Für die meisten Menschen beginnt der Kontakt zur eigenen Bank längst nicht mehr an der Filialtür, sondern im Browser oder in der App. 86 Prozent (Bitkom, 2025) der Menschen in Deutschland erledigen ihre Bankgeschäfte online - und der jüngste Zuwachs kommt aus einer Gruppe, die auf Barrierefreiheit besonders angewiesen ist: Bei den über 75-Jährigen ist die Online-Banking-Nutzung von 22 Prozent (Bitkom, 2025) im Jahr 2023 auf 43 Prozent (Bitkom, 2025) im Jahr 2025 gesprungen. Gleichzeitig macht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28. Juni 2025 Verbraucher-Bankdienstleistungen ausdrücklich zur Pflicht: Kontoeröffnung, Online-Banking und Zahlungsdienste müssen barrierefrei sein (Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt der WebAIM Million Report 2026: Auf 95,9 Prozent (WebAIM Million, 2026) der untersuchten Startseiten fanden sich nachweisbare WCAG-Fehler. Dieser Leitfaden erklärt, was das BFSG konkret von Banken, Sparkassen und Fintechs verlangt - vom Login über die TAN-Freigabe bis zur mobilen App - und wie sich ein barrierefreies Portal Schritt für Schritt umsetzen lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucher-Bankdienstleistungen fallen ausdrücklich in den Geltungsbereich des BFSG: Kontoeröffnung, Online-Banking und Zahlungsdienste sind seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu erbringen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit).
- Der Bedarf ist real und wächst: 86 Prozent (Bitkom, 2025) der Bevölkerung nutzen Online-Banking, bei den über 75-Jährigen stieg die Nutzung binnen zwei Jahren von 22 auf 43 Prozent (Bitkom, 2025).
- Der Maßstab ist WCAG 2.2 auf Level AA über die harmonisierte Norm EN 301 549. Maßgeblich sind ausreichender Kontrast, programmatische Labels, volle Tastaturbedienung und klare Fehlermeldungen.
- Die TAN- und Zahlungsfreigabe ist der kritischste Punkt: Zeitlimits, rein visuelle Codes und Verfahren ohne Alternative sperren Menschen mit Seh-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen aus.
- Das BFSG gilt auch für die Banking-App. Portal und App müssen beide barrierefrei sein, denn viele Kundinnen und Kunden nutzen ausschließlich das Smartphone für ihre Bankgeschäfte.
- Die häufigsten technischen Mängel sind zugleich die leicht behebbaren: 83,9 Prozent (WebAIM Million, 2026) der Startseiten hatten zu geringen Kontrast, 53,1 Prozent (WebAIM Million, 2026) fehlende Alternativtexte.
Warum Banken beim Online-Banking unter Zugzwang stehen
Das Bankgeschäft hat sich in wenigen Jahren fast vollständig ins Digitale verlagert. Wenn 86 Prozent (Bitkom, 2025) der Menschen ihre Konten online führen und ausgerechnet die ältere Kundschaft am schnellsten nachzieht, dann entscheidet die Qualität des Portals darüber, wer selbstständig eine Überweisung auslösen, einen Dauerauftrag ändern oder einen Kontostand prüfen kann. In Deutschland leben 7,9 Millionen (Statistisches Bundesamt) schwerbehinderte Menschen; hinzu kommen alle, die vorübergehend oder situativ eingeschränkt sind. Ein Portal, das sich nur mit präziser Mausbedienung, gutem Sehvermögen und schnellem Reaktionsvermögen nutzen lässt, schließt einen relevanten Teil der eigenen Kundschaft von einer Grundfunktion des täglichen Lebens aus.
Für Banken, Sparkassen und Fintechs ist Barrierefreiheit damit nicht nur eine Rechtspflicht, sondern eine Frage der Erreichbarkeit ihrer Kundschaft. Wer die Kontoeröffnung barrierefrei gestaltet, verliert weniger Interessenten im Antragstrichter; wer die TAN-Freigabe zugänglich macht, reduziert Anrufe in der Filiale und im Servicecenter. Die Grundlagen und Fristen des Gesetzes fasst der Beitrag was Unternehmen zum BFSG 2025 wissen müssen zusammen; welche konkreten technischen Anforderungen daraus folgen, klären die BFSG-Anforderungen im Überblick.
Bankdienstleistungen sind ausdrücklich erfasst
Was das BFSG unter Bankdienstleistungen fasst
Der Geltungsbereich reicht weiter, als viele Institute zunächst annehmen. Barrierefrei sein muss nicht nur die Login-Seite, sondern die gesamte Strecke, die eine Kundin oder ein Kunde durchläuft - von der Kontoeröffnung über die tägliche Kontoführung bis zur Freigabe einer Zahlung. Jeder dieser Schritte enthält Formulare, Auswahlfelder, Statusmeldungen und Bestätigungen, die für assistive Technik verständlich und per Tastatur bedienbar sein müssen. Die folgende Übersicht zeigt die Bereiche, die ein Institut zuerst prüfen sollte.
