCAG-Audit plus Test mit Betroffenen: Die Note rät, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen über den ganzen Entwicklungsprozess einzubeziehen (W3C, Making Content Usable).

Was kognitive Barrierefreiheit umfasst

Kognitive Barrierefreiheit richtet sich an Menschen, deren Schwierigkeiten im Denken, Lernen, Erinnern oder Verstehen liegen und nicht im Sehen, Hören oder Bewegen. Die W3C-Note zählt dazu kognitive Beeinträchtigungen, Lernbehinderungen, Neurodiversität, geistige Behinderungen und spezifische Lernstörungen (W3C, Making Content Usable). Gemeint sind lang andauernde, vorübergehende und bleibende Einschränkungen, etwa beim Lesen, Schreiben oder Rechnen, beim Verarbeiten neuer oder komplexer Informationen und bei Gedächtnis und Aufmerksamkeit (W3C, Making Content Usable). Im Alltag sind das zum Beispiel Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie oder ADHS, Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit Demenz, nach einem Schlaganfall oder mit Down-Syndrom.

Wie viele Menschen betroffen sind, lässt sich nur in Ausschnitten beziffern. Zum Jahresende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen (Destatis) Menschen mit schwerer Behinderung. Bei 16 Prozent (Destatis) von ihnen war die schwerste Behinderung eine geistige oder seelische, bei weiteren 9 Prozent (Destatis) eine zerebrale Störung. Die Statistik erfasst nur Menschen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (Destatis) zuerkannt wurde, und nennt nur die jeweils schwerste Behinderung. Wer eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS hat, taucht darin in der Regel nicht auf. Die Note weist selbst darauf hin, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen seltener eine formale Diagnose haben als Menschen mit körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen (W3C, Making Content Usable).

Hinzu kommen Gruppen, die in dieser Statistik nur teilweise oder gar nicht erscheinen. Zum Ende des Jahres 2025 lebten in Deutschland nach Schätzung rund 1,8 Millionen (Deutsche Alzheimer Gesellschaft) Menschen mit Demenz, also mit einem Abbau und Verlust kognitiver Fähigkeiten (Deutsche Alzheimer Gesellschaft). Rund 6,2 Millionen (LEO 2018) Deutsch sprechende Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren lesen und schreiben auf niedrigem Niveau. Geringe Literalität ist keine Behinderung, aber sie verlangt nach denselben Mustern: klare Wörter, kurze Sätze, wenig Ablenkung. Wie verständliche Texte entstehen, zeigt der Beitrag über Einfache Sprache im Web.

Was diese Gruppen im Netz ausbremst, beschreibt die Note konkret. Menschen mit eingeschränktem Kurzzeitgedächtnis können sich Passwörter unter Umständen nicht merken oder Zugangscodes nicht abschreiben (W3C, Making Content Usable). Menschen mit eingeschränktem Arbeitsgedächtnis behalten unter Umständen nur ein bis drei Dinge (W3C, Making Content Usable) gleichzeitig im Kopf. Wer leicht den Faden verliert, scheitert bei vielen Ablenkungen und Unterbrechungen schon an einfachen Aufgaben (W3C, Making Content Usable). Genau dort, wo Onlineshops und Dienstleister ihr Geschäft machen, liegen die langen, mehrstufigen Abläufe: Registrierung, Anmeldung, Checkout, Kundenkonto, Kündigung.

Die W3C-Note Making Content Usable im Überblick

Herausgegeben hat die Note die Cognitive and Learning Disabilities Accessibility Task Force (COGA) der Accessible Platform Architectures Working Group und der Accessibility Guidelines Working Group; Letztere verantwortet auch die WCAG (W3C, Making Content Usable). Der Status ist bewusst gewählt: Es ist eine Working Group Note, und die beteiligten Gruppen erwarten nicht, dass daraus eine W3C-Empfehlung wird (W3C, Making Content Usable). Die Note ist damit kein Standard mit Konformitätsstufen, sondern ein Leitfaden für alle, die Websites und Anwendungen gestalten, entwickeln und redaktionell pflegen.

