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BFSG-Compliance seit 2025

Leichte Sprache: Barrierefreie Inhalte, die wirklich verstanden werden

Leichte Sprache ist keine Vereinfachung – sie ist ein eigenes Regelwerk, das digitale Inhalte für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten und eingeschränkten Deutschkenntnissen zugänglich macht. Wir erstellen, übersetzen und prüfen Inhalte in Leichter und Einfacher Sprache gemäß den anerkannten Regelwerken und den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Regelwerksgerecht nach BITV Prüfung durch Betroffene BFSG-konform

17%

der Bevölkerung lesen schwer (Bundesbildungsbericht 2022)

7,5 Mio.

funktionale Analphabeten in Deutschland (leo. 2018)

50+

barrierefreie Projekte realisiert (Projekterfahrung)

2025

BFSG-Pflicht für private Stellen

Leichte Sprache und Einfache Sprache sind zwei unterschiedliche Sprachebenen, die jeweils eigene Zielgruppen und Regelwerke haben. Seit dem 28. Juni 2025 müssen private Unternehmen mit Verbraucherkontakt im Sinne des BFSG digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten – dazu zählt auch die sprachliche Zugänglichkeit. Wer nur auf technische Barrierefreiheit setzt, übersieht, dass fehlende Verständlichkeit eine eigenständige Barriere ist. Unsere Barrierefreiheitsleistungen umfassen deshalb die vollständige Umsetzung beider Sprachebenen – von der Übersetzung bis zur Qualitätsprüfung durch Betroffene.

Leichte Sprache und Einfache Sprache: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft verwechselt, bezeichnen aber zwei klar abgegrenzte Konzepte. Leichte Sprache folgt dem Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache und richtet sich an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder sehr geringen Lesekenntnissen. Texte in Leichter Sprache verwenden ausschließlich kurze Sätze mit einem Gedanken pro Satz, häufig gebrauchte Wörter, konkrete statt abstrakte Formulierungen und klärende Bilder oder Piktogramme. Einfache Sprache hingegen orientiert sich an Empfehlungen des Duden-Instituts und anderer Fachstellen und richtet sich an Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, Migrationshintergrund, niedrigem Bildungsstand oder vorübergehender kognitiver Belastung (Stress, Krankheit, Müdigkeit). Einfache Sprache ist weniger restriktiv als Leichte Sprache, vermeidet aber Fachbegriffe, Passivkonstruktionen, Schachtelsätze und unnötige Nominalisierungen. Beide Sprachebenen sind im Kontext des BFSG und der WCAG 3.1.5 (Leseniveau) relevant.

Leichte Sprache

Strenge Regelwerkskonformität nach Netzwerk Leichte Sprache. Kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz, häufige Wörter, erklärende Bilder. Zielgruppe: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und sehr geringen Lesekenntnissen.

Einfache Sprache

Orientierung an anerkannten Empfehlungen. Verständliche Formulierungen ohne Fachbegriffe, kurze Sätze, aktive Konstruktionen. Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund, geringem Bildungsstand oder situativer Lesehemmung.

Prüfung durch Betroffene

Texte in Leichter Sprache werden vor Freigabe durch Betroffene geprüft. Dieses Prüfverfahren ist zentrales Qualitätsmerkmal und Anforderung des Netzwerks Leichte Sprache. Nur geprüfte Texte dürfen das Prüfzeichen tragen.

Digitale Umsetzung

Integration in bestehende CMS-Systeme (WordPress, TYPO3, Contao, Drupal), barrierefreie Formatierung, zugängliche Bilder mit Alt-Text, strukturierte HTML-Auszeichnung für Screenreader-Kompatibilität.

BFSG-Konformität

Leichte-Sprache-Inhalte als Teil der BFSG-Konformitätsstrategie. Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen für die Barrierefreiheitserklärung. Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden.

Qualitätssicherung

Mehrstufiger Qualitätsprozess: Ersterstellung durch ausgebildete Übersetzer, redaktionelle Prüfung, Prüfung durch Betroffene und finale Freigabe. Jeder Text wird mit Quelldokument und Prüfprotokoll dokumentiert.

Für wen ist Leichte Sprache relevant?

