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Gesetze, Behörden und Normen

Personenbeförderungsdienst

Kurz und einfach erklärt

Ein Personenbeförderungsdienst bringt Menschen mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug ans Ziel.

Ein deutsches Gesetz hat Regeln für solche Dienste. Sie gelten für Website, App, Ticket und Infos zur Reise.

Für Stadtbus, Straßenbahn und Regionalzug gelten nur die Regeln für Automaten.

Definition
Ein Personenbeförderungsdienst befördert Fahrgäste im Bus-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr. Das BFSG nennt Elemente solcher Dienste, etwa Websites, Apps, elektronische Tickets und Reiseinformationen, für die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten können. Für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr gelten nach dem Gesetz nur die Anforderungen an interaktive Selbstbedienungsterminals.

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