Aufgebaut ist sie in mehreren Teilen. Nutzergeschichten beschreiben aus Sicht der Betroffenen, was sie brauchen. Der Gestaltungsleitfaden ordnet jedem Ziel Muster zu, jeweils mit Nutzerbedürfnis, Anleitung, Begründung und Beispielen, was zu tun und was zu vermeiden ist. Ein eigener Abschnitt behandelt Nutzertests, Fokusgruppen und Einwilligung. Zehn Personas (W3C, Making Content Usable) machen die Bedürfnisse greifbar, von Alison mit leichter kognitiver Beeinträchtigung im Alter über Jonathan mit Dyskalkulie und Tal mit Legasthenie bis zu Yuki mit ADHS.

Wichtig ist die Einordnung, die die Note selbst vornimmt. Ihre Ziele und Muster sind ergänzende Hinweise jenseits der WCAG-Anforderungen, ihre Befolgung ist für die WCAG-Konformität nicht erforderlich (W3C, Making Content Usable). Sie können die Bedienbarkeit für alle verbessern, sind für manche Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen aber Voraussetzung, um Inhalte selbstständig zu nutzen (W3C, Making Content Usable). Auch die WCAG 2.2 verweisen in ihrer Einleitung auf die Note und ermutigen Autorinnen und Autoren, sie heranzuziehen (W3C, WCAG 2.2).

Die acht Ziele als Prüfraster

Die Note ist nach acht übergeordneten Zielen gegliedert (W3C, Making Content Usable). Jedes Ziel lässt sich als Frage an eine Seite oder einen Ablauf stellen. Das macht sie als Raster brauchbar, das neben einem WCAG-Audit liegt und nicht an dessen Stelle tritt. Die Übersicht fasst die Muster je Ziel zusammen:

Ziel 1: Verstehen

Zweck der Seite klar, vertraute Gestaltung, jeder Schritt erkennbar, Bedienelemente eindeutig, Symbole, die wirklich helfen.

Ziel 2: Finden

Wichtigste Aufgaben sichtbar, verständliche Struktur, Medien in Abschnitten, eine Suche, die Tippfehler verzeiht.

Ziel 3: Klare Inhalte

Gängige Wörter, einfache Satzformen, wörtliche Sprache, knappe Texte und Zusammenfassungen langer Dokumente.

Ziel 4: Fehler vermeiden

Nichts verschiebt sich unerwartet, Zurückgehen geht, Kosten stehen am Anfang, Eingaben in mehreren Formaten.

Ziel 5: Fokus halten

Unterbrechungen begrenzen, kurze Wege, nicht zu viel Inhalt und vorher sagen, was man für die Aufgabe braucht.

Ziel 6: Ohne Gedächtnis

Anmelden ohne Merkaufgabe, einfacher Login, Sprachmenüs überspringbar, keine Rechen- oder Merkaufgaben über Schritte.

Ziel 7: Hilfe

Menschliche Hilfe, Alternativen für komplexe Inhalte, Folgen von Entscheidungen erklären, Hilfe leicht auffindbar.

Ziel 8: Anpassen

Bewegte Inhalte steuerbar, Erweiterungen zulassen, vereinfachte Ansicht anbieten, vertraute Oberfläche erhalten.

Im Audit lassen sich die Ziele mit den Testfragen aus Abschnitt 5 der Note verbinden, die für jedes Ziel des Gestaltungsleitfadens eine Prüffrage formulieren (W3C, Making Content Usable): Versteht die Person, was etwas ist und wie es funktioniert? Findet sie, was sie braucht? Kann sie Fehler vermeiden und leicht korrigieren? Kommt sie durch den Ablauf, ohne sich etwas merken zu müssen? Die Fragen klingen allgemein, werden aber konkret, sobald man sie an eine einzelne Strecke stellt, etwa an die Registrierung im Kundenkonto.

Die Muster selbst sind meist konkret genug für eine Prüfung. Die Note schlägt vor, die Beispiele „verwenden“ und „vermeiden“ je Muster als Testfall zu nutzen (W3C, Making Content Usable). Einige Muster nennen Richtwerte. Wer die Oberfläche schlicht halten will, bietet je Ansicht fünf oder weniger (W3C, Making Content Usable) Hauptoptionen an und entfernt unnötigen Inhalt. Für klare Wörter verweist die Note auf die 1.500 (W3C, Making Content Usable) häufigsten Wörter oder Wendungen einer Sprache. Und englische Absätze mit mehr als 50 Wörtern (W3C, Making Content Usable) sollte man nach der Note möglichst in zwei teilen, ein Richtwert, der sich auf deutsche Texte mit ihren längeren Wörtern sinngemäß übertragen lässt.