Kontoeröffnung
Der Online-Antrag mit Identitätsprüfung und Vertragsabschluss muss vollständig ohne Maus und mit Screenreader bedienbar sein.
Online-Banking-Portal
Umsätze, Überweisungen, Daueraufträge und Postfach: jede Kernfunktion braucht klare Struktur, Labels und ausreichenden Kontrast.
Banking-App
Die mobile App fällt gleichermaßen unter das BFSG und muss die Vorgaben der Plattformen für iOS und Android erfüllen.
Zahlungsauthentifizierung
Die starke Kundenauthentifizierung und die TAN-Freigabe brauchen eine zugängliche, nicht rein visuelle Alternative.
Formulare und Anträge
Überweisungs-, Kredit- und Änderungsformulare benötigen programmatische Labels und verständliche Fehlermeldungen.
Dokumente und Verträge
Kontoauszüge, Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie Verträge gehören als barrierefreie PDF oder HTML bereitgestellt.
Diese Aufzählung ist kein Sonderfall, sondern der Normalbetrieb eines Instituts. Genau deshalb reicht es nicht, eine einzelne Seite nachzubessern: Barrierefreiheit muss die gesamte Customer Journey abdecken, weil eine einzige unpassierbare Stufe - etwa eine TAN-Eingabe mit hartem Zeitlimit - den ganzen Vorgang scheitern lässt. Wer die Strecke zusammenhängend prüft, erkennt Bruchstellen, die bei einer reinen Seitenprüfung unsichtbar bleiben.
Die häufigsten Barrieren im Online-Banking
| Barriere | Auswirkung | Konforme Umsetzung |
|---|---|---|
| Zu geringer Kontrast bei Beträgen und Buttons | Kontostände und Aktionen sind bei Sehschwäche kaum lesbar | Textkontrast von 4,5:1 und Bedienelement-Kontrast von 3:1 einhalten (WCAG 1.4.3, 1.4.11) |
| Felder ohne programmatisches Label | Screenreader sagen nur Eingabefeld an, nicht dessen Zweck | Jedes Feld per label oder aria-label eindeutig beschriften |
| TAN-Eingabe nur mit Maus und mit hartem Zeitlimit | Menschen mit Motorik- oder Seheinschränkung brechen ab | Volle Tastaturbedienung, verlängerbare Zeit, alternative Freigabe |
| Fehlermeldung nur über rote Farbe | Farbfehlsichtige erkennen den Fehler nicht | Fehler zusätzlich per Text und Programmatik ausweisen, per Live-Region ansagen |
Diese Muster sind kein Einzelfall, sondern die Regel. Der WebAIM Million Report 2026 fand auf 83,9 Prozent (WebAIM Million, 2026) der Startseiten zu geringen Textkontrast und auf 53,1 Prozent (WebAIM Million, 2026) fehlende Alternativtexte - im Schnitt 56,1 Fehler (WebAIM Million, 2026) pro Seite. Im Banking wiegen solche Mängel schwerer als anderswo, weil eine falsch abgelesene Zahl oder eine übersehene Fehlermeldung unmittelbar finanzielle Folgen hat. Dass sich dieselben Korrekturen zugleich positiv auf die Auffindbarkeit auswirken, zeigt der Beitrag Barrierefreiheit und SEO als doppelter Hebel.
TAN und starke Kundenauthentifizierung barrierefrei
Die Zahlungsfreigabe ist der heikelste Schritt im gesamten Online-Banking. Die starke Kundenauthentifizierung verlangt zwei unabhängige Faktoren, und viele Institute setzen dafür auf ein TAN-Verfahren mit knappem Zeitfenster. Genau hier entstehen Barrieren: Ein Code, der nur als verzerrtes Bild erscheint, ist für blinde Nutzer unlesbar; ein Zeitlimit von wenigen Sekunden überfordert Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen; ein Push-Verfahren, das ausschließlich in einer nicht barrierefreien App läuft, sperrt Screenreader-Nutzer aus. WCAG 2.2 fordert deshalb bedienbare Zeitlimits (SC 2.2.1) und untersagt kognitive Funktionstests bei der Anmeldung ohne Alternative (SC 3.3.8). Wie sich zugängliche Anmeldungen ohne Gedächtnis- oder Rätselaufgabe umsetzen lassen, vertieft der Beitrag barrierefreie Authentifizierung und CAPTCHA-Alternativen.