Leichte Sprache ist zunächst eine Anforderung der BFSG-Konformität, aber ihr Nutzen geht weit darüber hinaus. Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer, die von verständlicher Sprache profitieren, ist erheblich größer als zunächst angenommen. Laut dem Bundesbildungsbericht 2022 haben rund 17 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten. Hinzu kommen Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, sowie ältere Menschen, deren Lesekompetenz durch altersbedingte Veränderungen eingeschränkt sein kann. Auch in Stresssituationen – etwa beim Lesen wichtiger Behördenmitteilungen, Vertragsunterlagen oder medizinischer Informationen – profitieren alle Menschen von klar und verständlich formulierten Texten.

WCAG 3.1.5 und BFSG

Das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.5 (Leseniveau) empfiehlt, dass Inhalte auf einem Niveau verständlich sind, das der Mittelstufe entspricht. Für Inhalte, die darüber hinausgehen, soll eine Version in Leichter Sprache oder eine illustrierte Fassung bereitgestellt werden. Das BFSG nimmt diese Anforderung auf und verlangt von privaten Stellen seit dem 28. Juni 2025, Informationen über ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in einem klaren, verständlichen und zugänglichen Format bereitzustellen.

Unser Leistungsumfang im Detail

Wir bieten den vollständigen Leistungsumfang rund um Leichte und Einfache Sprache an – von der strategischen Beratung, welche Inhalte priorisiert werden sollten, über die regelwerksgerechte Erstellung bis zur Integration in Ihre digitale Infrastruktur. Unser Ansatz unterscheidet sich von einfacher Textüberarbeitung dadurch, dass wir jeden Auftrag strukturiert angehen: Zunächst analysieren wir den bestehenden Content und identifizieren, welche Seiten oder Dokumente gesetzlich oder strategisch besonders relevant sind. Dann erstellen wir die Texte in der jeweiligen Sprachebene, lassen sie prüfen und begleiten die digitale Einbindung. So entsteht kein isoliertes Leichte-Sprache-Silo, sondern ein integrierter Bestandteil Ihres Barrierefreiheitskonzepts.

Welche Inhalte sollten in Leichter Sprache vorliegen?

Nicht jeder Inhalt einer Website muss in Leichter Sprache vorliegen – das wäre weder realistisch noch sinnvoll. Entscheidend ist die strategische Priorisierung: Welche Inhalte sind für die Kernfunktion des digitalen Angebots unverzichtbar, und welche Inhalte sind für besonders vulnerable Zielgruppen besonders relevant? In der Praxis empfehlen wir, zunächst die wichtigsten Serviceinformationen, Kernangebotsbeschreibungen und Kontaktwege in Leichter Sprache bereitzustellen. Für Websites öffentlicher Stellen und Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit, Bildung und sozialer Dienstleistungen hat die Leichte Sprache eine besonders hohe Priorität.

  • Startseite und Unternehmensbeschreibung in Einfacher Sprache
  • Produktbeschreibungen und Leistungsübersichten in Einfacher Sprache
  • Kontaktseite und wichtige Service-Informationen in Leichter Sprache
  • Rechtlich relevante Informationen (Widerrufsrecht, Datenschutzhinweise) in Einfacher Sprache
  • Navigationsbeschriftungen klar und verständlich formuliert
  • Fehlermeldungen und Formulare in verständlicher Sprache
  • Barrierefreiheitserklärung auch in Leichter Sprache
  • PDF-Dokumente als barrierefreie Alternative mit barrierefreien PDFs

Abgrenzung: Was Leichte Sprache kann – und was nicht

Leichte Sprache ist ein wichtiger Baustein der digitalen Barrierefreiheit, aber kein Allheilmittel. Sie ersetzt nicht die technische Barrierefreiheit nach WCAG, sondern ergänzt sie um die sprachliche Dimension. Ein Text in Leichter Sprache, der auf einer technisch nicht barrierefreien Seite präsentiert wird, verfehlt sein Ziel: Wenn die Navigation nicht per Tastatur bedienbar ist, wenn Bilder keine Alt-Texte haben oder wenn das Kontrastverhältnis unzureichend ist, erreicht auch der verständlichste Text nicht alle Nutzergruppen. Deshalb verstehen wir Leichte Sprache immer als Teil eines umfassenden BFSG-Konformitätskonzepts, das technische und inhaltliche Barrierefreiheit verbindet. Ebenso ist Leichte Sprache kein Ersatz für den Screenreader-Test oder ein vollständiges WCAG-Audit – sie ist eine ergänzende, eigenständige Leistung.