Was davon in WCAG 2.2 schon steckt

WCAG 2.2 ist seit dem 5. Oktober 2023 W3C-Empfehlung (W3C, What's New in WCAG 2.2) und bringt 9 (W3C, What's New in WCAG 2.2) neue Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1. Drei davon übertragen auf den Stufen A und AA Muster der Note in prüfbare Anforderungen:

  • 3.2.6 Konsistente Hilfe (Stufe A): Wiederholen sich Kontaktdaten, Kontaktweg, Selbsthilfe oder automatisierter Chat auf mehreren Seiten, stehen sie in derselben Reihenfolge relativ zum übrigen Inhalt (W3C, WCAG 2.2). Wer Hilfe braucht, findet sie leichter, wenn sie am selben Ort steht (W3C, What's New in WCAG 2.2).
  • 3.3.7 Redundante Eingabe (Stufe A): Was im selben Ablauf schon eingegeben oder angezeigt wurde, wird automatisch übernommen oder steht zur Auswahl bereit (W3C, WCAG 2.2). Manche Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen können sich schwer merken, was sie zuvor eingegeben haben (W3C, What's New in WCAG 2.2).
  • 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung, Minimum (Stufe AA): Kein Anmeldeschritt verlangt einen kognitiven Funktionstest wie das Merken eines Passworts oder das Lösen eines Rätsels, es sei denn, es gibt eine Alternative oder eine Hilfe oder der Test verlangt nur, Objekte oder selbst hinterlegte Bilder, Videos oder Töne zu erkennen (W3C, WCAG 2.2). Manche Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen können weder Rätsel lösen noch Benutzername und Passwort behalten oder Einmalcodes abtippen (W3C, What's New in WCAG 2.2).

Hinzu kommt 3.3.9 auf Stufe AAA, die diese beiden Ausnahmen nicht mehr zulässt (W3C, WCAG 2.2). Ausführlich behandeln wir die neuen Kriterien in WCAG 2.2: Neue Erfolgskriterien und die Anmeldung in Barrierefreie Authentifizierung.

Auch ältere Kriterien decken Teile der Ziele ab. Formulare brauchen Beschriftungen oder Anweisungen (3.3.2, Stufe A) (W3C, WCAG 2.2), erkannte Eingabefehler werden mit Korrekturvorschlag versehen, sofern einer bekannt ist (3.3.3, Stufe AA) (W3C, WCAG 2.2). Bei rechtlich oder finanziell bindenden Vorgängen lassen sich Angaben vor dem Absenden prüfen, bestätigen und korrigieren (3.3.4, Stufe AA) (W3C, WCAG 2.2). Zeitlimits müssen sich, von Ausnahmen wie einer Auktion in Echtzeit abgesehen, abschalten, anpassen oder verlängern lassen; bei der Verlängerung gibt es eine Warnung und mindestens 20 Sekunden (W3C, WCAG 2.2) für eine einfache Handlung, und das mindestens zehnmal (W3C, WCAG 2.2) (2.2.1, Stufe A). Felder für persönliche Daten geben ihren Zweck maschinenlesbar an (1.3.5, Stufe AA) (W3C, WCAG 2.2), damit Browser sie ausfüllen können. Wie sich Timer und Countdowns daran halten, steht in Countdown, Timer, Pop-up.

Die Tabelle ordnet die acht Ziele den Erfolgskriterien zu (W3C, WCAG 2.2). Sie zeigt auch, wo die WCAG nur auf Stufe AAA etwas sagen, und was allein die Note als Muster führt (W3C, Making Content Usable). Die Zuordnung ist eine fachliche Einordnung, keine offizielle Abbildung des W3C.