- Mindestens ein TAN-Verfahren anbieten, das ohne perfektes Sehvermögen und ohne Maus funktioniert
- Zeitlimits verlängerbar machen oder eine Freigabe ohne harte Frist zulassen (WCAG 2.2.1)
- Einmalcodes in ein einziges Feld mit autocomplete=one-time-code legen, damit Einfügen möglich bleibt
- Das Blockieren von Copy-and-Paste im Code-Feld unterlassen
- Push-Freigaben in einer App bereitstellen, die selbst barrierefrei ist
- Jeden Schritt der Freigabe per Screenreader ansagen und Fehler klar benennen
Zeitlimits und fehlende Alternativen
Kontrast, Labels und Tastatur: die WCAG-Grundlagen
Die technische Messlatte für barrierefreies Online-Banking ist WCAG 2.2 auf Level AA, das über die harmonisierte Norm EN 301 549 in die europäische und deutsche Rechtslage einfließt. Wie diese Norm mit dem BFSG zusammenhängt, ordnet der Beitrag EN 301 549 als Norm hinter dem BFSG ein. Für ein Bankportal bedeutet Level AA vor allem vier Dinge: ein Textkontrast von mindestens 4,5:1 und ein Kontrast von 3:1 für Bedienelemente, ein programmatisch verknüpftes Label an jedem Eingabefeld, die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus sowie Fehlermeldungen, die nicht allein über Farbe transportiert werden. Diese Grundlagen sind keine Kür, sondern der Kern jeder Prüfung.
Bewegung und Animation nicht vergessen
Die Banking-App: das BFSG gilt auch mobil
Viele Kundinnen und Kunden verwenden ausschließlich das Smartphone für ihre Bankgeschäfte - für sie ist die App das Portal. Das BFSG erfasst mobile Anwendungen ausdrücklich, weshalb die App denselben Maßstab erfüllen muss wie die Website. Auf iOS und Android bedeutet das, die Bedienungshilfen der Plattform sauber zu bedienen: sinnvolle Beschriftungen für VoiceOver und TalkBack, ausreichend große Berührungsflächen, respektierte Systemschriftgrößen und ein Kontrast, der auch bei Sonnenlicht trägt. Worauf es bei der App-Prüfung im Detail ankommt, behandelt der Beitrag zu barrierefreien Apps nach dem BFSG für iOS und Android. Portal und App gehören dabei gemeinsam geprüft, damit ein durchgehender Zugang entsteht.
Ein Online-Banking ist erst dann barrierefrei, wenn eine Kundin ihren Kontostand hören, eine Überweisung per Tastatur auslösen und die TAN ohne Zeitdruck freigeben kann.
Fristen, Durchsetzung und was jetzt zu tun ist
Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Überwacht wird sie durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die Mängel feststellen und Nachbesserung verlangen kann; Verbraucherverbände können Verstöße geltend machen. Eine pauschale Ausnahme für Bestandssysteme gibt es nicht - die im Gesetz vorgesehene Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung ist eng gefasst, muss dokumentiert werden und entbindet nicht dauerhaft von der Umsetzung. Für Institute ist der pragmatische Weg deshalb, den Ist-Zustand zu erheben und die kritischsten Barrieren - allen voran die Zahlungsfreigabe - zuerst zu beheben. Ein strukturiertes WCAG-2.2-Audit liefert dafür die priorisierte Grundlage.
- Bestandsaufnahme: Login, Kontoführung, Überweisung und TAN-Freigabe entlang der realen Nutzung prüfen, mit Tastatur und Screenreader.
- Priorisieren: Barrieren, die einen Vorgang komplett verhindern - etwa unpassierbare TAN-Eingaben -, zuerst beheben.
- Grundlagen sichern: Kontrast, Labels, Fokus und Fehlermeldungen über alle Kernstrecken hinweg korrigieren.
- App einbeziehen: die mobile Anwendung mit denselben Kriterien prüfen und mit dem Portal abgleichen.
- Verankern und dokumentieren: Barrierefreiheit in Entwicklungs- und Freigabeprozesse aufnehmen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
Ob ein Portal die Anforderungen tatsächlich erfüllt, zeigt sich erst im manuellen Test mit Tastatur und Screenreader - automatische Werkzeuge erkennen nur einen Teil der Mängel. Genau diese Prüfung übernehmen wir im WCAG-2.2-Audit und begleiten Institute anschließend bei der Umsetzung barrierefreier Bankdienstleistungen. Wer die einzelnen Schritte und den Aufwand vorab einschätzen möchte, findet die Rahmenbedingungen unter Preise; für eine konkrete Einordnung Ihres Portals genügt eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.