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Gesetze, Behörden und Normen

UKlaG

Abkürzung für Unterlassungsklagengesetz

Definition
Das Unterlassungsklagengesetz regelt, wann Verbände gegen Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften klagen können. Darüber können auch Verstöße gegen das BFSG verfolgt werden.

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