Gesetze, Behörden und Normen
VO (EG)
Abkürzung für Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
Kurz und einfach erklärt
Eine VO (EG) ist eine Regel der früheren Europäischen Gemeinschaft.
Sie gilt direkt in den Ländern der Union, bis sie ersetzt wird.
Ein Beispiel sind die Rechte von Fluggästen mit Behinderung.
Definition
Eine VO (EG) ist eine Verordnung der früheren Europäischen Gemeinschaft. Solche Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, solange sie nicht aufgehoben oder ersetzt sind. Die Rechte von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind zum Beispiel in einer solchen Verordnung geregelt.