Ziel der NoteKriterium auf Stufe A oder AAnur auf Stufe AAAnur als Muster der Note
1 Verstehen3.3.2 Beschriftungen, 3.2.4 einheitliche Erkennbarkeit, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen2.4.8 PositionZweck der Seite benennen, vertraute Gestaltung
2 Finden2.4.5 mehrere Wege, 3.2.3 einheitliche Navigation, 1.3.1 Struktur2.4.10 Abschnittsüberschriftenwichtigste Aufgaben hervorheben, Suche mit Tippfehlerkorrektur
3 Klare Inhaltekeins zur Sprachebene3.1.3 ungewöhnliche Wörter, 3.1.4 Abkürzungen, 3.1.5 Leseniveaugängige Wörter, wörtliche Sprache, kurze Absätze
4 Fehler vermeiden3.3.1, 3.3.3, 3.3.4, 2.2.1, 3.2.22.2.6 Zeitüberschreitungen, 3.3.6Kosten zu Beginn, mehrere Eingabeformate
5 Fokus halten2.2.2 Pausieren, Stoppen, Ausblenden; 1.4.2 Audio-Steuerung2.2.4 Unterbrechungenkurze Wege, wenig Inhalt je Ansicht
6 Ohne Gedächtnis3.3.7 redundante Eingabe, 3.3.8 Authentifizierung, 1.3.5 Eingabezweck3.3.9 Authentifizierung (erweitert)keine Rechen- oder Merkaufgaben über Schritte
7 Hilfe3.2.6 konsistente Hilfe (Ort, nicht Angebot)3.3.5 Hilfemenschliche Hilfe, Folgen von Optionen erklären
8 Anpassen1.4.4 Textgröße, 1.4.12 Textabstand, 1.3.5 Eingabezweck1.3.6 Zweck bestimmenvereinfachte Ansicht, Erweiterungen zulassen

Für Unternehmen, die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz prüfen, gehört ein Zusatz dazu. Bis die EU-Kommission die neue Fassung der EN 301 549 im Amtsblatt zitiert, bleibt die Fassung V3.2.1 der Bezugsstandard, und die beruht auf WCAG 2.1 Stufe AA (AccessibleEU). Die drei neuen Kriterien 3.2.6, 3.3.7 und 3.3.8 gehören deshalb heute noch nicht zum rechtlichen Bezugsstandard. Die im September 2026 erschienene Fassung V4.1.1 (AccessibleEU) übernimmt WCAG 2.2 als Maßstab für Websites, Software und digitale Dokumente (AccessibleEU). Wer jetzt umbaut, baut auf das hin, was kommt. Mehr zur Norm steht in EN 301 549: Die EU-Norm hinter dem BFSG.

Wo die Erfolgskriterien enden

Dass die WCAG nicht alles abdecken, schreibt das W3C selbst. Nach eigener Aussage bieten die Richtlinien nur einige Vorkehrungen für Lernbehinderungen und kognitive Einschränkungen und werden nicht jedem Bedürfnis der Betroffenen gerecht (W3C, WCAG 2.2). In der Einleitung der WCAG 2.2 beschreibt die Arbeitsgruppe, dass sie beim Formulieren weiterer Kriterien für kognitive, sprachliche und Lernbehinderungen auf erhebliche Hürden stieß: einen kurzen Zeitplan und fehlenden Konsens über Prüfbarkeit, Umsetzbarkeit und internationale Anwendbarkeit (W3C, WCAG 2.2).

Der Kern ist die Prüfbarkeit. Erfolgskriterien sind als prüfbare, technikneutrale Aussagen formuliert (W3C, WCAG 2.2). „Verwende gängige Wörter“ oder „halte den Text knapp“ lässt sich so kaum fassen, und was für die eine Gruppe verständlich ist, kann für eine andere zu abstrakt sein. Was es an Kriterien gibt, steht deshalb häufig auf Stufe AAA: das Leseniveau (3.1.5) (W3C, WCAG 2.2), kontextbezogene Hilfe (3.3.5) (W3C, WCAG 2.2) oder die Warnung vor Datenverlust durch Inaktivität, sofern Daten nicht länger als 20 Stunden (W3C, WCAG 2.2) erhalten bleiben (2.2.6).

Stufe AAA hilft dabei nur begrenzt. Das W3C empfiehlt nicht, AAA-Konformität als allgemeine Vorgabe für ganze Websites zu verlangen, weil sich für manche Inhalte nicht alle AAA-Kriterien erfüllen lassen (W3C, WCAG 2.2). Und es hält fest, dass selbst Inhalte auf Stufe AAA nicht für alle Menschen zugänglich sind, besonders bei kognitiven, sprachlichen und Lernbeeinträchtigungen (W3C, WCAG 2.2). Ob die nächste Generation der Richtlinien hier mehr leistet, ist offen; den Stand beschreibt WCAG 3.0 Entwurf 2026.

