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BFSG-Compliance seit 2025
Fragen zu spezifischen Website-Typen

Muss auch mein Intranet barrierefrei sein?

Antwort

Aus Sicht des BFSG nicht unmittelbar: Das Gesetz adressiert Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, rein interne Systeme wie ein Mitarbeiter-Intranet fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.

Damit ist das Thema aber nicht erledigt. Arbeitgeber können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und arbeitsrechtlichen Vorgaben verpflichtet sein, Beschäftigten mit Behinderung barrierefreie Arbeitsmittel bereitzustellen, ein unzugängliches Intranet kann hier zum Problem werden. Hinzu kommt: Wer barrierefreies Arbeiten ermöglicht, vergrößert den Bewerberpool und stärkt die Inklusion im Unternehmen.

Wir prüfen auf Wunsch auch interne Anwendungen nach denselben WCAG-Maßstäben. Ob und in welchem Umfang das für Sie sinnvoll ist, klären wir gern im Erstgespräch.