Gesetze, Behörden und Normen
VO (EU)
Abkürzung für Verordnung der Europäischen Union
Kurz und einfach erklärt
Eine VO (EU) ist eine Regel der Europäischen Union.
Sie gilt direkt in den Ländern der Union. Ein Land muss sie nicht erst in eigenes Recht bringen.
Rechte von Fahrgästen in Bus, Bahn und Schiff stehen zum Beispiel in solchen Regeln.
Definition
Eine VO (EU) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne dass ein nationales Gesetz sie erst umsetzen muss. Fahrgastrechte im Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr sind zum Beispiel in solchen Verordnungen geregelt.