Konform heißt nicht verständlich

Ein Audit nach WCAG 2.2 AA beantwortet, ob die Kriterien erfüllt sind. Ob eine Person mit eingeschränktem Arbeitsgedächtnis den Checkout schafft, beantwortet es nur teilweise. Die acht Ziele der Note schließen diese Lücke nicht vollständig, aber sie machen sie sichtbar und lassen sich an konkreten Beispielen prüfen.

Neurodiversität: unterschiedliche Bedürfnisse statt Einheitsprofil

Kognitive Barrierefreiheit ist keine einzelne Zielgruppe mit einem Profil. Oft sind nur einzelne Funktionen eingeschränkt, während andere unberührt bleiben; die Note nennt als Beispiel, dass jemand mit Legasthenie ein hervorragender Ingenieur sein kann (W3C, Making Content Usable). Gestaltung heißt deshalb nicht pauschal „vereinfachen“, sondern gezielt Lasten abbauen: beim Lesen, beim Merken, beim Rechnen und bei der Ablenkung.

Manchmal widersprechen sich die Bedürfnisse sogar. Inhalte mit weniger Wörtern und mehr Zahlen können für manche autistische Menschen und Menschen mit Legasthenie ideal sein (W3C, Making Content Usable). Für Menschen mit Dyskalkulie, die mit Zahlen kämpfen, sind dieselben Inhalte unzugänglich (W3C, Making Content Usable). Die Note rät deshalb zu Nutzertests mit einer gemischten Gruppe: Menschen mit Gedächtnis-, Lern-, Aufmerksamkeits-, Rechen- und Sprachbeeinträchtigungen sowie mit geistiger Behinderung (W3C, Making Content Usable). Was einzelnen Gruppen hilft, lässt sich trotzdem benennen:

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche: kurze Absätze, klare Satzformen und eine Suche, die Tippfehler korrigiert und Vorschläge macht (W3C, Making Content Usable). Schrift, Zeilenlänge und Abstände behandelt Barrierefreie Typografie.
  • ADHS: Unterbrechungen begrenzen, denn sie halten Menschen mit Gedächtnis- oder Aufmerksamkeitsbeeinträchtigungen davon ab, eine Aufgabe zu beenden (W3C, Making Content Usable). Karussells und Laufbänder brauchen einen Halt; die Persona Yuki konnte genau das auf ihrer eigenen Website nicht abstellen (W3C, Making Content Usable).
  • Autismus: wörtliche Sprache statt Witz und Vergleich, denn manche autistische Menschen verstehen Scherze und bildhafte Vergleiche nicht (W3C, Making Content Usable). Das gilt besonders für Anleitungen und Fehlermeldungen.
  • Dyskalkulie: Mengen auch ohne Zahlen verständlich machen, etwa mit Produktbildern oder Angaben wie klein, mittel und groß, wie es die Persona Jonathan beim Einkaufen braucht (W3C, Making Content Usable).
  • Demenz und Gedächtnisverlust: jeder Schritt zeigt, wo man steht, damit man nach einer Unterbrechung wieder einsteigt, und nichts muss von einer Seite zur nächsten behalten werden (W3C, Making Content Usable).

Ein Formularschritt vorher und nachher

Wie das Raster im Alltag wirkt, zeigt ein typischer Bestellablauf. In der Ausgangsfassung stehen Rechnungsadresse, Lieferadresse, Geburtsdatum, Kundenkonto und Gutscheincode auf einer Seite, dazwischen ein Hinweis auf Zubehör. Der Link zur Hilfe sitzt mal im Kopf, mal neben dem Absende-Button. Wer eine abweichende Lieferadresse angibt, tippt Name und Telefonnummer ein zweites Mal. Jedes Feld kann korrekt beschriftet sein, und trotzdem überfordert die Seite ein eingeschränktes Arbeitsgedächtnis.

Die überarbeitete Fassung ändert nicht die Daten, sondern ihre Reihenfolge und die Last, die sie erzeugen:

  1. Schritt sichtbar machen: „Schritt 2 von 4“ mit den Namen der Schritte. Das Muster verlangt, erledigte, aktuelle und folgende Schritte zu zeigen, damit sich Nutzende nach einer Ablenkung wieder orientieren (W3C, Making Content Usable).
  2. Ein Thema je Schritt: nur die Lieferadresse, kein Zubehör, keine Zusatzangebote. Optionale Schritte werden abgetrennt und nicht erzwungen (W3C, Making Content Usable).
  3. Eingaben übernehmen: Name und Telefonnummer aus Schritt 1 stehen bereit, ein Kontrollkästchen „Lieferadresse wie Rechnungsadresse“ übernimmt die Adresse. Das erfüllt 3.3.7 und spart allen Tipparbeit (W3C, WCAG 2.2).
  4. Hilfe am selben Ort: Telefon und Chat stehen in jedem Schritt an derselben Stelle (3.2.6). Das Muster geht weiter und empfiehlt menschliche Hilfe, die auf jeder Seite und in jedem Schritt eines Ablaufs leicht zu finden ist (W3C, Making Content Usable).
  5. Kosten vorab: Versandkosten und mögliche Zuschläge stehen am Anfang, nicht erst auf der letzten Seite. Die Note verlangt, alle Kosten zu Beginn zu nennen, samt typischer Beträge (W3C, Making Content Usable).
  6. Kein Zeitdruck: keine ablaufende Sitzung mitten im Formular, Zwischenstände werden gespeichert (W3C, Making Content Usable). Wo ein Zeitlimit unvermeidlich ist, greift 2.2.1.
  7. Formate annehmen: Postleitzahl mit oder ohne Leerzeichen, Telefonnummer mit oder ohne Klammern. Das Feld nimmt Schreibvarianten an, statt sie als Fehler zu markieren (W3C, Making Content Usable).

Im Code ist der Umbau überschaubar. Das Beispiel zeigt den zweiten Schritt mit Fortschrittsanzeige, übernommenen Daten und einem festen Hilfebereich:

bestellung-schritt-2.html
<!-- Schritt 2 von 4: ein Thema, übernommene Daten, Hilfe an fester Stelle -->
<nav aria-label="Fortschritt der Bestellung">
  <ol class="steps">
    <li>Kontakt <span class="visually-hidden">(erledigt)</span></li>
    <li aria-current="step">Lieferadresse</li>
    <li>Zahlung</li>
    <li>Prüfen und bestellen</li>
  </ol>
</nav>

<h1>Schritt 2 von 4: Lieferadresse</h1>

<form action="/bestellung/zahlung/" method="post">
  <label>
    <input type="checkbox" name="same_address" checked>
    Lieferadresse wie Rechnungsadresse aus Schritt 1
  </label>

  <fieldset id="other-address" hidden>
    <legend>Andere Lieferadresse</legend>
    <label for="street">Straße und Hausnummer</label>
    <input id="street" name="street" autocomplete="shipping street-address">
    <label for="zip">Postleitzahl</label>
    <input id="zip" name="zip" inputmode="numeric" autocomplete="shipping postal-code">
    <label for="city">Ort</label>
    <input id="city" name="city" autocomplete="shipping address-level2">
  </fieldset>

  <a href="/bestellung/kontakt/">Zurück zu Kontakt</a>
  <button type="submit">Weiter zu Zahlung</button>
</form>

<!-- steht in jedem Schritt an derselben Stelle im Quelltext -->
<aside class="help-panel" aria-labelledby="help-title">
  <h2 id="help-title">Hilfe zur Bestellung</h2>
  <p><a href="/kontakt/">Telefon und Chat</a>, Antworten unter <a href="/hilfe/">Häufige Fragen</a></p>
</aside>

Das Kontrollkästchen ist vorausgewählt, die Felder darunter erscheinen erst, wenn es abgewählt wird. Die autocomplete-Werte erfüllen 1.3.5 und lassen Browser und Passwortmanager eintragen, was sie schon kennen (W3C, WCAG 2.2). Der Hilfebereich steht in jedem Schritt an derselben Stelle im Quelltext, damit die Reihenfolge auch bei Vergrößerung gleich bleibt. Der Zurück-Link führt zum vorigen Schritt, ohne Eingaben zu verwerfen. Wie Fehlermeldungen in diesem Ablauf aussehen, beschreibt Barrierefreie Formulare: Labels und Validierung.