Leichte Sprache und BFSG-Monitoring

Nach der Erstimplementierung empfehlen wir, Leichte-Sprache-Inhalte in den Rhythmus des BFSG-Monitorings einzubinden. Bei Änderungen am Kernangebot oder an relevanten Serviceinformationen sollten die Leichte-Sprache-Versionen zeitnah aktualisiert werden, damit keine inhaltlichen Abweichungen entstehen.

Integration in bestehende CMS-Systeme

Die technische Integration von Leichte-Sprache-Inhalten in bestehende Websites ist eine eigenständige Herausforderung. Inhalte in Leichter Sprache werden üblicherweise auf eigenen Unterseiten präsentiert, die über gut sichtbare, konsistente Links von der Standardversion erreichbar sind. Die Verlinkung sollte barrierefrei sein: Der Link-Text muss eindeutig sein, nicht generisch. Wir empfehlen Formulierungen wie 'Diese Seite in Leichter Sprache' statt 'Leichte Sprache', damit auch Screenreader-Nutzern der Kontext klar ist.

Für die Umsetzung in WordPress, TYPO3, Contao, Drupal und Joomla bieten wir konkrete Unterstützung an: von der Erstellung geeigneter Seitenvorlagen mit korrekter semantischer Auszeichnung über die Konfiguration von Sprach-Tags bis zur Verknüpfung zwischen Standard- und Leichte-Sprache-Version. Dabei achten wir darauf, dass die hreflang-Auszeichnung korrekt gesetzt wird, damit Suchmaschinen Standard- und Leichte-Sprache-Version korrekt zuordnen und keine inhaltliche Doppelung als Duplicate Content werten. Die fertige Implementierung wird in den WCAG-Audit einbezogen.

Qualitätssicherung und Prüfzeichen

Das Prüfzeichen des Netzwerks Leichte Sprache ist das bekannteste und angesehenste Qualitätsmerkmal für Texte in Leichter Sprache im deutschsprachigen Raum. Es wird ausgestellt, wenn Texte durch anerkannte Prüferinnen und Prüfer mit Lernerfahrung kontrolliert und für verständlich befunden wurden. Das Prüfzeichen signalisiert Nutzern und Auftraggebern gleichermaßen, dass die Texte nicht nur formal korrekt sind, sondern tatsächlich von der Zielgruppe verstanden werden. Unser Qualitätssicherungsprozess für Leichte-Sprache-Texte umfasst deshalb immer die Prüfung durch Betroffene – entweder über unser Netzwerk oder in Abstimmung mit Ihren eigenen Kontakten zu Betroffenenverbänden.

Ersterstellung

Ausgebildete Übersetzer erstellen den Text in Leichter oder Einfacher Sprache auf Basis des Ausgangstexts. Jede Aussage wird auf Verständlichkeit und Regelkonformität geprüft.

Redaktionelle Prüfung

Eine zweite Fachkraft prüft den Text unabhängig auf Regelkonformität, sprachliche Kohärenz und inhaltliche Vollständigkeit. Abweichungen werden korrigiert.

Prüfung durch Betroffene

Betroffene Prüferinnen und Prüfer bewerten den Text aus der Nutzerperspektive. Ihre Rückmeldungen fließen in die finale Version ein. Erst nach dieser Prüfung gilt der Text als freigegeben.

Branchenspezifische Anforderungen

Die Relevanz von Leichter und Einfacher Sprache variiert je nach Branche und Zielgruppe erheblich. Im Gesundheitswesen ist verständliche Sprache für Patienteninformationen, Aufklärungsbögen und digitale Terminbuchungen besonders kritisch – hier können Missverständnisse direkte gesundheitliche Folgen haben. Im Bildungsbereich schafft Einfache Sprache Zugänge für Lernende mit unterschiedlichem sprachlichem Hintergrund. Im E-Commerce steigert verständliche Sprache bei Produktbeschreibungen, Checkout-Prozessen und Widerrufsbelehrungen die Conversion und reduziert Rücklaufquoten. Für die öffentliche Hand ist Leichte Sprache gesetzlich verpflichtend und muss umfassend umgesetzt werden.

Häufige Fragen zu Leichter und Einfacher Sprache