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Gesetze, Behörden und Normen

Wirtschaftsakteur

Definition
Wirtschaftsakteur ist der Oberbegriff des BFSG für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungserbringer. Je nach Rolle nennt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit. Wer einen Online-Shop betreibt, kann als Dienstleistungserbringer Wirtschaftsakteur sein.

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