So kommt das Raster in Audit und Entwicklung

Die Note taugt nicht als zweite, endlose Checkliste, sondern als genauer Blick auf die Strecken, die für Kundschaft und Umsatz zählen. Ein Vorgehen in sechs Schritten hält Pflicht und Kür auseinander:

  1. Basis sichern: WCAG 2.2 auf Stufe AA prüfen, einschließlich 3.2.6, 3.3.7 und 3.3.8. Das Raster ergänzt diese Prüfung, es ersetzt sie nicht. Ablauf und Umfang beschreibt die Seite zum WCAG-Audit.
  2. Kernstrecken wählen: Registrierung, Anmeldung, Suche, Produktseite, Checkout, Kontakt und Kündigung. Für jede Strecke die acht Ziele als Fragen durchgehen.
  3. Muster gegen Beispiele halten: je Muster prüfen, ob ein Beispiel aus „verwenden“ umgesetzt ist und die Beispiele aus „vermeiden“ fehlen. Die Note nennt zusätzlich Arbeiten an prüfbaren Aussagen je Muster mit Testabläufen und Fehlerbeispielen, die bei ihrem Erscheinen noch liefen (W3C, Making Content Usable).
  4. Mit Betroffenen testen: Die Note empfiehlt, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen über den gesamten Gestaltungs- und Entwicklungsprozess einzubeziehen (W3C, Making Content Usable). Wie solche Tests ablaufen, steht in Nutzertests mit Betroffenen.
  5. Befunde trennen: WCAG-Verstöße und Empfehlungen aus der Note in getrennten Spalten des Maßnahmenplans führen, damit Pflicht und zusätzlicher Nutzen nicht verwechselt werden.
  6. In Komponenten verankern: Schrittanzeige, Hilfebereich, Fehlermeldung und Übersichtsseite einmal richtig bauen und wiederverwenden, wie es Barrierefreies Design System beschreibt.

Acht Fragen für jede Kernstrecke

Versteht die Person, was etwas ist und wie es funktioniert? Findet sie, was sie braucht? Ist der Inhalt klar? Kann sie Fehler vermeiden und leicht beheben? Bleibt sie bei der Sache? Kommt sie durch, ohne sich etwas zu merken? Gibt es genug Hilfe? Kann sie die Darstellung anpassen? (W3C, Making Content Usable)

Was das BFSG verlangt und was nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schließt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausdrücklich ein. Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Nr. 1 BFSG Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen (BFSG); als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate (BFSG) andauert. Barrierefrei sind Produkte und Dienstleistungen nach § 3 Abs. 1 BFSG, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (BFSG).

Für Webseiten konkretisiert § 12 Nr. 3 BFSGV, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden (BFSGV). „Verständlich“ ist also Teil der Pflicht. Technisch nachgewiesen wird sie über die harmonisierte Norm, und die stützt sich auf die WCAG-Kriterien der Stufe AA. Die Muster der COGA-Note gehen darüber hinaus und sind keine Rechtspflicht. Sie helfen aber bei der Frage, ob ein Ablauf tatsächlich „ohne besondere Erschwernis“ nutzbar ist, etwa wenn eine Beschwerde eingeht. Anwendungsbereich und Ausnahmen fasst die Seite BFSG-Anforderungen zusammen.

Vom Muster zur Komponente

Am meisten bewirken die Muster, wenn sie nicht als Nachbesserung kommen, sondern in Vorlagen und Komponenten stecken. Ein Stepper mit Schrittanzeige, ein Hilfebereich mit fester Position, Fehlermeldungen in gängigen Wörtern und eine Übersichtsseite vor dem Absenden werden einmal gebaut und gelten dann für jedes Formular. Für Redaktion und Gestaltung zählen dagegen die Inhaltsmuster: klare Wörter, kurze Absätze, wörtliche Sprache und Zusammenfassungen. Sie gehören in Styleguide und Schulung, weil sie bei jedem neuen Text neu entschieden werden.

Wer Texte zusätzlich in Leichte Sprache übertragen lässt, deckt damit einen Teil des dritten Ziels ab; Abläufe, Gedächtnis und Hilfe bleiben eigene Baustellen. Wie die Beauftragung funktioniert, steht in Leichte Sprache beauftragen. Für ältere Kundschaft, bei der kognitive und körperliche Einschränkungen oft zusammenkommen, nennt Kundschaft ab 65 eine Reihenfolge der wichtigsten Umbauten. Den Umbau im bestehenden Code übernimmt unsere barrierefreie Webentwicklung, das Wissen fürs Team vermitteln unsere Schulungen.

Quellen

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: W3C (Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities, Working Group Note vom 29. April 2021; Web Content Accessibility Guidelines 2.2; What's New in WCAG 2.2), Statistisches Bundesamt (Destatis), Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Informationsblatt 1), LEO 2018 (Universität Hamburg), AccessibleEU, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung zum BFSG (BFSGV).

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